KommunalWiki FAQs

Frequently Asked Questions

Ein Titelbild der BayKommun Webseite, das einen Netzwerk-Cluster mit vielen Verknüpfungen vor mintgrünem Hintergrund zeigt.
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Was ist die EfA-Leistung "Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)"?

Bürgerinnen und Bürger können mit dem Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung" die Anmeldung bei der Meldebehörde nach einem Umzug digital durchführen – ein Besuch und Termin mit ggf. Wartezeiten im Bürgeramt entfällt.

Der Service umfasst neben der Anmeldung auch die Aktualisierung der auf dem Chip der Ausweisdokumente mit eID-Funktion gespeicherten Adressdaten sowie den Versand der Adressaufkleber für Ausweisdokumente. Nur der EfA-eWA Dienst ist als rechtssicherer, volldigitaler Dienst zu sehen.

Die EfA-Leistung kann über den DigitalMarkt bezogen werden.

Mit welchem Namen melden sich beim eWA-Dienst Personen an, die die Mehrstaatigkeit besitzen und auch mehrere verschiedene Pässe haben? Auf dem ausländischen Pass steht beispielsweise ein Fullname, auf dem deutschen Pass Vor- und Zuname. Welchen Nachweis haben wir dann, wenn außer der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besteht?

Da sie mit dem deutschen Ausweisdokument authentifiziert werden, mit den Angaben im deutschen Personalausweis oder der eID-Karte bzw. Online-Ausweis.

Bekommt der Bürger beim eWA-Dienst zusammen mit dem neuen Adressaufkleber auch ein Siegel? Wenn ja, woher bekommt es die Bundesdruckerei GmbH? Wie sieht der Aufkleber für die Reisepässe aus? Jetziger Stand ist ja, wir müssen das Siegel halb auf dem Ausweis und halb in den Pass rein stempeln.
  • Die Aufkleber bei der elektronischen Anmeldung benötigen kein Feuchtsiegel, da dort ein QR-Code angebracht ist (siehe Passverordnung, Anlage 1c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes, s. Personalausweisverordnung, Anhang 1b Muster des Aufklebers zur Anschriftenänderung des Personalausweises nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes).
  • Dieser wird von der Bundesdruckerei GmbH gedruckt und versandt.
  • Der Preis ist bei eWA inkludiert.
Bei den Online-Voranmeldungen für den eWA-Dienst kommt nur das Formular der WG-Bestätigung. Es fehlt dort jedoch die Unterschrift. Wird bei dieser elektronischen Anmeldung das Formular der WG-Bestätigung geprüft, ob hier auch eine Unterschrift enthalten ist?

Der gesamte Datensatz (Anmeldung, WGB) wird schriftformersetzend mit der eID unterschrieben. Am Anfang des Prozesses steht die Identifikation mit dem Vertrauensniveau hoch, also aktuell mit Personalausweis oder eID-Karte.

Was ist beim eWA-Dienst mit Familien, bei denen nicht alle Mitglieder die deutsche Staatsangehörigkeit haben?

Der Online-Dienst erfordert aktuell eine Identifizierung mit Personalausweis oder eID-Karte. In Planung für 2026 ist die Erweiterung um den eAT und nationale Ausweisdokumente (EU-Bürger).

Ist beim eWA-Dienst eine Online Anmeldung von Bürgern ohne Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass, also ausländischen Pässen möglich?
  • Aus rechtlichen Gründen ist für die Nutzung von eWA ein hohes Vertrauensniveau nötig. Für die Online-Anmeldung benötigt man deshalb einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion.
  • Mit dem deutschen Reisepass kann eWA nicht genutzt werden, da dieser über keine Online-Ausweisfunktion verfügt.
  • Auch ausländische Dokumente sind aktuell nicht möglich (Planung zur Erweiterung der Nutzergruppen um Inhaber nationaler Ausweisdokumente (EU-Bürger) in 2026) - s. auch die Ausführungen zum eAT.
Ist beim eWA-Dienst die Anmeldung einer Hauptwohnung die Beibehaltung der bisherigen Hauptwohnung als Nebenwohnung möglich?
  • Bestehende Nebenwohnungen bleiben bei der Nutzung von eWA unangetastet.
  • Statuswechsel sind leider noch nicht möglich. Die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. die Beibehaltung als Nebenwohnung soll nach derzeitigen Planungen ab 01.11.2026 im Dienst zur Verfügung stehen.
  • Sobald die Rechtsgrundlagen für Statuswechsel geschaffen wurden, bietet der Online-Dienst das natürlich auch an.

