KommunalWiki FAQs
Frequently Asked Questions
Ja. Die Leistungen werden als regionale Ergänzungen im Bayernportal veröffentlicht.
Ja. Das zentrale Portal für alle Online-Dienste in Bayern ist das BayernPortal. Alle Onlinedienste einer Behörde sollen dort veröffentlicht werden und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
- Um dich im DigitalMarkt registrieren zu können, ist eine Verifizierung über MeinUnternehmenskonto erforderlich. Dafür benötigst du ein Elster-Organisationszertifikat.
- Nach der Verifizierung im DigitalMarkt gelangst du zur Registrierungsmaske. Dort gibst du deine persönlichen Daten sowie Informationen zur betreffenden Kommune an, für die die Dienste erworben werden sollen. Falls vorhanden, sollten auch die Daten des kommunalen Digitalisierungsbeauftragten hinterlegt werden.
- Nach der Registrierung überprüfen wir dein Konto und geben es frei. Du erhältst eine Bestätigungsmail, sobald wir dein Konto aktiviert haben.
Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten:
- Die E-Mail-Adresse des ELSTER-Zertifikats stimmt mit der E-Mail-Adresse der Person überein, die sich im DigitalMarkt registriert.
- Es wird ein Funktionspostfach der Behörde genutzt.
Nein, das ist nicht notwendig. Dies gilt seit Juli 2024 gemäß §8a Abs. 4 OZG. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei der Datenübermittlung liegt danach allein bei der den länderübergreifenden Onlinedienst betreibenden Behörde.
Davon zu trennen ist die Verantwortlichkeit der Fachbehörde bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Antragsdaten. Die Fachbehörde verarbeitet, wie schon vor der Gesetzesänderung, die Daten entsprechend der Rechtsgrundlage aus ihrem jeweiligen Fachrecht.
Nein, das ist nicht geplant.
Nachdem die Bestellung bei uns eingegangen ist, überprüfen wir diese noch einmal. Nach der Freigabe erhältst Du eine Bestätigung und Deine Verträge von uns. Um einen reibungslosen Ablauf im weiteren Anbindungsprozess zu gewährleisten, erfolgt die weitere Kommunikationen über unser BayKommun-Ticketsystem.
WICHTIG: Bitte überprüfe, dass E-Mails von der Adresse "baytick@baykommun.atlassian.net" empfangen werden können und nicht in Deinem Spam- oder Junk-Ordner landen.
Nein. Für die Registrierung im DigitalMarkt benötigt Ihr - wie andere Gemeinden auch - nur ein Elster-Organisationszertifikat. Dieses könnt Ihr hier für Eure Verwaltungsgemeinschaft beantragen.
WICHTIG: Das Zertifikat muss entweder auf den Namen der Person ausgestellt sein, die sich im DigitalMarkt registriert, oder auf ein allgemeines Funktionspostfach.
Sobald ihr das Zertifikat habt, könnt Ihr Euch damit im DigitalMarkt registrieren.
Die Nutzung des DigitalMarkts der BayKommun ist kostenlos. Er bietet Euch eine Übersicht und detaillierte Informationen zu den Leistungen der BayernPackages. Ob Kosten für den Bezug eines im DigitalMarkt enthaltenen Online-Dienstes anfallen, hängt vom konkreten Dienst ab.
Das hängt vom jeweiligen Online-Dienst ab. Informationen zu Test-Links sind soweit möglich in den einzelnen Produkt-Steckbriefen im DigitalMarkt hinterlegt.
Die Zuständigkeit ist in der jeweiligen Kommune zu klären. Der oder die Beauftragte muss zeichnungsbefugt sein.
Grundsätzlich sollten die Kommunen selbst den Vertrag abschließen. Die Einrichtung kann dann jederzeit durch einen IT-Verbund durchgeführt werden. Sollte der Vertragsschluss durch eine Kommune nicht möglich sein, kommt gerne auf die BayKommun zu, unter projekt@baykommun.bayern.
Informationen zu neuen Diensten im DigitalMarkt erhaltet Ihr direkt im DigitalMarkt, über den BayKommun-Newsletter und im BayKoNet.
Ja, die Schnittstellen zu den Fachverfahren werden angegeben. Die Beauftragung erfolgt allerdings von der Kommune selbst.
Nein, der Digitalmarkt stellt für Nicht-EfA-Leistungen zentral die Informationen bereit und leitet an die Stelle weiter, über welche die Leistung bezogen werden kann.
Ja, denn EfA-Leistungen in Bayern können ausschließlich über den DigitalMarkt bezogen werden. Diese werden zusätzlich vom Freistaat gefördert.
