KommunalWiki FAQs
Frequently Asked Questions
Mehr Informationen zur Anbindung des Dienstes und einen Leitfaden findet Ihr im DigitalMarkt.
Außerdem steht Euch eine Supportgruppe im BayKoNet zur Verfügung. Um das BayKoNet nutzen zu können, ist eine Registrierung über unsere Homepage erforderlich.
Bürgerinnen und Bürger können mit dem Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung" die Anmeldung bei der Meldebehörde nach einem Umzug digital durchführen – ein Besuch und Termin mit ggf. Wartezeiten im Bürgeramt entfällt. Der Service umfasst neben der Anmeldung auch die Aktualisierung der auf dem Chip der Ausweisdokumente mit eID-Funktion gespeicherten Adressdaten sowie den Versand der Adressaufkleber für Ausweisdokumente.
Die EfA-Leistung kann kostenlos über unseren DigitalMarkt bestellt werden.
Nach der Bestellung wird der Anbindungsprozess von uns gestartet und über das BayKommun-Ticketsystem werden alle weiteren Schritte der Anbindung von uns detailliert begleitet. Im DigitalMarkt findet Ihr alle weiterführenden Informationen.
Es gab hier keine Probleme.
Dies erfolgt durch den sogenannten "Schreibdienst", der Teil von eWA ist. Bürgerinnen und Bürger ändern nach erneuter Identifikation im Online-Dienst über die AusweisApp selbständig die Daten auf dem Ausweis. Eine zusätzliche Installation ist hierfür nicht notwendig. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen nur die AusweisApp, ein Smartphone/Kartenleser und ihre persönliche PIN.
Nach erfolgter Anmeldung und Fortschreibung des Melderegisters.
Seit 02.05.2025 können Personen in einem Familienverbund auch ohne Online-Ausweisfunktion das Ausweisdokument über den Online-Dienst umschreiben. Dies wird durch den neuen Schreibdienst im Online-Dienst ermöglicht, welcher die CAN (Card Access Number) des Ausweisdokumentes nutzt. Die CAN ist die sechsstellige Zugangsnummer auf der Vorderseite des Personalausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum.
Richtig, über die AusweisApp wird die jeweilige Anschrift auf dem Chip aktualisiert. Hierfür verfügt die Freie und Hansestadt Hamburg über ein entsprechendes Berechtigungszertifikat.
Beim Adressaufkleber ist eine einfach verständliche Anleitung der Bundesdruckerei dabei. Bürgerinnen und Bürger sind erfahrungsgemäß sehr sorgfältig beim Anbringen des Aufklebers.
Die Lösung wurde mit Bundeskriminalamt abgestimmt. Die Anschrift soll daher zukünftig nicht mehr aufgedruckt werden, sondern lediglich auf dem Chip des Ausweises gespeichert und fortgeschrieben werden.
Der Aufkleber wird nur dann versandt, wenn zuvor die Person im Online-Dienst die Anschrift auf dem Chip aktualisiert hat. Diese Funktionalität bietet ausschließlich der eWA-Dienst an.
Ja.
Der Dienst steht aktuell nicht für eAT-Inhaber zur Verfügung. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen liegen in der Verantwortung des BMI. Für den eAT werden auf Bundesebene aktuell erst die Rechtsgrundlagen geschaffen.
Nach realistischer Schätzung wird dies erst ab Mai 2026 möglich sein.
Stand: 05.12.2024
Sofern es sich nicht um selbstgenutztes Wohneigentum handelt, muss eine WGB hochgeladen werden. Die WGB wird von der meldepflichtigen Person hochgeladen, die Prüfung erfolgt durch die Meldebehörde. Diese kann im Fachverfahren geöffnet werden.
Die Kosten der Bundesdruckerei sind Bestandteil der Betriebskosten. Diese werden zentral durch Bund und Länder getragen. Den Kommunen entstehen hierfür keine Kosten.
Bei der AKDB gibt es für das Bürgerserviceportal einen entsprechenden Dienst, bei der komuna sollte es auch möglich sein.
Für die Meldebehörde ist nichts zu tun. Der Online-Dienst bindet die Bundesdruckerei ein, damit diese ein elektronisches Siegel aufbringt. Perspektivisch wird es auch ein optisches Siegel geben.
Die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse des Nutzenden kann an das Fachverfahren übermittelt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit als sog. Fallbacklösung ein Bestätigungscodeschreiben an die Nutzerin/den Nutzer zu senden.
Von 10 Anträgen muss ca. 1 Antrag nachbearbeitet werden.
Stand: 05.12.2024
Bei allen anderen Online-Diensten, die u.a. von Fachverfahrensherstellern wie der AKDB selbst angeboten werden, ist nur der melderechtliche Teil abgedeckt, nicht jedoch die Ausweisaktualisierung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen also weiterhin vor Ort in der Behörde erscheinen, was die Entlastung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch Meldebehörden erheblich einschränkt.
Eine „Pflicht“ den EfA-eWA-Dienst zu nutzen, besteht per se nicht. Allerdings verpflichtet das OZG seit dem 31.12.2022 dazu, alle Verwaltungsleistungen digital anzubieten, und das OZG-Änderungsgesetz hat Bürgerinnen und Bürgern eine Klagemöglichkeit gegeben, dies auch einzufordern.
Der Dienst kann nicht nur mit dem Smartphone, sondern auch am PC oder Laptop genutzt werden. Wie man die Online-Ausweisfunktion mit den verschiedenen Geräten nutzt, wird im Personalausweis-Portal beschrieben.
