KommunalWiki FAQs
Frequently Asked Questions

PCI steht für Payment Card Industry. Weltweit sind alle Unternehmen und Organisationen, die Kreditkartendaten übermitteln, verarbeiten oder speichern, verpflichtet, die im sogenannten PCI-DSS definierten Sicherheitsrichtlinien einzuhalten und die PCI-Konformität ihrer Dienste nachzuweisen.
Mehr dazu erfahrt Ihr im Fokusthema ePayment.
Ihr müsst einen ASV-Scan nicht selbst durchführen, aber einen Nachweis über die Sicherheit Eurer Online-Dienste von deren Herstellern beschaffen, sofern Ihr dazu aufgefordert werdet.
Mehr dazu erfahrt Ihr im Fokusthema ePayment.
Ein ASV-Scan ist ein Schwachstellenscan. Damit soll die Sicherheit von Systemen, Online-Diensten oder auch Webseiten, die Kartenzahlungen verarbeiten, erhöht werden. Der ASV-Scan muss von einem zugelassenen Anbieter (ASV - Approved Scanning Vendor) durchgeführt werden.
Mehr dazu erfahrt Ihr im Fokusthema ePayment.
Informationen dazu stellen wir Euch zukünftig in unserem DigitalMarkt in den einzelnen Produktsteckbriefen zur Verfügung, wir arbeiten noch an der Beschaffung der Informationen. Wendet Euch bis dahin direkt an den Hersteller des betreffenden Online-Dienstes.
OK.FIS hat eine entsprechende Schnittstelle, die kostenpflichtig eingerichtet werden kann. Bei anderen HKR-Anbietern können nur entsprechende xFinanz Daten integriert werden. Falls Anpassungen an den Schnittstellen vorzunehmen wären, muss dies mit dem Hersteller geklärt werden.
Nach Beauftragung der Einrichtung wird die AKDB eine entsprechende Abfrage aller relevanten Informationen (z.B. Haushaltstelle(n), Benutzer, verwendetes HKR, usw.) zusenden.
Es muss mit folgenden Kosten gerechnet werden:
- Einmalige Kosten
- Einrichtung ePayment: einmalig 1.239,98 EUR
- Übernahme in den Livebetrieb: 267,00 EUR (entspricht 1,5 Stunden)
- Laufende Kosten:
- Client-Zertifikat für den Livebetrieb: 281,85 EUR einmalig (Gültigkeit 27 Monate)
- Darüberhinausgehende Kosten für sonstige Dienstleistungen/Support, falls erforderlich: 178,00 EUR pro Stunde.
- Zusätzlich ist für die Abrechnung der einzelnen Zahlungsarten das aktuelle Preis- und Provisionstableau der S-Public Service GmbH heranzuziehen.
Stand: Juli 2025
Bitte wendet Euch hierfür an den Kundenservice der AKDB.
Der Freistaat Bayern stellt den Basisdienst ePayBL zur Verfügung. Dieses Modul übernimmt die Kommunikation zwischen dem Onlineverfahren, den verschiedenen Zahlverfahren und dem individuellen Haushalts-, Kassen- und Rechnungs-System (HKR) der Verwaltung. Wir bitten darum, technische Fragestellungen mit der AKDB zu klären, da die Lösung dort betrieben wird.
Bitte wenden Sie sich zur weiteren Abstimmung gerne an den Kundenservice der AKDB.
Über die Zahlarten entscheidet die Kommune selbst, die Staatsregierung gibt hier keine Empfehlungen ab.
ePayBL erstellt Sollstellungsdateien auf Basis von XFinanz2.
Wir bitten darum, technische Fragestellungen mit der AKDB zu klären, da die Lösung dort betrieben wird: Zum AKDB-Kundenportal
Der Basisdienst ePayment bietet keine Zahlungsarten an, sondern verknüpft den Zahlungsprovider mit Fachverfahren und Kassensystemen. Der Freistaat stellt mit dem Basisdienst die technische Infrastruktur bereit.
Digitales Bezahlen soll möglich sein. Wenn die bereits erworbenen Programme eine entsprechende Möglichkeit anbieten, muss man nicht auf ePayBL zugreifen.
Das betriebskostenfreie Angebot des Freistaats Bayern umfasst die dokumentierten Schnittstellen zum ePayment sowie die Bereitstellung der Testumgebung.
Darüberhinausgehende Beratung, technischer Support und sonstige Dienstleistungen sind kostenpflichtig.
- Abschluss eines Vertrags mit der AKDB
- Abschluss eines Vertrags mit dem Zahlungsprovider S-Public Services GmbH Vertragsunterlagen via AKDB
- Abfragen für die Einrichtung von ePayment (ausfüllbares PDF-Dokument der AKDB) mit Informationen zum Bewirtschafter (hausinternen Namen, z. B. „Einbürgerung“) sowie Benutzern (mit vorgegebenen Rechten und Rollen)