Stand: November 2025

Wer verschickt beim EfA-Dienst eWA den Adressaufkleber? Macht das das Bürgerbüro oder direkt die Bundesdruckerei?

Das erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH. Die Kommune braucht sich hier im Regelfall um nichts zu kümmern. Der Versand ist Teil des eWA-Pakets.

Wie hoch sind bei eWA die monatlich laufenden Kosten für Kommunen?

Das ist abhängig vom Fachverfahrensanbieter und der Größe der Kommune (Einwohnerzahl). Die konkreten Vertragsangebote erhält die Kommune direkt bei ihrem Fachverfahrenshersteller.

Wie bekommen Bürger beim eWA-Dienst einen Adressaufkleber für ihren Ausweis?

Für die Aktualisierung von Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises muss sich der Nutzer mit dem Online-Ausweis und der AusweisApp identifizieren. Dazu müssen die Nutzer die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer verwenden, die sogenannte CAN (rechts unten auf Ihrem Ausweis). Bei einer Anmeldung im Familienverbund können die mit angemeldeten Familienmitglieder ihre Ausweisdokumente ebenfalls digital über den Online-Dienst aktualisieren.

Ist die Überschreibung des Chips im Ausweis erfolgt, erhalten die Bürger automatisch einen Brief von der Bundesdruckerei mit Adressaufklebern. Diese sind mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Falls die Nutzer in eine neue Gemeinde zugezogen und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten sie zudem einen Wohnortaufkleber für ihren Reisepass.

Wie läuft die eWA ohne Smartphone ab? Und funktioniert das Verfahren mit jedem Smartphone?
  • Online-Ausweisen ist der Schlüssel für digitale Verwaltungsleistungen, dafür ist der Personalausweis auch ausgelegt. Wie man die Online-Ausweisfunktion nutzt, ist im Personalausweis-Portal beschrieben. Hier findet Ihr außerdem Infos zu geeigneten Smartphones.
  • Der Dienst kann auch am PC genutzt werden. Dazu braucht man ein Kartenlesegerät und die installierte und laufende AusweisApp muss vorhanden sein. (Mehr dazu) Moderne Notebooks haben auch NFC (kontaktlose Übertragung), was ein Kartenlesegerät obsolet macht.
Wir haben die Wohnsitzanmeldung im Bürgerservice-Portal von der AKDB erhalten, so wie fast alle Online-Dienste neben den kostenlosen Online-Diensten aus dem Bayernportal. Gibt es einen gravierenden Vorteil, diesen eWA Online-Dienst von der BayKommun zu beziehen?

Bei allen anderen Online-Diensten, die u.a. von Fachverfahrensherstellern wie der AKDB selbst angeboten werden, ist nur der melderechtliche Teil abgedeckt, nicht jedoch die Ausweisaktualisierung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen also weiterhin vor Ort in der Behörde erscheinen, was die Entlastung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch Meldebehörden erheblich einschränkt.

Nur der EfA-eWA Dienst ist als rechtssicherer, volldigitaler Dienst zu sehen.

Hinweis: Der AKDB-Dienst wird 2026 eingestellt werden.

Wie viele Fälle gehen beim eWA-Dienst problemlos durch den Prozess ohne größere Nacharbeitung?

Von 10 Anträgen muss ca. 1 Antrag nachbearbeitet werden.

Stand: November 2025

Ist der eWA-Dienst auch für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) möglich?
  • Der Dienst steht aktuell nicht für eAT-Inhaber*Innen zur Verfügung, ist aber in Planung.
  • Für den eAT werden auf Bundesebene aktuell erst die Rechtsgrundlagen geschaffen.
  • Nach aktuellen Planungen wird der Dienst ab 01.11.2026 für eAT-Inhaber zur Verfügung stehen.

Stand: November 2025

Ist der eWA-Dienst auch bei EU-Ausländern mit eID-Karte möglich?

Ja, der Dienst funktioniert hier analog dem Personalausweis.

