KommunalWiki FAQs
Frequently Asked Questions
Bürgerinnen und Bürger können mit dem Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung" die Anmeldung bei der Meldebehörde nach einem Umzug digital durchführen – ein Besuch und Termin mit ggf. Wartezeiten im Bürgeramt entfällt.
Der Service umfasst neben der Anmeldung auch die Aktualisierung der auf dem Chip der Ausweisdokumente mit eID-Funktion gespeicherten Adressdaten sowie den Versand der Adressaufkleber für Ausweisdokumente. Nur der EfA-eWA Dienst ist als rechtssicherer, volldigitaler Dienst zu sehen.
Die EfA-Leistung kann über den DigitalMarkt bezogen werden.
Da sie mit dem deutschen Ausweisdokument authentifiziert werden, mit den Angaben im deutschen Personalausweis oder der eID-Karte bzw. Online-Ausweis.
- Die Aufkleber bei der elektronischen Anmeldung benötigen kein Feuchtsiegel, da dort ein QR-Code angebracht ist (siehe Passverordnung, Anlage 1c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes, s. Personalausweisverordnung, Anhang 1b Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes).
- Dieser wird von der Bundesdruckerei GmbH gedruckt und versandt.
- Der Preis ist bei eWA inkludiert.
Der gesamte Datensatz (Anmeldung, WGB) wird schriftformersetzend mit der eID unterschrieben. Am Anfang des Prozesses steht die Identifikation mit dem Vertrauensniveau hoch, also aktuell mit Personalausweis oder eID-Karte.
Der Online-Dienst erfordert aktuell eine Identifizierung mit Personalausweis oder eID-Karte. In Planung für 2026 ist die Erweiterung um den eAT und nationale Ausweisdokumente (EU-Bürger).
- Aus rechtlichen Gründen ist für die Nutzung von eWA ein hohes Vertrauensniveau nötig. Für die Online-Anmeldung benötigt man deshalb einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion.
- Mit dem deutschen Reisepass kann eWA nicht genutzt werden, da dieser über keine Online-Ausweisfunktion verfügt.
- Auch ausländische Dokumente sind aktuell nicht möglich (Planung zur Erweiterung der Nutzergruppen um Inhaber nationaler Ausweisdokumente (EU-Bürger) in 2026) - s. auch die Ausführungen zum eAT.
- Bestehende Nebenwohnungen bleiben bei der Nutzung von eWA unangetastet.
- Statuswechsel sind leider noch nicht möglich. Die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. die Beibehaltung als Nebenwohnung soll nach derzeitigen Planungen ab 01.11.2026 im Dienst zur Verfügung stehen.
- Sobald die Rechtsgrundlagen für Statuswechsel geschaffen wurden, bietet der Online-Dienst das natürlich auch an.
Stand: November 2025
Das erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH. Die Kommune braucht sich hier im Regelfall um nichts zu kümmern. Der Versand ist Teil des eWA-Pakets.
Das ist abhängig vom Fachverfahrensanbieter und der Größe der Kommune (Einwohnerzahl). Die konkreten Vertragsangebote erhält die Kommune direkt bei ihrem Fachverfahrenshersteller.
Für die Aktualisierung von Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises muss sich der Nutzer mit dem Online-Ausweis und der AusweisApp identifizieren. Dazu müssen die Nutzer die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer verwenden, die sogenannte CAN (rechts unten auf Ihrem Ausweis). Bei einer Anmeldung im Familienverbund können die mit angemeldeten Familienmitglieder ihre Ausweisdokumente ebenfalls digital über den Online-Dienst aktualisieren.
Ist die Überschreibung des Chips im Ausweis erfolgt, erhalten die Bürger automatisch einen Brief von der Bundesdruckerei mit Adressaufklebern. Diese sind mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Falls die Nutzer in eine neue Gemeinde zugezogen und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten sie zudem einen Wohnortaufkleber für ihren Reisepass.
