KommunalWiki FAQs

Frequently Asked Questions
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Wo finde ich weiterführende Informationen zur EfA-Leistung "Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)", z.B. einen Anbindungsleitfaden?

Mehr Informationen zur Anbindung des Dienstes und einen Leitfaden findet Ihr im DigitalMarkt.

Außerdem steht Euch eine Supportgruppe im BayKoNet zur Verfügung. Um das BayKoNet nutzen zu können, ist eine Registrierung über unsere Homepage erforderlich.

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Was ist die EfA-Leistung "Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)"?

Bürgerinnen und Bürger können mit dem Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung" die Anmeldung bei der Meldebehörde nach einem Umzug digital durchführen – ein Besuch und Termin mit ggf. Wartezeiten im Bürgeramt entfällt. Der Service umfasst neben der Anmeldung auch die Aktualisierung der auf dem Chip der Ausweisdokumente mit eID-Funktion gespeicherten Adressdaten sowie den Versand der Adressaufkleber für Ausweisdokumente.

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Wie kann eine Kommune die EfA-Leistung "Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)" nachnutzen?

Die EfA-Leistung kann kostenlos über unseren DigitalMarkt bestellt werden.

Nach der Bestellung wird der Anbindungsprozess von uns gestartet und über das BayKommun-Ticketsystem werden alle weiteren Schritte der Anbindung von uns detailliert begleitet. Im DigitalMarkt findet Ihr alle weiterführenden Informationen.

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Gibt es Probleme mit der digitalen Meldebescheinigung? Wird diese von allen Stellen anerkannt?

Es gab hier keine Probleme.

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Wie funktioniert die Ausweisaktualisierung genau? Wie kommen die geänderten Daten online auf den Personalausweis?

Dies erfolgt durch den sogenannten "Schreibdienst", der Teil von eWA ist. Bürgerinnen und Bürger ändern nach erneuter Identifikation im Online-Dienst über die AusweisApp selbständig die Daten auf dem Ausweis. Eine zusätzliche Installation ist hierfür nicht notwendig. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen nur die AusweisApp, ein Smartphone/Kartenleser und ihre persönliche PIN.

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Wann erfolgt beim eWA-Dienst die Änderung der Daten auf dem Ausweis?

Nach erfolgter Anmeldung und Fortschreibung des Melderegisters.

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Ist über den eWA-Dienst auch die Aktualisierung von Personalausweisen von Kindern unter 16 Jahren möglich?

Seit 02.05.2025 können Personen in einem Familienverbund auch ohne Online-Ausweisfunktion das Ausweisdokument über den Online-Dienst umschreiben. Dies wird durch den neuen Schreibdienst im Online-Dienst ermöglicht, welcher die CAN (Card Access Number) des Ausweisdokumentes nutzt. Die CAN ist die sechsstellige Zugangsnummer auf der Vorderseite des Personalausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum.

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Die digitalen Änderungen im ePerso werden beim eWA-Dienst mit Hilfe der AusweisApp gemacht?

Richtig, über die AusweisApp wird die jeweilige Anschrift auf dem Chip aktualisiert. Hierfür verfügt die Freie und Hansestadt Hamburg über ein entsprechendes Berechtigungszertifikat.

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Wie kann bei eWA sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger die Aufkleber richtig anbringen?

Beim Adressaufkleber ist eine einfach verständliche Anleitung der Bundesdruckerei dabei. Bürgerinnen und Bürger sind erfahrungsgemäß sehr sorgfältig beim Anbringen des Aufklebers.

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Das Anbringen des Aufklebers durch Bürgerinnen und Bürger finde ich beim eWA-Dienst problematisch, es eröffnet Möglichkeiten zum Betrug. Wenn es Probleme wegen der Aufkleber gibt, sollte man nicht besser einfach die Anschrift künftig auf dem Personalausweis weglassen?

Die Lösung wurde mit Bundeskriminalamt abgestimmt. Die Anschrift soll daher zukünftig nicht mehr aufgedruckt werden, sondern lediglich auf dem Chip des Ausweises gespeichert und fortgeschrieben werden.

