KommunalWiki FAQs
Frequently Asked Questions
OSCI-Intermediär in Bayern ist die Virtuelle Poststelle (VPS).
Über die Sozialplattform können Bürgerinnen und Bürger die für sie und zur individuellen Situation passenden Sozialleistungen finden und digital beantragen.
Einige Leistungen der Sozialplattform stehen in Bayern als EfA-Leistungen zur Nachnutzung über den DigitalMarkt bereit.
Alle wichtigen Informationen zur Anbindung findet Ihr im DigitalMarkt bei den einzelnen Diensten der Sozialplattform.
Bei Fragen zu den Unterlagen könnt Ihr gerne auf das Anbindungsteam zukommen.
Die Sozialplattform hat regelmäßige Releasezyklen. Sollten in diesem Kontext Anpassung Eurerseits nötig sein, wie beispielsweise die Anpassung der XSozial-basis-Version, informieren wir die BayKommun darüber. Sie leitet den Hinweis und die damit verbundenen Instruktionen an Euch weiter.
Zu diesem Thema liegt eine entsprechende Anforderung vor, die auf die Anzahl der Abbrüche abzielt. Sie befindet sich derzeit in Prüfung.
Feedback können Antragstellende direkt auf der Sozialplattform unter https://sozialplattform.de/ geben. Ein Feedback unmittelbar nach der Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Unser zentrales Anforderungsmanagement nimmt bundesweit relevante Anforderungen auf und lässt sie durch Fachgremien sowie den Steuerungskreis prüfen. Anforderungen, die sich auf länderspezifische Individualisierungen der Antragsstrecken beziehen, können wir als bundesweite Plattform nicht umsetzen.
Technisch gesehen können Anträge, die in der Kommune eingegangen sind, nicht zurückgewiesen werden. Die Sozialplattform bietet keine Funktion der Weiterleitung.
Ihr könnt die Anträge jedoch entsprechend der Vorgaben eurer Behörde weiterleiten, analog zu Euren bisherigen Abläufen.
Möglicherweise müssen hierzu Abstimmungen in Eurer Behörde stattfinden, wie damit umgegangen wird.
Die Sozialplattform sendet die Postkorb ID der BundID der antragstellenden Person mit, sodass aus technischer Sicht ein Rückkanal möglich ist, sodass bei Ablehnung oder Weiterleitung an die zuständige Stelle der Bürger digital informiert werden kann. Nach unserem Kenntnisstand gibt es aktuell kein Fachverfahren, das eine entsprechende Funktion umgesetzt hat. Geht diesbezüglich gerne auf Euren Fachverfahrenshersteller zu.
Die Sozialplattform stellt die hochgeladenen Dateien in der protocol.pdf bereit. Inwiefern die Dateien mit einem "sprechenden" Dateinamen versehen werden können, bitten wir mit Eurem Fachverfahrenshersteller zu klären.
In Bayern stehen die folgenden Leistungen der Sozialplattform für die Kommunen zur Nachnutzung bereit:
- Aktivierung und berufliche Eingliederung (OZG ID: 10628) - ist in der Praxis nur für die kommunalen Jobcenter relevant
- Bedarfe für Bildung und Teilhabe (OZG ID: 10088)
- Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (OZG ID: 10726) - ist in der Praxis nur für die kommunalen Jobcenter relevant
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (OZG ID: 10084)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (OZG ID: 10086)
- Übernahme von Mietrückständen (OZG ID: 10090)
Des Weiteren steht die folgende Beratungsleistung zur Nachnutzung bereit:
- Schuldnerberatung (OZG ID: 10622)
Bitte beachten: Die Sozialplattform-Beratungsleistung "Suchtberatung" wird in Bayern über die Plattform DigiSucht abgebildet. Die Beratungsleistung "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" ist nicht über den DigitalMarkt der BayKommun verfügbar.
Einige EfA-Leistungen der Sozialplattform können kostenlos über unseren DigitalMarkt bestellt werden.
Nach der Bestellung wird der Anbindungsprozess von uns gestartet und über das BayKommun-Ticketsystem werden alle weiteren Schritte der Anbindung von uns detailliert begleitet. Im DigitalMarkt findet Ihr alle weiterführenden Informationen.
In Bayern werden nicht alle Leistungen der Sozialplattform nachgenutzt. Die aktuell verfügbaren Leistungen findet Ihr im DigitalMarkt.
Ja, diese ist für registrierte Nutzer im DigitalMarkt bei den einzelnen Diensten der Sozialplattform verfügbar, unter "Download Zusatzunterlagen".
Die Fachverfahrenshersteller werden regelmäßig über Updates informiert.
Es entstehen zusätzliche Kosten für die Schnittstelle zum Fachverfahren. Wendet Euch dafür bitte an den jeweiligen Fachverfahrenshersteller.
Die Anzahl der benötigten DVDV-Einträge ist abhängig davon, wie viele empfangende Stellen es für die beantragten EfA-Leistungen gibt. Wenn eine Stelle alle Dienste bearbeitet, dann ist ein Eintrag notwendig. Entsprechend erhöht sich die Anzahl der benötigten DVDV-Einträge nach Anzahl der bearbeitenden Stellen.
Daten werden teilweise nicht zu 100 % übertragen. Der Fachstandard Xsozial Basis ist in stetiger, iterativer Weiterentwicklung. Feedback wird hier gerne aufgenommen.
Die EfA-Leistung "Übernahme von Mietrückständen" wird in Bayern über den DigitalMarkt zur Verfügung gestellt, sowohl bei SGB II als auch SGB XII Leistungsbezug.
BuT-Antragsstrecken gibt es bei Leistungsempfang Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung.
Die Chat- und Videofunktion gibt es ausschließlich im Rahmen der Beratungsstellen und einer entsprechenden Anbindung an die Beratungsleistungen.
Ja. Auf der Sozialplattform findet Ihr weiterführende, nicht-länderspezifische Informationen für Behörden.