- Online-Ausweisen ist der Schlüssel für digitale Verwaltungsleistungen, dafür ist der Personalausweis auch ausgelegt. Wie man die Online-Ausweisfunktion nutzt, ist im Personalausweis-Portal beschrieben. Hier findet Ihr außerdem Infos zu geeigneten Smartphones.
- Der Dienst kann auch am PC genutzt werden. Dazu braucht man ein Kartenlesegerät und die installierte und laufende AusweisApp muss vorhanden sein. (Mehr dazu) Moderne Notebooks haben auch NFC (kontaktlose Übertragung), was ein Kartenlesegerät obsolet macht.
Bei allen anderen Online-Diensten, die u.a. von Fachverfahrensherstellern wie der AKDB selbst angeboten werden, ist nur der melderechtliche Teil abgedeckt, nicht jedoch die Ausweisaktualisierung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen also weiterhin vor Ort in der Behörde erscheinen, was die Entlastung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch Meldebehörden erheblich einschränkt.
Nur der EfA-eWA Dienst ist als rechtssicherer, volldigitaler Dienst zu sehen.
Hinweis: Der AKDB-Dienst wird 2026 eingestellt werden.
Von 10 Anträgen muss ca. 1 Antrag nachbearbeitet werden.
Stand: November 2025
- Der Dienst steht aktuell nicht für eAT-Inhaber*Innen zur Verfügung, ist aber in Planung.
- Für den eAT werden auf Bundesebene aktuell erst die Rechtsgrundlagen geschaffen.
- Nach aktuellen Planungen wird der Dienst ab 01.11.2026 für eAT-Inhaber zur Verfügung stehen.
Stand: November 2025
Ja, der Dienst funktioniert hier analog dem Personalausweis.
Der Adressaufkleber ist mit der Seriennummer des Ausweisdokuments versehen, so dass ein Abgleich möglich ist. Zudem ist die richtige Anschrift auf dem Chip im Ausweis hinterlegt.
Richtig, die AusweisApp wird benötigt, um die Anschrift auf dem Chip zu aktualisieren.
Zum Online-Ausweis verweisen wir auf das Personalausweisportal.
Die Aktualisierung von Personalausweisen von Kindern unter 16 Jahren ist seit Mai 2025 möglich, unter Verwendung der CAN (Card Access Number), welche auf der Vorderseite des Personalausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum zu finden ist.
Nach erfolgreichem Abschluss des Meldevorgangs wird dem Bürger die Meldebestätigung zum Download bereitgestellt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Bürger sich wieder in eWA anmelden und die Änderung der Adressdaten auf dem Chip und die Übersendung des Adressaufklebers veranlassen.
Dies erfolgt durch den sogenannten „Schreibdienst“, der Teil von eWA ist. Eine zusätzliche Installation ist hierfür nicht notwendig.
Seit Mai 2025 ist für die Information über die Aktualisierung von Personalausweis, eID-Karte und Reisepass der Standard XPassAusweis vorgesehen. Die Behörde erhält nach der Änderung der Dokumente eine maschinenlesbare Nachricht, mit der die Register aktualisiert werden.
EfA-Leistungen werden paritätisch vom Freistaat Bayern und Kommunen über den neuen Bayern-Packages-Finanzierungsmechanismus finanziert. Aus dem gemeinsamen Finanzierungsansatz ergibt sich eine Digitalumlage, die basierend auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune berechnet wird.
Die Einmalkosten zur Einrichtung der Schnittstelle ins Fachverfahren AKDB/Komuna werden vom Freistaat Bayern übernommen. Die Kosten zur Anbindung beim Hersteller Dataport übernimmt ebenso der Freistaat. Somit fallen für die Kommune nur die monatlichen Kosten zur Pflege/Wartung der Schnittstelle bei den IT-Dienstleistern der Fachverfahren an.
Hier gibt es eine Staffelung der monatlichen Kosten für Wartung und Pflege gemessen an der Einwohnerzahl. Für weitere Fragen zur den Schnittstellenkosten wendet Euch bitte an Euren Fachverfahrenshersteller.
Updates zu diesem Thema erhaltet Ihr in der eWA-Supportgruppe im BayKoNet.