Das Anbringen des Aufklebers durch Bürgerinnen und Bürger finde ich beim eWA-Dienst problematisch, es eröffnet Möglichkeiten zum Betrug. Wenn es Probleme wegen der Aufkleber gibt, sollte man nicht besser einfach die Anschrift künftig auf dem Personalausweis weglassen?

Der Adressaufkleber ist mit der Seriennummer des Ausweisdokuments versehen, so dass ein Abgleich möglich ist. Zudem ist die richtige Anschrift auf dem Chip im Ausweis hinterlegt.

Die digitalen Änderungen im Online-Ausweis werden beim eWA-Dienst mit Hilfe der AusweisApp gemacht?

Richtig, die AusweisApp wird benötigt, um die Anschrift auf dem Chip zu aktualisieren.

Zum Online-Ausweis verweisen wir auf das Personalausweisportal.

Ist über den eWA-Dienst auch die Aktualisierung von Personalausweisen für Kinder möglich?

Die Aktualisierung von Personalausweisen von Kindern unter 16 Jahren ist seit Mai 2025 möglich, unter Verwendung der CAN (Card Access Number), welche auf der Vorderseite des Personalausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum zu finden ist.

Wann erfolgt beim eWA-Dienst die Änderung der Daten auf dem Ausweis?

Nach erfolgreichem Abschluss des Meldevorgangs wird dem Bürger die Meldebestätigung zum Download bereitgestellt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Bürger sich wieder in eWA anmelden und die Änderung der Adressdaten auf dem Chip und die Übersendung des Adressaufklebers veranlassen.

Wie funktioniert beim eWA-Dienst die Ausweisaktualisierung technisch genau? Wie kommen die geänderten Daten online auf den Personalausweis?

Dies erfolgt durch den sogenannten „Schreibdienst“, der Teil von eWA ist. Eine zusätzliche Installation ist hierfür nicht notwendig.

Ist beim eWA-Dienst die Fortschreibung der Adresse auf dem Personalausweis auch automatisch implementiert?

Seit Mai 2025 ist für die Information über die Aktualisierung von Personalausweis, eID-Karte und Reisepass der Standard XPassAusweis vorgesehen. Die Behörde erhält nach der Änderung der Dokumente eine maschinenlesbare Nachricht, mit der die Register aktualisiert werden.

Fallen beim eWA-Dienst für die Kommunen als Nutzer Kosten an? Wenn ja wofür? Laufend? Einmalig?

EfA-Leistungen werden paritätisch vom Freistaat Bayern und Kommunen über den neuen Bayern-Packages-Finanzierungsmechanismus finanziert. Aus dem gemeinsamen Finanzierungsansatz ergibt sich eine Digitalumlage, die basierend auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune berechnet wird.

Die Einmalkosten zur Einrichtung der Schnittstelle ins Fachverfahren AKDB/Komuna werden vom Freistaat Bayern übernommen. Die Kosten zur Anbindung beim Hersteller Dataport übernimmt ebenso der Freistaat. Somit fallen für die Kommune nur die monatlichen Kosten zur Pflege/Wartung der Schnittstelle bei den IT-Dienstleistern der Fachverfahren an.

Hier gibt es eine Staffelung der monatlichen Kosten für Wartung und Pflege gemessen an der Einwohnerzahl. Für weitere Fragen zur den Schnittstellenkosten wendet Euch bitte an Euren Fachverfahrenshersteller.

Updates zu diesem Thema erhaltet Ihr in der eWA-Supportgruppe im BayKoNet.

Ist der eWA-Dienst für Personen mit Auskunftssperre (ASP) gesperrt?

Ja. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben kann der Online-Dienst von diesen Personen nicht genutzt werden.

Gibt es beim eWA-Dienst Erklärungen zu Haupt- und Nebenwohnung/alleinige/einzige Wohnung? Nutzer haben oft begriffliche Verständnisprobleme und geben die Art der Wohnung falsch ein.

Der Status eventueller Nebenwohnungen bleibt unberührt. Hier gibt es entsprechende Erläuterungen, Infobuttons, FAQs im Online-Dienst.

Ab 01.11.2026 sollen auch Nebenwohnungen in den Dienst einbezogen werden.

Hat der EfA-Dienst Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) etwas mit dem AKDB-Dienst Online-Wohnsitzanmeldung zu tun?