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Werden die Fachverfahren der AKDB um den Adressaufkleber erweitert?

Der Aufkleber wird nur dann versandt, wenn zuvor die Person im Online-Dienst die Anschrift auf dem Chip aktualisiert hat. Diese Funktionalität bietet ausschließlich der eWA-Dienst an.

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Sind die eWA-Dienste auch bei EU-Ausländern mit eID-Karte möglich?

Ja.

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Sind die eWA-Dienste auch für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) möglich?

Der Dienst steht aktuell nicht für eAT-Inhaber zur Verfügung. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen liegen in der Verantwortung des BMI. Für den eAT werden auf Bundesebene aktuell erst die Rechtsgrundlagen geschaffen.

Nach realistischer Schätzung wird dies erst ab Mai 2026 möglich sein.

Stand: 05.12.2024

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Muss die Wohnungsgeberbestätigung (WGB) von Seiten der Bürgerinnen und Bürger hochgeladen und dann von uns geprüft/eingesehen werden oder können sich Bürgerinnen und Bürger auch ohne WGB ummelden?

Sofern es sich nicht um selbstgenutztes Wohneigentum handelt, muss eine WGB hochgeladen werden. Die WGB wird von der meldepflichtigen Person hochgeladen, die Prüfung erfolgt durch die Meldebehörde. Diese kann im Fachverfahren geöffnet werden.  

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Welche Kosten ergeben sich bei eWA für die Leistung bei der Bundesdruckerei?

Die Kosten der Bundesdruckerei sind Bestandteil der Betriebskosten. Diese werden zentral durch Bund und Länder getragen. Den Kommunen entstehen hierfür keine Kosten.

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Es kam gerade die Frage nach der Meldebescheinigung auf - ist die papierlose Online-Meldebescheinigung (nicht Meldebestätigung) dann auch möglich?

Bei der AKDB gibt es für das Bürgerserviceportal einen entsprechenden Dienst, bei der komuna sollte es auch möglich sein.

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Wie funktioniert beim eWA-Dienst das Siegel des Bescheides?

Für die Meldebehörde ist nichts zu tun. Der Online-Dienst bindet die Bundesdruckerei ein, damit diese ein elektronisches Siegel aufbringt. Perspektivisch wird es auch ein optisches Siegel geben.

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Wie erfolgen bei eWA Rückfragen an den Antragsstellenden?

Die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Nutzenden kann an das Fachverfahren übermittelt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit als sog. Fallbacklösung ein Bestätigungscodeschreiben an die Nutzerin/den Nutzer zu senden.

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Wie viele Fälle gehen problemlos durch den Prozess ohne größere Nacharbeitung?

Von 10 Anträgen muss ca. 1 Antrag nachbearbeitet werden.

Stand: 05.12.2024

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Wir haben die Wohnsitzanmeldung im Bürgerservice-Portal von der AKDB erhalten, so wie fast alle Online-Dienste neben den kostenlosen Online-Diensten aus dem Bayernportal. Gibt es einen gravierenden Vorteil, diesen Online-Dienst von der BayKommun zu beziehen?

Bei allen anderen Online-Diensten, die u.a. von Fachverfahrensherstellern wie der AKDB selbst angeboten werden, ist nur der melderechtliche Teil abgedeckt, nicht jedoch die Ausweisaktualisierung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen also weiterhin vor Ort in der Behörde erscheinen, was die Entlastung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch Meldebehörden erheblich einschränkt.

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Gibt es eine Pflicht den EfA-Dienst Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) zu nutzen?

Eine „Pflicht“ den EfA-eWA-Dienst zu nutzen, besteht per se nicht. Allerdings verpflichtet das OZG seit dem 31.12.2022 dazu, alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten, und das OZG-Änderungsgesetz hat Bürgerinnen und Bürgern eine Klagemöglichkeit gegeben, dies auch einzufordern.

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Wie läuft denn die eWA ohne Smartphone ab? Und funktioniert das mit jedem Smartphone?