Ja. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben kann der Online-Dienst von diesen Personen nicht genutzt werden.
Der Status eventueller Nebenwohnungen bleibt unberührt. Hier gibt es entsprechende Erläuterungen, Infobuttons, FAQs im Online-Dienst.
Ab 01.11.2026 sollen auch Nebenwohnungen in den Dienst einbezogen werden.
Nein, die beiden Leistungen sind verschieden. Der EfA-Dienst eWA, der im DigitalMarkt verfügbar ist, wurde von Dataport entwickelt und ist per Schnittstelle in das Fachverfahren der AKDB, OK.EWO, integrierbar.
Der EfA-Dienst umfasst neben der Anmeldung auch die Aktualisierung der auf dem Chip der Ausweisdokumente mit eID-Funktion gespeicherten Adressdaten sowie den Versand der Adressaufkleber für Ausweisdokumente.
Hinweis: Der AKDB-Dienst wird 2026 eingestellt werden.
Die EfA-Leistung kann kostenlos über unseren DigitalMarkt bestellt werden.
Nach der Bestellung wird der Anbindungsprozess von uns gestartet und über das BayKommun-Ticketsystem werden alle weiteren Schritte der Anbindung von uns detailliert begleitet. Im DigitalMarkt findet Ihr alle weiterführenden Informationen.
Mehr Informationen zur Anbindung des Dienstes und einen Leitfaden findet Ihr im DigitalMarkt.
Außerdem steht Euch eine Supportgruppe im BayKoNet zur Verfügung. Um das BayKoNet nutzen zu können, ist eine Registrierung über unsere Homepage erforderlich.
- Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die bayerischen Behörden nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayDiG verpflichtet sind, geeignete Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Durch das OZG-Änderungsgesetz wird die Umsetzungsfrist durch eine Daueraufgabe ersetzt, die Pflichten bleiben bestehen.
- Oben bezeichnete Pflichten korrelieren zudem mit dem subjektiven Recht von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen aus Art. 12 Abs. 1 S. 2 BayDiG, womit ein Prozessrisiko einhergeht.
- Die BayernPackages, die gemeinsam vom Freistaat Bayern und den Kommunalen Spitzenverbänden ausgewählt wurden, beinhalten über 200 Verwaltungsleistungen (hierzu gehört auch der Dienst eWA). Diese werden durch den gemeinsamen Finanzierungsmechanismus von Freistaat und Kommunen finanziert. Für jede Kommune ergibt sich hiernach eine Digitalumlage, die basierend auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune berechnet wird - diese fällt jährlich unabhängig einer tatsächlichen Nutzung für die Kommune an.
- Der Freistaat Bayern übernimmt auch die Kosten für die Einrichtung der Schnittstelle im jeweiligen Fachverfahren bei der AKDB oder Komuna. Für die Kommunen fallen lediglich monatliche Wartungs- und Pflegekosten der Schnittstelle an, die nach Einwohnerzahl vom Fachverfahrenshersteller berechnet werden.
- Es besteht keine Pflicht zur Nachnutzung eines Online-Dienstes der BayernPackages. Sofern sich eine Kommune jedoch gegen die Nachnutzung entscheidet, muss die Leistung anderweitig digital angeboten werden (vergleichbare Eigenentwicklung oder Marktlösung), da die in den BayernPackages enthaltenen Online-Dienste nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayDiG als geeignet zum digitalen Angebot gelten und insoweit kein Beurteilungsspielraum besteht.
- Für die elektronische Wohnsitzanmeldung fällt die Nutzung einer Marktlösung spätestens mit der Abkündigung des AKDB-Dienstes im Jahr 2026 vollkommen weg. Ausschließlich der EfA-Dienst eWA bietet die zwingende Aktualisierung der Anschrift oder des Wohnorts in Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte an, was ihn als einen geeigneten digitalen Dienst auszeichnet.
Personen mit gesetzlichem Vertreter können die elektronische Anmeldung nicht nutzen. Der Dienst prüft das anhand des vorausgefüllten Meldescheins.