Nein, die beiden Leistungen sind verschieden. Der EfA-Dienst eWA, der im DigitalMarkt verfügbar ist, wurde von Dataport entwickelt und ist per Schnittstelle in das Fachverfahren der AKDB, OK.EWO, integrierbar.

Der EfA-Dienst umfasst neben der Anmeldung auch die Aktualisierung der auf dem Chip der Ausweisdokumente mit eID-Funktion gespeicherten Adressdaten sowie den Versand der Adressaufkleber für Ausweisdokumente.

Hinweis: Der AKDB-Dienst wird 2026 eingestellt werden.

Wie kann eine Kommune die EfA-Leistung "Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)" nachnutzen?

Die EfA-Leistung kann kostenlos über unseren DigitalMarkt bestellt werden.

Nach der Bestellung wird der Anbindungsprozess von uns gestartet und über das BayKommun-Ticketsystem werden alle weiteren Schritte der Anbindung von uns detailliert begleitet. Im DigitalMarkt findet Ihr alle weiterführenden Informationen.

Wo finde ich weiterführende Informationen zur EfA-Leistung "Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)", z.B. einen Anbindungsleitfaden?

Mehr Informationen zur Anbindung des Dienstes und einen Leitfaden findet Ihr im DigitalMarkt.

Außerdem steht Euch eine Supportgruppe im BayKoNet zur Verfügung. Um das BayKoNet nutzen zu können, ist eine Registrierung über unsere Homepage erforderlich.

Gibt es eine Pflicht den EfA-Dienst Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) zu nutzen?
  • Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die bayerischen Behörden nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayDiG verpflichtet sind, geeignete Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Durch das OZG-Änderungsgesetz wird die Umsetzungsfrist durch eine Daueraufgabe ersetzt, die Pflichten bleiben bestehen.
  • Oben bezeichnete Pflichten korrelieren zudem mit dem subjektiven Recht von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen aus Art. 12 Abs. 1 S. 2 BayDiG, womit ein Prozessrisiko einhergeht.
  • Die BayernPackages, die gemeinsam vom Freistaat Bayern und den Kommunalen Spitzenverbänden ausgewählt wurden, beinhalten über 200 Verwaltungsleistungen (hierzu gehört auch der Dienst eWA). Diese werden durch den gemeinsamen Finanzierungsmechanismus von Freistaat und Kommunen finanziert. Für jede Kommune ergibt sich hiernach eine Digitalumlage, die basierend auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune berechnet wird - diese fällt jährlich unabhängig einer tatsächlichen Nutzung für die Kommune an.
  • Der Freistaat Bayern übernimmt auch die Kosten für die Einrichtung der Schnittstelle im jeweiligen Fachverfahren bei der AKDB oder Komuna. Für die Kommunen fallen lediglich monatliche Wartungs- und Pflegekosten der Schnittstelle an, die nach Einwohnerzahl vom Fachverfahrenshersteller berechnet werden.
  • Es besteht keine Pflicht zur Nachnutzung eines Online-Dienstes der BayernPackages. Sofern sich eine Kommune jedoch gegen die Nachnutzung entscheidet, muss die Leistung anderweitig digital angeboten werden (vergleichbare Eigenentwicklung oder Marktlösung), da die in den BayernPackages enthaltenen Online-Dienste nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayDiG als geeignet zum digitalen Angebot gelten und insoweit kein Beurteilungsspielraum besteht.
  • Für die elektronische Wohnsitzanmeldung fällt die Nutzung einer Marktlösung spätestens mit der Abkündigung des AKDB-Dienstes im Jahr 2026 vollkommen weg. Ausschließlich der EfA-Dienst eWA bietet die zwingende Aktualisierung der Anschrift oder des Wohnorts in Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte an, was ihn als einen geeigneten digitalen Dienst auszeichnet.
Wie ist es beim eWA-Dienst mit pflegebedürftigen Personen mit einem Betreuer? Woher weiß man, wer hier wen anmeldet und ob der Datenerfasser auch wirklich das Recht zur Anmeldung der Person hat?

Personen mit gesetzlichem Vertreter können die elektronische Anmeldung nicht nutzen. Der Dienst prüft das anhand des vorausgefüllten Meldescheins.