Der Dienst kann nicht nur mit dem Smartphone, sondern auch am PC oder Laptop genutzt werden. Wie man die Online-Ausweisfunktion mit den verschiedenen Geräten nutzt, wird im Personalausweis-Portal beschrieben.

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Gibt es Probleme, wenn wir das Bürgerserviceportal über die Förderung für das digitale Rathaus bekommen haben, wenn wir den AKDB-Dienst umstellen auf eWA?

Nach Klärung der AKDB mit dem StMD kann mitgeteilt werden, dass für die Kommune keine Nachteile entstehen, wenn der bisher genutzte Dienst der AKDB im Rahmen der Förderung "Digitales Rathaus" bezogen wurde.

Folgende Punkte sollten bei einem Wechsel berücksichtigt werden:

  • Der Freistaat Bayern übernimmt bei einem Dienstwechsel die Kosten für die Einrichtung der Schnittstelle im AKDB-Fachverfahren.
  • Die laufenden Kosten der Schnittstelle müssen jedoch - anders als beim bisherigen Dienst (über die Förderung) - selbst getragen werden.
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Zu welchen Fachverfahren gibt es beim EfA-Dienst Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) Schnittstellen?

Technische Informationen zur Anbindung von eWA findet Ihr im DigitalMarkt.

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Gibt es FAQ zu eWA vom bereitstellenden Land?

Ja. Auf der eWA-Plattform findet Ihr allgemeine FAQ zum Dienst.

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Welche OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen beinhaltet eWA?

Informationen zu den enthaltenen OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen findet Ihr auf der OZG-Informationsplattform.

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Gibt es Erklärungen zu Haupt- und Nebenwohnung/alleinige/einzige Wohnung? Nutzer haben oft begriffliche Verständnisprobleme und geben die Art der Wohnung falsch ein.

Der Status eventueller Nebenwohnungen bleibt unberührt. Hier gibt es entsprechende Erläuterungen, Infobuttons, FAQs im Online-Dienst.

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Thema Nutzerkonto: Wird die BundID benötigt oder klappt das auch über die BayernID medienbruchfrei?

Der Online-Dienst kann mit der BundID sowie allen interoperablen Nutzerkonten genutzt werden, also auch der BayernID.

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Ist die eWA für Personen mit Auskunftssperre (ASP) gesperrt?

Ja, mit ASP ist kein VMS-Abruf möglich. Aufgrund der rechtlichen Vorschriften kann der Online-Dienst von diesen Personen leider nicht genutzt werden.

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Kann sich jede Kommune einfach an eWA anschließen oder muss hierfür eine gewisse Mindesteinwohnerzahl vorliegen?

Jede Kommune kann sich anschließen, unabhängig von der Einwohnerzahl.

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Mir ist immer noch nicht klar, für was man die BayKommun benötigt, wenn man die Online-Dienste auch direkt beim vorhandenen Dienstleister z. B. bei der AKDB bekommt. Warum sollte man den Umweg über BayKommun gehen?

Der EfA-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung ist kein Dienst der BayKommun, sondern ein von Hamburg entwickelter Dienst. Wir als BayKommun sind mit dem Rollout digitaler Verwaltungsleistungen in Bayern betraut und stellen über unseren DigitalMarkt die rechtssichere Nachnutzung für beispielsweise den EfA-Dienst eWA bereit. Nur der EfA-eWA Dienst ist als volldigitaler Dienst zu sehen.

Eine rechtssichere Nachnutzung der EfA-Dienste ist ausschließlich über den DigitalMarkt möglich, wobei die Finanzierung der Dienste gemäß den vertraglichen Regelungen zur Nachnutzung erfolgt.

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Ist die Fortschreibung der Adresse auf dem Personalausweis auch automatisch implementiert?

Die Information über die Ausweisaktualisierung wurde bis 30.04.2025 über die proprietäre eWAPA-Nachricht an die Personalausweisbehörde der Zuzugskommune versandt.