Das Codeschreiben ist eine optionale Lösung, für den Fall, dass z.B. Zweifel an der Wohnsitznahme bestehen.
Familienmitglieder können gemeinsam angemeldet werden, wenn Umzug in AW oder HW. Der Status der einzelnen Familienmitglieder kann daher unterschiedlich sein. Aktuell muss die bisherige Wohnung aufgegeben werden. An unterschiedlichen Konstellationen zu HW/NW arbeitet aktuell die AG Digitalisierung Meldewesen.
Im Melderecht ist keine Zustimmung des anderen Elternteils vorgesehen. Siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes, wonach seit der letzten Änderung in 2022 die Zustimmung nicht erforderlich ist. Siehe Nr. 17.3 BMGVwV.
Auf dem Aufkleber ist die Seriennummer angebracht.
Grundsätzlich ja, aber es sind natürlich Validierungen und Assistenzfunktionen wie ein Straßenverzeichnis des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) hinterlegt.
Die Aufgaben für die Kommune sind relativ überschaubar. Es gab bereits Einführungen innerhalb von 30 Minuten (inklusive Schulung des EWO).
- Wenn der Vertragsschluss durch die Kommune über den DigitalMarkt erfolgt ist, werden alle relevanten Dokumente und Informationen an Euch ausgegeben.
- Dann muss das Fachverfahren ertüchtigt werden und die Anbindung beim Dienstleister Dataport erfolgen.
- Im Best-Case kann das sehr zügig stattfinden. Wir haben hier alle 4 Wochen Rollout-Wellen geplant, um das bestmöglich zu koordinieren.
Im Rahmen der Anbindung an den neuen Dienst wird unterbrechungsfrei umgestellt. Der AKDB-Dienst wird zu Ende 2026 eingestellt und nicht mehr angeboten.
Die Fachverfahrenshersteller können den Dienst per Fernwartung bzw. kurzem Einrichtungstermin umstellen. Hier gibt es keine gesonderten zu erledigenden Aufgaben für die Kommunen.
- Ausschließlich der EfA-Dienst eWA bietet die zwingende Aktualisierung der Anschrift oder des Wohnorts in Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte an, dieser wird den AKDB-Dienst bis 2026 ersetzen.
- Die eWA umfasst neben der Anmeldung auch die Aktualisierung der auf dem Chip der Ausweisdokumente mit eID-Funktion gespeicherten Adressdaten sowie den Versand der Adressaufkleber für Ausweisdokumente, was den Gang zur Behörde obsolet werden lässt.
- Da der AKDB-Dienst nicht weiterhin von der AKDB angeboten wird, fallen die Kosten für die Schnittstelle zusätzlich an.
Solche Entscheidungen werden auf übergeordneten Ebenen getroffen, dahingehend ist uns derzeit nichts bekannt. Die Aufnahme und Kosten der BayernPackages-Dienste werden zwischen KSVen, Ministerien und Fachressorts beraten. Die BayKommun hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss, hat aber die Einschätzung der Kommunen bereits kommuniziert.
Ja, die Kommune erhält die XMeld Nachricht 1704 in den Eingangskorb ihres Fachverfahrens.
- Im BayernPortal wird der Dienst gem. der Vorgaben des Systems unter W (Wohnsitz-Anmeldung) und P (Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes) angezeigt.
- Der Dienst wird aber immer über das zentrale Eingangstor: www.wohnsitzanmeldung.gov.de gefunden und über den PLZ-Check überprüft werden, ob der Dienst für den gewünschten Ort zur Verfügung steht.
- Wie der Dienst auf der eigenen Behördenwebsite eingebettet wird, entscheidet die Kommune selbst (ob dann unter "A“ wie Anmeldung oder „W“ wie Wohnsitz“ bleibt der Kommune überlassen).
- Eine Schnittstelle zum Fachverfahren der HSH - VOIS/MESO (Firma komuna) sowie in OK.EWO (AKDB) ist verfügbar. Die Fachverfahrensertüchtigung ist Teil des Anbindungsprozesses.