Wie heißt beim eWA-Dienst die Prüf-App, um den Bestätigungscode zu prüfen?
Wofür ist beim eWA-Dienst der Bestätigungscode gedacht?

Das Codeschreiben ist eine optionale Lösung, für den Fall, dass z.B. Zweifel an der Wohnsitznahme bestehen.

Was ist beim eWA-Dienst mit Personen, die ihren Zweitwohnsitz mit der Familienfunktion umziehen? Z.B. ein Student, der zu Hause noch seinen 2. Wohnsitz hat und mit diesem mit umzieht?

Familienmitglieder können gemeinsam angemeldet werden, wenn Umzug in AW oder HW. Der Status der einzelnen Familienmitglieder kann daher unterschiedlich sein. Aktuell muss die bisherige Wohnung aufgegeben werden. An unterschiedlichen Konstellationen zu HW/NW arbeitet aktuell die AG Digitalisierung Meldewesen.

Was ist beim eWA-Dienst mit Familien mit alleinerziehenden, aber gemeinsam sorgeberechtigten Eltern? Zustimmungserklärung zum Umzug?

Im Melderecht ist keine Zustimmung des anderen Elternteils vorgesehen. Siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes, wonach seit der letzten Änderung in 2022 die Zustimmung nicht erforderlich ist. Siehe Nr. 17.3 BMGVwV.

Wie wird beim eWA-Dienst sichergestellt, dass der Aufkleber auch auf dem entsprechenden Ausweis aufgeklebt wird und nicht an eine andere Person weitergegeben wird für "unlautere" Zwecke?

Auf dem Aufkleber ist die Seriennummer angebracht.

Gibt es beim eWA-Dienst mögliche Fehlerquellen wie zum Beispiel Falscheingaben durch den Nutzer?

Grundsätzlich ja, aber es sind natürlich Validierungen und Assistenzfunktionen wie ein Straßenverzeichnis des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) hinterlegt.

Wie viel Aufwand für die Mitarbeitenden im EWO bedeutet der Einführungsprozess des eWA-Dienstes?

Die Aufgaben für die Kommune sind relativ überschaubar. Es gab bereits Einführungen innerhalb von 30 Minuten (inklusive Schulung des EWO).

Wie lange ist bei eWA der Zeitraum zwischen Beauftragung und technischer Umsetzung voraussichtlich?
  • Wenn der Vertragsschluss durch die Kommune über den DigitalMarkt erfolgt ist, werden alle relevanten Dokumente und Informationen an Euch ausgegeben.
  • Dann muss das Fachverfahren ertüchtigt werden und die Anbindung beim Dienstleister Dataport erfolgen.
  • Im Best-Case kann das sehr zügig stattfinden. Wir haben hier alle 4 Wochen Rollout-Wellen geplant, um das bestmöglich zu koordinieren.
Die AKDB bietet eine Sonderkündigung an, wie kann hier ein lückenloser Übergang mit dem eWA (EfA)-Dienst stattfinden?

Im Rahmen der Anbindung an den neuen Dienst wird unterbrechungsfrei umgestellt. Der AKDB-Dienst wird zu Ende 2026 eingestellt und nicht mehr angeboten.

Müssen durch uns als Kommune Einstellungen bei der Einführung des eWA-Dienstes vorgenommen werden oder wird das alles über unseren Fachverfahrensanbieter vorgenommen?

Die Fachverfahrenshersteller können den Dienst per Fernwartung bzw. kurzem Einrichtungstermin umstellen. Hier gibt es keine gesonderten zu erledigenden Aufgaben für die Kommunen.

Spart man sich mit dem eWA-Dienst auch Kosten durch die Kündigung des AKDB-Dienstes oder kommen hier nur neue Kosten für die Schnittstelle hinzu?
  • Ausschließlich der EfA-Dienst eWA bietet die zwingende Aktualisierung der Anschrift oder des Wohnorts in Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte an, dieser wird den AKDB-Dienst bis 2026 ersetzen.
  • Die eWA umfasst neben der Anmeldung auch die Aktualisierung der auf dem Chip der Ausweisdokumente mit eID-Funktion gespeicherten Adressdaten sowie den Versand der Adressaufkleber für Ausweisdokumente, was den Gang zur Behörde obsolet werden lässt.
  • Da der AKDB-Dienst nicht weiterhin von der AKDB angeboten wird, fallen die Kosten für die Schnittstelle zusätzlich an.
Gibt es hier perspektivisch die Möglichkeit, dass die vollelektronische Anmeldung mit dem eWA-Dienst Standard wird und solche „Zusatzkosten“ (monatliche Verfahrenspflege)  nicht mehr anfallen?