Jeder Anwender sollte ein eigenes Nutzerkonto haben, damit Handlungen eindeutig nachvollziehbar sind. Pro Organisation (Steuernummer) sind bis zu 5.000 Konten registrierbar.
Der fachliche Ansprechpartner sollte aus dem anzuschließenden Fachbereich kommen - sofern der Digitalisierungsbeauftragte hier die Koordination übernimmt, wäre das auch denkbar. Der technische Ansprechpartner sollte in der Regel aus dem IT-Bereich kommen.
Aktuell ändert sich bei den Marktlösungen nichts an der Vertragsgestaltung. Diese sind nach wie vor mit dem jeweiligen Fachverfahrenshersteller zu schließen. Alle Verträge für EfA-Leistungen müssen rechtssicher über den DigitalMarkt erfolgen, auch wenn diese bereits im Einsatz sind.
Für die Gesundheitsämter sind nach aktuellem Stand (Juli 2025) nur die Infektionsschutzbelehrung und Anzeigepflicht nach Trinkwasserverordnung zur Nachnutzung vorgesehen und über den DigitalMarkt bestellbar.
Es ist geplant, dass die Daten künftig aus dem DigitalMarkt exportiert werden können. Eine aktuelle Excel-Liste mit allen Leistungen steht Euch aber in der DigitalMarkt-Supportgruppe im BayKoNet unter "Dokumente" zur Verfügung.
Um das BayKoNet nutzen zu können, ist eine Registrierung über unsere Homepage erforderlich.
Die Zuständigkeit ist in der jeweiligen Kommune zu klären. Der/die Beauftragte muss zeichnungsbefugt sein.
Nein. Für die Registrierung im DigitalMarkt ist eine einmalige Registrierung und Authentifizierung über das ELSTER Unternehmenskonto erforderlich.
Ja, es kann auch der zentrale Zugang über das Digitalisierungsteam verwendet werden.
Ja. Dem Unternehmen bzw. der Steuernummer können mehrere Benutzer zugeordnet werden. Wichtig ist hierbei, dass die verwendeten Zertifkate zu den jeweiligen Usern im Digitalmarkt zugeordnet sind, um einen rechtssicheren Vertragsschluss zu gewährleisten.
Jeder User muss mit seinem eigenen Zertifikat registriert sein. Pro Organisation (Steuernummer) sind bis zu 5.000 Konten registrierbar.
Ja. Der DigitalMarkt ist online, wir schalten die Dienste sukzessive für die Bestellung durch Kommunen frei.
Der Nachnutzungsvertrag auf dem FITKO-Marktplatz der govdigital wird in den meisten Fällen mit dem StMD geschlossen. In Ausnahmefällen wird der Vertrag mit dem bayerischen Ressort geschlossen, das fachlich für den Dienst zuständig ist.
Eine Ende-zu-Ende Digitalisierung ist theoretisch sichergestellt. In den meisten Fällen muss die Kommune hier jedoch selbst tätig werden und sich mit ihrem Fachverfahrenshersteller in Verbindung setzen. Die Kosten für notwendige Schnittstellen zwischen Online-Dienst und Fachverfahren muss die Kommune selbst tragen.
Beide Plattformen sind Teil der sicheren rechtliche Nachnutzung von EfA-Leistungen durch bayerische Kommunen:
- Der Marktplatz für EfA-Leistungen ermöglicht den Vertragsschluss zwischen der GovDigital (FITKO) und dem bayerischen Ressort, das die EfA-Leistung bezahlt.
- Anschließend erfolgt der Vertragsschluss zwischen dem Ressort und der BayKommun (Sub-Nachnutzungsvertrag).
- Über den DigitalMarkt schließt am Ende dieser Vertragskette die BayKommun einen Vertrag mit der nachnutzenden Kommune (Sub-Sub-Nachnutzungsvertrag).
Nein. Die Nachnutzung der EfA-Leistungen ist nicht verpflichtend. Es ist den Kommunen freigestellt, ob sie den EfA-Dienst nachnutzen oder weiter einen bestehenden Dient nutzen wollen.
Die EfA-Leistungen werden über die Digitalumlage von allen bayerischen Kommunen finanziert. Online-Dienste, die nicht als EfA-Leistung bezogen werden, müssen weiterhin separat bezahlt werden.
Im DigitalMarkt können die EfA-Dienste kostenlos bestellt werden.