- Regisafe GmbH ist in der Vorbereitung zur Anpassung ihres Fachverfahrens.
- Für die Kommunen fallen lediglich monatliche Wartungs- und Pflegekosten der Schnittstelle an, die nach Einwohnerzahl vom Fachverfahrenshersteller berechnet werden.
- Wir setzen uns als BayKommun dafür ein, dass wir die Kosten so transparent wie möglich darstellen können. Wir dürfen und können jedoch den Anspruch nicht erfüllen, damit ein gültiges Vertragsangebot des Fachverfahrensherstellers zu ersetzen.
- Das Angebot erhalten die Kommunen nach der Bestellung im BayKommun-Ticketsystem direkt vom Anbieter. Mit der Bestellung selbst erfolgt noch keine verbindliche Beauftragung der Schnittstelle. Die Beauftragung der Schnittstelle wird auf Grundlage dieses Angebots direkt zwischen Kommune und Fachverfahrenshersteller geschlossen.
- Die Kriterien zur Anbindung an den Online-Dienst sind:
- Übertragung der Anbindungsinformationen und Bestellung über den DigitalMarkt (Vertragsgrundlage zur Nachnutzung schaffen)
- Ertüchtigung des Fachverfahrens (und damit einhergehend die Vertragsgrundlage für die monatlich laufenden Kosten für die Schnittstelle)
- Sofern eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, wird auch nicht angebunden.
- Sollte es also nach dem Angebot für die Schnittstelle nicht zu einer Beauftragung der Anbindung kommen, wird das Anbindungsbudget nicht belastet und hat damit für die Kommune keine weiteren finanziellen Auswirkungen.
- Der EfA-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung ist kein Dienst der BayKommun, sondern ein von der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelter Dienst.
- Wir als BayKommun sind mit dem Rollout digitaler Verwaltungsleistungen in Bayern betraut und stellen über unseren DigitalMarkt die rechtssichere Nachnutzung für beispielsweise den EfA-Dienst eWA bereit.
- Eine rechtssichere Nachnutzung der EfA-Dienste ist ausschließlich über den DigitalMarkt möglich, wobei die Finanzierung der Dienste gemäß den vertraglichen Regelungen zur Nachnutzung erfolgt.
Die Meldebestätigung ist sowohl elektronisch gesiegelt als auch mit einem visuellen Digitalsiegel (VDS) für Verwaltungsdokumente versehen. Es handelt sich hierbei um einen optisch sichtbaren fälschungssicheren Code, wie ein QR-Code. Dieser ermöglicht es, die Dokumente auf Echtheit und Unverfälschtheit zu prüfen.
Dafür hat die Bundesdruckerei GmbH, das Technologieunternehmen des Bundes, die ZeSI mobile Prüf-App entwickelt. Sie ist zum kostenlosen Download in den App-Stores für Android und Apple verfügbar.
Ja. Nach erfolgreicher Überprüfung und Einarbeitung ihrer Angaben steht den Nutzern im Online-Dienst eine digitale Meldebestätigung zum Download bereit.
- Die Meldebehörde prüft alle Angaben.
- Sobald dies abgeschlossen ist, erhalten die Nutzer eine E-Mail Nachricht an die mit ihrem Nutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse.
- Dann können sie im Online-Dienst ihre Meldebestätigung abrufen und ihr Ausweisdokument aktualisieren.
- Die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Nutzenden kann an das Fachverfahren übermittelt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit als sogenannte Fallbacklösung ein Bestätigungscodeschreiben an die Nutzerin bzw. den Nutzer zu senden.
- Prinzipiell wird der Kunde hier behandelt wie ein Kunde vor Ort am "Schalter", Anfragen werden bei Unklarheiten ans Backoffice weitergegeben und beim Bürger zum Beispiel um die fehlenden Dokumente oder ähnliches gebeten. Hierbei geht es vor allem darum, wie gewissenhaft die Anträge ausgefüllt werden - je genauer, desto wahrscheinlicher können Rückfragen vermieden werden.