Nach Klärung der AKDB mit dem StMD kann mitgeteilt werden, dass für die Kommune keine Nachteile entstehen, wenn der bisher genutzte Dienst der AKDB im Rahmen der Förderung "Digitales Rathaus" bezogen wurde.
Folgende Punkte sollten bei einem Wechsel berücksichtigt werden:
- Der Freistaat Bayern übernimmt bei einem Dienstwechsel die Kosten für die Einrichtung der Schnittstelle im AKDB-Fachverfahren.
- Die laufenden Kosten der Schnittstelle müssen jedoch - anders als beim bisherigen Dienst (über die Förderung) - selbst getragen werden.
Technische Informationen zur Anbindung von eWA findet Ihr im DigitalMarkt.
Ja. Auf der eWA-Plattform findet Ihr allgemeine FAQ zum Dienst.
Informationen zu den enthaltenen OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen findet Ihr auf der OZG-Informationsplattform.
Der Status eventueller Nebenwohnungen bleibt unberührt. Hier gibt es entsprechende Erläuterungen, Infobuttons, FAQs im Online-Dienst.
Der Online-Dienst kann mit der BundID sowie allen interoperablen Nutzerkonten genutzt werden, also auch der BayernID.
Ja, mit ASP ist kein VMS-Abruf möglich. Aufgrund der rechtlichen Vorschriften kann der Online-Dienst von diesen Personen leider nicht genutzt werden.
Jede Kommune kann sich anschließen, unabhängig von der Einwohnerzahl.
Der EfA-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung ist kein Dienst der BayKommun, sondern ein von Hamburg entwickelter Dienst. Wir als BayKommun sind mit dem Rollout digitaler Verwaltungsleistungen in Bayern betraut und stellen über unseren DigitalMarkt die rechtssichere Nachnutzung für beispielsweise den EfA-Dienst eWA bereit. Nur der EfA-eWA Dienst ist als volldigitaler Dienst zu sehen.
Eine rechtssichere Nachnutzung der EfA-Dienste ist ausschließlich über den DigitalMarkt möglich, wobei die Finanzierung der Dienste gemäß den vertraglichen Regelungen zur Nachnutzung erfolgt.
Die Information über die Ausweisaktualisierung wurde bis 30.04.2025 über die proprietäre eWAPA-Nachricht an die Personalausweisbehörde der Zuzugskommune versandt.
Seit 01.05.2025 ist die eWAPA-Nachricht im neuen XPassAusweis-Standard enthalten und der Online-Dienst versendet zur Aktualisierung der Register folgende Nachrichten:
- XPassAusweis-Nachricht 9501 bei Verwendung eines Personalausweises an die zuständige Personalausweisbehörde
- XPassAusweis-Nachricht 9502 bei einem Zuzug bzw. Wohnortwechsel an die zuständige Passbehörde
- XPassAusweis-Nachricht 9503 bei Verwendung einer eID-Karte an die zuständige eID-Karte-Behörde
Das haben wir nicht in der Hand. Gemäß Onlinezugangsgesetz war es der 31.12.2022 und das OZGÄndG hat Bürgerinnen und Bürgern eine Klagemöglichkeit geben.
Wenn der Vertragsschluss durch die Kommune über den Digitalmarkt erfolgt ist, werden alle relevanten Dokumente und Informationen an Euch ausgegeben. Dann muss das Fachverfahren ertüchtigt werden und die Anbindung beim Dienstleister Dataport erfolgen. Im Best-Case kann das in 4-6 Wochen stattfinden. Wir haben hier Rollout-Wellen geplant, um das bestmöglich zu koordinieren.
Stand: 05.12.2024
Hierfür ist im DigitalMarkt nach wie vor aus Sicherheitsgründen das Unternehmenskonto als elektronische Zertifizierung nötig (einmalige Verifizierung).
Der Dienst kann auf der Webseite verlinkt werden. Bürgerinnen und Bürger finden ihn aber auch über Suchmaschinen, da der Dienst über die zentrale Landingpage www.wohnsitzanmeldung.gov.de veröffentlicht wird. Weiterhin ist der Dienst im BayernPortal einzubetten.
EfA-Leistungen werden paritätisch vom Freistaat Bayern und Kommunen über den neuen Bayern-Packages-Finanzierungsmechanismus finanziert. Aus dem gemeinsamen Finanzierungsansatz ergibt sich eine Digitalumlage, die basierend auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune berechnet wird.
Die Einmalkosten zur Einrichtung der Schnittstelle ins Fachverfahren AKDB/Komuna werden vom Freistaat Bayern übernommen. Die Kosten zur Anbindung beim Hersteller Dataport übernimmt ebenso der Freistaat. Somit fallen für die Kommune nur die monatlichen Kosten zur Pflege/Wartung der Schnittstelle bei den IT-Dienstleistern der Fachverfahren an.
Dazu können wir keine langfristige Aussage treffen.
Hier gibt es eine Staffelung der monatlichen Kosten für Wartung/Pflege gemessen an der Einwohnerzahl. Die Einmalkosten zur Schnittstelle werden vom Freistaat Bayern übernommen. Für weitere Fragen zur den Schnittstellenkosten wendet Euch bitte an die AKDB.
Nein, die beiden Leistungen sind verschieden. Der EfA-Dienst eWA, der im DigitalMarkt verfügbar ist, wurde von Dataport entwickelt und ist per Schnittstelle in das Fachverfahren der AKDB, OK.EWO, integrierbar.