Solche Entscheidungen werden auf übergeordneten Ebenen getroffen, dahingehend ist uns derzeit nichts bekannt. Die Aufnahme und Kosten der BayernPackages-Dienste werden zwischen KSVen, Ministerien und Fachressorts beraten. Die BayKommun hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss, hat aber die Einschätzung der Kommunen bereits kommuniziert.

Wie erfahren wir als Kommune, wer sich über eWA bei uns anmelden will? Über den Postkorb?

Ja, die Kommune erhält die XMeld Nachricht 1704 in den Eingangskorb ihres Fachverfahrens.

Wie kann die eWA erreicht bzw. verlinkt werden?
  • Im BayernPortal wird der Dienst gem. der Vorgaben des Systems unter W (Wohnsitz-Anmeldung) und P (Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes) angezeigt.
  • Der Dienst wird aber immer über das zentrale Eingangstor: www.wohnsitzanmeldung.gov.de gefunden und über den PLZ-Check überprüft werden, ob der Dienst für den gewünschten Ort zur Verfügung steht.
  • Wie der Dienst auf der eigenen Behördenwebsite eingebettet wird, entscheidet die Kommune selbst (ob dann unter "A“ wie Anmeldung oder „W“ wie Wohnsitz“ bleibt der Kommune überlassen).
Wird beim eWA-Dienst die Schnittstelle zum Fachverfahren bereitgestellt?
  • Eine Schnittstelle zum Fachverfahren der HSH - VOIS/MESO (Firma komuna) sowie in OK.EWO (AKDB) ist verfügbar. Die Fachverfahrensertüchtigung ist Teil des Anbindungsprozesses.
  • Regisafe GmbH ist in der Vorbereitung zur Anpassung ihres Fachverfahrens.
  • Für die Kommunen fallen lediglich monatliche Wartungs- und Pflegekosten der Schnittstelle an, die nach Einwohnerzahl vom Fachverfahrenshersteller berechnet werden.
Die jetzigen Nutzerzahlen/ jetzigen Vorgangszahlen des eWA-Dienstes sollten kein Kriterium für die Entscheidung zur Anschaffung ja/nein sein, dies verhindert den Fortschritt und verlangsamt die Akzeptanz. ABER: Können die Kosten auch für die kleinen Kommunen tragbar und vorher transparent dargelegt werden?
  • Wir setzen uns als BayKommun dafür ein, dass wir die Kosten so transparent wie möglich darstellen können. Wir dürfen und können jedoch den Anspruch nicht erfüllen, damit ein gültiges Vertragsangebot des Fachverfahrensherstellers zu ersetzen.
  • Das Angebot erhalten die Kommunen nach der Bestellung im BayKommun-Ticketsystem direkt vom Anbieter. Mit der Bestellung selbst erfolgt noch keine verbindliche Beauftragung der Schnittstelle. Die Beauftragung der Schnittstelle wird auf Grundlage dieses Angebots direkt zwischen Kommune und Fachverfahrenshersteller geschlossen.
  • Die Kriterien zur Anbindung an den Online-Dienst sind:
    • Übertragung der Anbindungsinformationen und Bestellung über den DigitalMarkt (Vertragsgrundlage zur Nachnutzung schaffen)
    • Ertüchtigung des Fachverfahrens (und damit einhergehend die Vertragsgrundlage für die monatlich laufenden Kosten für die Schnittstelle)
  • Sofern eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, wird auch nicht angebunden.
  • Sollte es also nach dem Angebot für die Schnittstelle nicht zu einer Beauftragung der Anbindung kommen, wird das Anbindungsbudget nicht belastet und hat damit für die Kommune keine weiteren finanziellen Auswirkungen.