Für die Meldebehörde ist nichts zu tun. Der Online-Dienst bindet die Bundesdruckerei GmbH ein, damit diese ein elektronisches Siegel aufbringt. Zudem enthält die Meldebestätigung ein visuelles Digitalsiegel.
Hierzu gibt es bei den Fachverfahrensherstellern entsprechende Dienste. Die digitale Bescheinigung wird problemlos anerkannt.
Sofern es sich nicht um selbstgenutztes Wohneigentum handelt, muss eine WGB hochgeladen werden. Die WGB wird von der meldepflichtigen Person hochgeladen, die Prüfung erfolgt durch die Meldebehörde. Diese kann im Fachverfahren geöffnet werden.
Nein. Der Aufkleber wird nur dann versandt, wenn zuvor die Person im Online-Dienst die Anschrift auf dem Chip aktualisiert hat. Diese Funktionalität bietet ausschließlich der EfA-eWA-Dienst an.
Beim Adressaufkleber ist eine einfach verständliche Anleitung der Bundesdruckerei dabei. Bürgerinnen und Bürger sind erfahrungsgemäß sehr sorgfältig beim Anbringen des Aufklebers.
- Der Dienst kann mit der Behördenwebseite verlinkt werden, Bürgerinnen und Bürger finden ihn aber auch über Suchmaschinen.
- Das zentrale Eingangstor zum Dienst ist immer www.wohnsitzanmeldung.gov.de.
- Für Werbemaßnahmen sind die Kommunen selbst verantwortlich.
- Für die Registrierung im DigitalMarkt ist nach wie vor aus Sicherheitsgründen das MeinUnternehmenskonto als elektronische Zertifizierung nötig (einmalige Verifizierung). Dies ist für den rechtssicheren Vertragsschluss essenziell.
- Wir geben Euch jedoch die Möglichkeit, ein Funktionspostfach für die Bestellung anzugeben, sodass im Anbindungsprozess alle relevanten Personen auf das Bestellticket zugreifen können. Der Besteller wird über das Ticketsystem informiert, die Kontaktdaten der technischen und fachlichen Ansprechpartner aber mit übertragen. Auf Wunsch können die Infos an mehrere Stellen gesendet werden.
- Informationen zu den enthaltenen OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen findet Ihr auf der OZG-Informationsplattform.
- Die abgedeckten Leistungen sind außerdem unter Kapitel 2.3 im Anbindungsleitfaden zu finden (s. eWA-Steckbrief im DigitalMarkt).
Die Kosten der Bundesdruckerei GmbH sind Bestandteil der Betriebskosten. Diese werden zentral durch Bund und Länder getragen. Den Kommunen entstehen hierfür keine Kosten.
Die Einmalkosten der Schnittstelle sind bereits für alle bezahlt worden.
Nach Klärung der AKDB mit dem StMD kann mitgeteilt werden, dass für die Kommune keine Nachteile entstehen, wenn der bisher genutzte Dienst der AKDB im Rahmen der Förderung "Digitales Rathaus" bezogen wurde.
Folgende Punkte sollten bei einem Wechsel berücksichtigt werden:
- Der Freistaat Bayern übernimmt bei einem Dienstwechsel die Kosten für die Einrichtung der Schnittstelle im AKDB-Fachverfahren.
- Die laufenden Kosten der Schnittstelle müssen jedoch - anders als beim bisherigen Dienst (über die Förderung) - selbst getragen werden.
Jede Kommune kann sich anschließen, unabhängig von der Einwohnerzahl.
Technische Informationen zur Anbindung von eWA findet Ihr im DigitalMarkt.
- Der 1st-Level Support ist ein lokaler Kontakt der Meldebehörde, entweder telefonisch, per E-Mail und/oder per Kontaktformular. Dies kann auch die 115 sein, ist aber nicht zwingend.
- Der 2nd-Level Support wird zentral durch Dataport sichergestellt.
Der Online-Dienst eWA kann mit der BundID sowie allen interoperablen Nutzerkonten genutzt werden, also auch der BayernID.
Ja. Auf der eWA-Plattform findet Ihr allgemeine FAQ zum Dienst.