Die Kosten für die EfA-Dienste werden jedoch grundsätzlich hälftig zwischen Freistaat und Kommunen aufgeteilt. Der kommunale Beitrag für die ausgewählten EfA-Leistungen und Marktangebote wird von jeder Kommune pauschal als Jahresbetrag erhoben. Die Umlage errechnet sich nach einem mit dem zuständigen KSV vereinbarten Schlüssel, der die Einwohnerzahl berücksichtigt. Der entsprechende Betrag wird mit Auszahlungen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) verrechnet.
(Stand: 15.07.2025)
Nach dem Vertragsabschluss wird der Fachverfahrenshersteller bzw. IT-Dienstleister über die gewünschte Einrichtung der Leistung informiert. Er wird sich mit euch für die weiteren Schritte in Verbindung setzen.
Welche Aufgaben die Kommune zu erledigen hat, hängt vom jeweiligen EfA-Dienst ab. Die BayKommun unterstützt die Kommunen wenn nötig beim Anbindungsprozess, beispielsweise bei der Kommunikation mit dem IT-Dienstleister.
Die Schritte, die Ihr als Kommunen im Rahmen des Rollouts erledigen müsst, könnt Ihr den entsprechenden Kurzanleitungen der Dienste im DigitalMarkt entnehmen.
Ja. Wir unterstützen die Kommunen beim Anbindungsprozess, beispielsweise bei der Kommunikation mit dem IT-Dienstleister. Wir stellen umfangreiches Hilfsmaterial im DigitalMarkt sowie Supportgruppen im BayKoNet zur Verfügung.
Über neu verfügbare Leistungen im DigitalMarkt informieren wir Euch in der DigitalMarkt-Supportgruppe im BayKoNet.
Ja. Ämter, die diese Leistungen schon produktiv nachnutzen, gehen folgendermaßen vor:
- Bitte mit dem "Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt registrieren.
- Die gewünschte Leistung bestellen.
- Ihr bekommt daraufhin den Vertrag und weitere Unterlagen zu dem bestellten Dienst zugesendet und habt damit die rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung der Leistung abgeschlossen.
- Nach erfolgreicher technischer Anbindung des Dienstes muss der Link zum Onlineantrag im BayernPortal bei eurer Behörde hinterlegt werden.
- Bitte übermittelt der BayKommun diesen Link im entsprechenden BayKommun-Ticket (wird mit der Bestellung im DigitalMarkt angelegt), damit wir wissen, dass die Leistung im Bayernportal verfügbar ist.
Ja, für ALLE EfA-Dienste muss die Leistung im DigitalMarkt bestellt werden. D.h. es muss ein Sub-Sub-Nachnutzungsvertrag über den DigitalMarkt der BayKommun abgeschlossen werden, da wir die Leistung im Auftrag des Freistaates und der bayerischen Ministerien an die Kommunen weitergeben.
Für diese Weitergabe ist ein Vertrag mit der BayKommun erforderlich, da wir die hierfür erforderliche, juristisch inhousefähige, Einheit sind. Dieser Vertrag ist notwendig, um die Leistungen rechtlich übermitteln zu dürfen.
Das Unternehmenskonto stellt in diesem Kontext die rechtssichere Möglichkeit der Authentifizierung für den digitalen Vertragsschluss dar.
Für die Ämter, die eine EfA-Leistung noch NICHT nachnutzen:
- Bitte mit dem "Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt registrieren.
- Die gewünschte Leistung bestellen.
- Daraufhin: Ihr bekommt den Vertrag und weitere Unterlagen zu dem bestellten Dienst zugesendet und habt damit die rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung der Leistung abgeschlossen.
- Gleichzeitig wird der Fachverfahrenshersteller bzw. IT-Dienstleister über die gewünschte Einrichtung der Leistung informiert und wird sich mit euch für die weiteren Schritte in Verbindung setzen.
- Nach erfolgreicher Anbindung erhaltet ihr die Aufforderung durch die BayKommun (Ticketsystem) den BayernPortal-Link zu übermitteln, damit wir wissen, dass die Leistung im BayernPortal verfügbar ist.
Bei Vertragsschluss im DigitalMarkt fallen keine direkten Kosten an. Die EfA-Leistungen werden zur Hälfte von Freistaat und den bayerischen Kommunen durch eine Digitalumlage finanziert. Hierfür bedarf es kein extra Angebot.
Zusätzliche Kosten, die z.B. bei einer Fachverfahrensanbindung anfallen, müssen direkt mit dem jeweiligen Fachverfahrenshersteller geklärt werden. Wenn uns zusätzliche Kosten bekannt sind, weisen wir im DigitalMarkt darauf hin.