 

Warum muss der EfA-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)" über die BayKommun bestellt werden?
  • Der EfA-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung ist kein Dienst der BayKommun, sondern ein von der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelter Dienst.
  • Wir als BayKommun sind mit dem Rollout digitaler Verwaltungsleistungen in Bayern betraut und stellen über unseren DigitalMarkt die rechtssichere Nachnutzung für beispielsweise den EfA-Dienst eWA bereit.
  • Eine rechtssichere Nachnutzung der EfA-Dienste ist ausschließlich über den DigitalMarkt möglich, wobei die Finanzierung der Dienste gemäß den vertraglichen Regelungen zur Nachnutzung erfolgt.
Ist die digitale Meldebestätigung beim eWA-Dienst sicher und ist sie gesiegelt?

Die Meldebestätigung ist sowohl elektronisch gesiegelt als auch mit einem visuellen Digitalsiegel (VDS) für Verwaltungsdokumente versehen. Es handelt sich hierbei um einen optisch sichtbaren fälschungssicheren Code, wie ein QR-Code. Dieser ermöglicht es, die Dokumente auf Echtheit und Unverfälschtheit zu prüfen.

Dafür hat die Bundesdruckerei GmbH, das Technologieunternehmen des Bundes, die ZeSI mobile Prüf-App entwickelt. Sie ist zum kostenlosen Download in den App-Stores für Android und Apple verfügbar.

Erhalten Bürger beim eWA-Dienst eine Meldebestätigung?

Ja. Nach erfolgreicher Überprüfung und Einarbeitung ihrer Angaben steht den Nutzern im Online-Dienst eine digitale Meldebestätigung zum Download bereit.

Wie geht es beim eWA-Dienst weiter, wenn der Bürger seine Daten abgeschickt hat?
  • Die Meldebehörde prüft alle Angaben.
  • Sobald dies abgeschlossen ist, erhalten die Nutzer eine E-Mail Nachricht an die mit ihrem Nutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse.
  • Dann können sie im Online-Dienst ihre Meldebestätigung abrufen und ihr Ausweisdokument aktualisieren.
Wie erfolgen beim eWA-Dienst Rückfragen an den oder die Antragsstellenden?
  • Die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Nutzenden kann an das Fachverfahren übermittelt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit als sogenannte Fallbacklösung ein Bestätigungscodeschreiben an die Nutzerin bzw. den Nutzer zu senden.
  • Prinzipiell wird der Kunde hier behandelt wie ein Kunde vor Ort am "Schalter", Anfragen werden bei Unklarheiten ans Backoffice weitergegeben und beim Bürger zum Beispiel um die fehlenden Dokumente oder ähnliches gebeten. Hierbei geht es vor allem darum, wie gewissenhaft die Anträge ausgefüllt werden - je genauer, desto wahrscheinlicher können Rückfragen vermieden werden.
Wie funktioniert das Siegel des Bescheides beim eWA-Dienst?

Für die Meldebehörde ist nichts zu tun. Der Online-Dienst bindet die Bundesdruckerei GmbH ein, damit diese ein elektronisches Siegel aufbringt. Zudem enthält die Meldebestätigung ein visuelles Digitalsiegel.

Ist beim eWA-Dienst die papierlose Meldebescheinigung (nicht Meldebestätigung) auch möglich?

Hierzu gibt es bei den Fachverfahrensherstellern entsprechende Dienste. Die digitale Bescheinigung wird problemlos anerkannt.

Muss beim eWA-Dienst die Wohnungsgeberbestätigung (WGB) von Seiten der Bürgerinnen und Bürger hochgeladen und dann von der Behörde geprüft/eingesehen werden oder können sich Bürgerinnen und Bürger auch ohne WGB ummelden?

Sofern es sich nicht um selbstgenutztes Wohneigentum handelt, muss eine WGB hochgeladen werden. Die WGB wird von der meldepflichtigen Person hochgeladen, die Prüfung erfolgt durch die Meldebehörde. Diese kann im Fachverfahren geöffnet werden.

Wird der eigene Dienst der AKDB zur Wohnsitzanmeldung um den Adressaufkleber erweitert?

Nein. Der Aufkleber wird nur dann versandt, wenn zuvor die Person im Online-Dienst die Anschrift auf dem Chip aktualisiert hat. Diese Funktionalität bietet ausschließlich der EfA-eWA-Dienst an.

Wie kann bei eWA sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger die Aufkleber richtig anbringen?

