KommunalWiki FAQs

Frequently Asked Questions
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Basisdienst "ePayment": Wie ist der genaue Ablauf?
  1. Abschluss eines Vertrags mit der AKDB
  2. Abschluss eines Vertrags mit dem Zahlungsprovider S-Public Services GmbH Vertragsunterlagen via AKDB
  3. Abfragen für die Einrichtung von ePayment (ausfüllbares PDF-Dokument der AKDB) mit Informationen zum Bewirtschafter (hausinternen Namen, z. B. „Einbürgerung“) sowie Benutzern (mit vorgegebenen Rechten und Rollen)
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Wer übernimmt beim Basisdienst "ePayment" die Kosten?

Das betriebskostenfreie Angebot des Freistaats Bayern umfasst die dokumentierten Schnittstellen zum ePayment sowie die Bereitstellung der Testumgebung.

Darüberhinausgehende Beratung, technischer Support und sonstige Dienstleistungen sind kostenpflichtig.

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Mit welchen Kosten muss eine Kommune rechnen, wenn sie den Basisdienst „ePayment“ an Online-Verfahren anbinden möchte?

Stand 21.01.2025 muss mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Einmalige Kosten
    • Einrichtung ePayment: einmalig 1.239,98 EUR
    • Übernahme in den Livebetrieb: 267,00 EUR (entspricht 1,5 Stunden)
  • Laufende Kosten:
    • Client-Zertifikat für den Livebetrieb: 281,85 EUR einmalig (Gültigkeit 27 Monate)
  • Darüberhinausgehende Kosten für sonstige Dienstleistungen/Support, falls erforderlich: 178,00 EUR pro Stunde.
  • Zusätzlich ist für die Abrechnung der einzelnen Zahlungsarten das aktuelle Preis- und Provisionstableau der S-Public Service GmbH heranzuziehen.
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Welche kostenlosen Möglichkeiten zur Hinterlegung von Zahlungsarten gibt es beim Basisdienst "ePayment"?

Der Basisdienst ePayment bietet keine Zahlungsarten an, sondern verknüpft den Zahlungsprovider mit Fachverfahren und Kassensystemen. Der Freistaat stellt mit dem Basisdienst die technische Infrastruktur bereit.

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Welche Möglichkeiten werden angeboten, die Daten aus ePayBL automatisch in das jeweilige Buchungssystem der Kommune zu bekommen?

Wir bitten darum, technische Fragestellungen mit der AKDB zu klären, da die Lösung dort betrieben wird: Zum AKDB-Kundenportal

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Unser Haushalts-, Kassen- und Rechnungs-System (HKR) ist von der Firma komuna. Müssen wir für das ePayment dennoch ein Vertrag mit der AKDB schließen?

Digitales Bezahlen soll möglich sein. Wenn die bereits erworbenen Programme eine entsprechende Möglichkeit anbieten, muss man nicht auf ePayBL zugreifen.

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Erstellt der Basisdienst ePayment eine Sollstellung auf der richtigen Haushaltsstelle auch in komuna CIP?

ePayBL erstellt Sollstellungsdateien auf Basis von XFinanz2.

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Wird PayPal seitens der Staatsregierung als Zahlungsweise empfohlen bzw. freigegeben?

Über die Zahlarten entscheidet die Kommune selbst, die Staatsregierung gibt hier keine Empfehlungen ab.

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Gibt es eine Übersicht der Behörden (LRAs), welche bisher bei ePayBL das Bezahlverfahren "PayPal" einsetzen? (Wünschenswert wäre eine Schritt-für-Schritt Anleitung – ideal in Zusammenarbeit mit der AKDB – um im Redaktionssystem ePayBL mit den einzelnen Onlineanträgen zu verknüpfen. Wir nutzen das ePayBL der AKDB, aber lediglich für ein Verfahren. Haben aber 100 und die Kommunikation ist hier äußerst schwierig, da das bei uns sehr individuell ist)

Der Freistaat Bayern stellt den Basisdienst ePayBL zur Verfügung. Dieses Modul übernimmt die Kommunikation zwischen dem Onlineverfahren, den verschiedenen Zahlverfahren und dem individuellen Haushalts-, Kassen- und Rechnungs-System (HKR) der Verwaltung. Wir bitten darum, technische Fragestellungen mit der AKDB zu klären, da die Lösung dort betrieben wird.

Bitte wenden Sie sich zur weiteren Abstimmung gerne an den Kundenservice der AKDB.

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Wie kann ich ePayment bei uns einrichten?

Bitte wendet Euch hierfür an den Kundenservice der AKDB.

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Gemeinsam für ein starkes Bayern