Seit 01.05.2025 ist die eWAPA-Nachricht im neuen XPassAusweis-Standard enthalten und der Online-Dienst versendet zur Aktualisierung der Register folgende Nachrichten:

  • XPassAusweis-Nachricht 9501 bei Verwendung eines Personalausweises an die zuständige Personalausweisbehörde
  • XPassAusweis-Nachricht 9502 bei einem Zuzug bzw. Wohnortwechsel an die zuständige Passbehörde
  • XPassAusweis-Nachricht 9503 bei Verwendung einer eID-Karte an die zuständige eID-Karte-Behörde
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Bis wann wird denn die elektronische Anmeldung zum Pflichtangebot für Gemeinden? Gibt es da einen konkreten Termin oder ist noch nichts bekannt?

Das haben wir nicht in der Hand. Gemäß Onlinezugangsgesetz war es der 31.12.2022 und das OZGÄndG hat Bürgerinnen und Bürgern eine Klagemöglichkeit geben.

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Wie lange ist bei eWA der Zeitraum zwischen Beauftragung und technischer Umsetzung voraussichtlich?

Wenn der Vertragsschluss durch die Kommune über den Digitalmarkt erfolgt ist, werden alle relevanten Dokumente und Informationen an Euch ausgegeben. Dann muss das Fachverfahren ertüchtigt werden und die Anbindung beim Dienstleister Dataport erfolgen. Im Best-Case kann das in 4-6 Wochen stattfinden. Wir haben hier Rollout-Wellen geplant, um das bestmöglich zu koordinieren.

Stand: 05.12.2024

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Ist für die Bestellung über die BayKommun noch immer dieses Zertifikat (Elster-Zertifikat?) erforderlich?

Hierfür ist im DigitalMarkt nach wie vor aus Sicherheitsgründen das Unternehmenskonto als elektronische Zertifizierung nötig (einmalige Verifizierung).

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Wie kommen Bürgerinnen und Bürger zur elektronischen Wohnsitzanmeldung ? Ist das ein Link jeweils über die Internetseite der Behörde?

Der Dienst kann auf der Webseite verlinkt werden. Bürgerinnen und Bürger finden ihn aber auch über Suchmaschinen, da der Dienst über die zentrale Landingpage www.wohnsitzanmeldung.gov.de veröffentlicht wird. Weiterhin ist der Dienst im BayernPortal einzubetten.

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Fallen für die Kommunen als Nutzer Kosten an? Wenn ja wofür? Laufend? Einmalig?

EfA-Leistungen werden paritätisch vom Freistaat Bayern und Kommunen über den neuen Bayern-Packages-Finanzierungsmechanismus finanziert. Aus dem gemeinsamen Finanzierungsansatz ergibt sich eine Digitalumlage, die basierend auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune berechnet wird.

Die Einmalkosten zur Einrichtung der Schnittstelle ins Fachverfahren AKDB/Komuna werden vom Freistaat Bayern übernommen. Die Kosten zur Anbindung beim Hersteller Dataport übernimmt ebenso der Freistaat. Somit fallen für die Kommune nur die monatlichen Kosten zur Pflege/Wartung der Schnittstelle bei den IT-Dienstleistern der Fachverfahren an.

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Bezahlt der Freistaat dauerhaft die Einmalkosten zur Einrichtung der Schnittstelle für eWA?

Dazu können wir keine langfristige Aussage treffen.

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Wie hoch sind die Kosten bei der AKDB für die eWA-Schnittstelle?

Hier gibt es eine Staffelung der monatlichen Kosten für Wartung/Pflege gemessen an der Einwohnerzahl. Die Einmalkosten zur Schnittstelle werden vom Freistaat Bayern übernommen. Für weitere Fragen zur den Schnittstellenkosten wendet Euch bitte an die AKDB.

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Hat der EfA-Dienst Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) etwas mit dem AKDB-Dienst Online-Wohnsitzanmeldung zu tun?

Nein, die beiden Leistungen sind verschieden. Der EfA-Dienst eWA, der im DigitalMarkt verfügbar ist, wurde von Dataport entwickelt und ist per Schnittstelle in das Fachverfahren der AKDB, OK.EWO, integrierbar.

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Gemeinsam für ein starkes Bayern