Beim Adressaufkleber ist eine einfach verständliche Anleitung der Bundesdruckerei dabei. Bürgerinnen und Bürger sind erfahrungsgemäß sehr sorgfältig beim Anbringen des Aufklebers.

Wie kommen Bürgerinnen und Bürger zur elektronischen Wohnsitzanmeldung ? Ist das ein Link jeweils über die Internetseite der Behörde?
  • Der Dienst kann mit der Behördenwebseite verlinkt werden, Bürgerinnen und Bürger finden ihn aber auch über Suchmaschinen.
  • Das zentrale Eingangstor zum Dienst ist immer www.wohnsitzanmeldung.gov.de.
  • Für Werbemaßnahmen sind die Kommunen selbst verantwortlich.
Ist für die Bestellung über die BayKommun noch immer dieses Zertifikat (Elster-Zertifikat?) erforderlich?
  • Für die Registrierung im DigitalMarkt ist nach wie vor aus Sicherheitsgründen das MeinUnternehmenskonto als elektronische Zertifizierung nötig (einmalige Verifizierung). Dies ist für den rechtssicheren Vertragsschluss essenziell.
  • Wir geben Euch jedoch die Möglichkeit, ein Funktionspostfach für die Bestellung anzugeben, sodass im Anbindungsprozess alle relevanten Personen auf das Bestellticket zugreifen können. Der Besteller wird über das Ticketsystem informiert, die Kontaktdaten der technischen und fachlichen Ansprechpartner aber mit übertragen. Auf Wunsch können die Infos an mehrere Stellen gesendet werden.
Welche OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen beinhaltet eWA?
Welche Kosten ergeben sich bei eWA für die Leistung bei der Bundesdruckerei?

Die Kosten der Bundesdruckerei GmbH sind Bestandteil der Betriebskosten. Diese werden zentral durch Bund und Länder getragen. Den Kommunen entstehen hierfür keine Kosten.

Bezahlt der Freistaat dauerhaft die Einmalkosten zur Einrichtung der Schnittstelle für eWA?

Die Einmalkosten der Schnittstelle sind bereits für alle bezahlt worden.

Gibt es Probleme, wenn wir das Bürgerserviceportal über die Förderung für das digitale Rathaus bekommen haben, wenn wir den AKDB-Dienst umstellen auf eWA?

Nach Klärung der AKDB mit dem StMD kann mitgeteilt werden, dass für die Kommune keine Nachteile entstehen, wenn der bisher genutzte Dienst der AKDB im Rahmen der Förderung "Digitales Rathaus" bezogen wurde.

Folgende Punkte sollten bei einem Wechsel berücksichtigt werden:

  • Der Freistaat Bayern übernimmt bei einem Dienstwechsel die Kosten für die Einrichtung der Schnittstelle im AKDB-Fachverfahren.
  • Die laufenden Kosten der Schnittstelle müssen jedoch - anders als beim bisherigen Dienst (über die Förderung) - selbst getragen werden.
Kann sich jede Kommune einfach an eWA anschließen oder muss hierfür eine gewisse Mindesteinwohnerzahl vorliegen?

Jede Kommune kann sich anschließen, unabhängig von der Einwohnerzahl.

Zu welchen Fachverfahren gibt es beim EfA-Dienst Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) Schnittstellen?

Technische Informationen zur Anbindung von eWA findet Ihr im DigitalMarkt.

Wie ist es beim eWA-Dienst mit dem 1-Level Support? FITKO "115" ist für uns nicht zielführend, da hier alle Verwaltungsleistungen in den Support müssten. Wie geht es beim 2nd-Level Support weiter?
  • Der 1st-Level Support ist ein lokaler Kontakt der Meldebehörde, entweder telefonisch, per E-Mail und/oder per Kontaktformular. Dies kann auch die 115 sein, ist aber nicht zwingend.
  • Der 2nd-Level Support wird zentral durch Dataport sichergestellt.
Thema Nutzerkonto bei eWA: Wird die BundID benötigt oder klappt das auch über die BayernID medienbruchfrei?

Der Online-Dienst eWA kann mit der BundID sowie allen interoperablen Nutzerkonten genutzt werden, also auch der BayernID.

Gibt es FAQ zu eWA vom bereitstellenden Land?

Ja. Auf der eWA-Plattform findet Ihr allgemeine FAQ zum Dienst.

Gemeinsam für ein starkes Bayern