KommunalWiki FAQs

Frequently Asked Questions
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Werden die EfA-Leistungen, die über den DigitalMarkt bezogen werden, in das BayernPortal integriert?

Ja. Die Leistungen werden als regionale Ergänzungen im Bayernportal veröffentlicht.

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Es gibt jetzt den DigitalMarkt - ist weiterhin das BayernPortal der zentrale Ort, in dem Bürgerinnen und Bürger alle Leistungen innerhalb von Bayern finden?

Ja. Das zentrale Portal für alle Online-Dienste in Bayern ist das BayernPortal. Alle Onlinedienste einer Behörde sollen dort veröffentlicht werden und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.

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Werden bei den Diensten im DigitalMarkt Informationen zur Verfügung gestellt, ob es Schnittstellen zu den jeweiligen Fachverfahren gibt?

Ja, die Schnittstellen zu den Fachverfahren werden angegeben. Die Beauftragung erfolgt allerdings von der Kommune selbst.

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Bei der Registrierung im DigitalMarkt muss man sich mit einem ELSTER MeinUnternehmenskonto verifizieren. Auf welche E-Mail-Adresse muss das entsprechende Zertifikat ausgestellt werden? Ist auch ein Funktionspostfach möglich?

Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten:

  • Die E-Mail-Adresse des ELSTER-Zertifikats stimmt mit der E-Mail-Adresse der Person überein, die sich im DigitalMarkt registriert.
  • Es wird ein Funktionspostfach der Behörde genutzt.
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Muss eine Kommune, die einen EfA-Dienst über den DigitalMarkt bestellt, einen AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) mit der BayKommun abschließen?

Nein, das ist nicht notwendig. Dies gilt seit Juli 2024 gemäß §8a Abs. 4 OZG. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei der Datenübermittlung liegt danach allein bei der den länderübergreifenden Onlinedienst betreibenden Behörde.

Davon zu trennen ist die Verantwortlichkeit der Fachbehörde bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Antragsdaten. Die Fachbehörde verarbeitet, wie schon vor der Gesetzesänderung, die Daten entsprechend der Rechtsgrundlage aus ihrem jeweiligen Fachrecht.

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Was geschieht, nachdem ich im DigitalMarkt einen Dienst bestellt habe?

Nachdem die Bestellung bei uns eingegangen ist, überprüfen wir diese noch einmal. Nach der Freigabe erhältst Du eine Bestätigung und Deine Verträge von uns. Um einen reibungslosen Ablauf im weiteren Anbindungsprozess zu gewährleisten, erfolgt die weitere Kommunikationen über unser BayKommun-Ticketsystem.

WICHTIG: Bitte überprüfe, dass E-Mails von der Adresse "baytick@baykommun.atlassian.net" empfangen werden können und nicht in Deinem Spam- oder Junk-Ordner landen.

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Wir sind eine Verwaltungsgemeinschaft - brauchen wir für die Registrierung im DigitalMarkt für jede unserer Gemeinden ein eigenes Zertifikat?

Nein. Für die Registrierung im DigitalMarkt benötigt Ihr - wie andere Gemeinden auch - nur ein Elster-Organisationszertifikat. Dieses könnt Ihr hier für Eure Verwaltungsgemeinschaft beantragen.

WICHTIG: Das Zertifikat muss entweder auf den Namen der Person ausgestellt sein, die sich im DigitalMarkt registriert, oder auf ein allgemeines Funktionspostfach.

Sobald ihr das Zertifikat habt, könnt Ihr Euch damit im DigitalMarkt registrieren.

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Wie läuft das beim Bestellen von Nicht-EfA-Diensten, kann man jetzt alles über die Baykommun bestellen?

Nein, der Digitalmarkt stellt für Nicht-EfA-Leistungen zentral die Informationen bereit und leitet an die Stelle weiter, über welche die Leistung bezogen werden kann.

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Sind die Leistungen über den DigitalMarkt dann grundsätzlich günstiger für die Kommunen, als wenn man selbst Verträge mit den Firmen abschließt?

Ja, denn EfA-Leistungen in Bayern können ausschließlich über den DigitalMarkt bezogen werden. Diese werden zusätzlich vom Freistaat gefördert.

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Wie verhält es sich, wenn im Digitalmarkt das Unternehmenskonto für die Registrierung allgemein auf die Behörde registriert wurde? Kann man sich hiermit anmelden oder muss man sich als Zuständiger ein weiteres eigenes Konto anlegen?

Jeder Anwender sollte ein eigenes Nutzerkonto haben, damit Handlungen eindeutig nachvollziehbar sind. Pro Organisation (Steuernummer) sind bis zu 5.000 Konten registrierbar.

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Müssen die Kommunen die Kosten für Schnittstellen selbst tragen?

Ja. Die BayKommun setzt sich zwar für Landeslizenzen ein, derzeit sind die Anschlusskosten aber von den Kommunen zu tragen. (Stand 27.11.2024)

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Ist der DigitalMarkt kostenpflichtig, und wenn ja was kostet dieser?

Die Nutzung des DigitalMarkts der BayKommun ist kostenlos. Er bietet Euch eine Übersicht und detaillierte Informationen zu den Leistungen der BayernPackages. Ob Kosten für den Bezug eines im DigitalMarkt enthaltenen Online-Dienstes anfallen, hängt vom konkreten Dienst ab.

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Was ist bei der Bestellung eines Dienstes im DigitalMarkt unter "Fachlicher Ansprechpartner" und "Technischer Ansprechpartner" zu verstehen?

Der fachliche Ansprechpartner sollte aus dem anzuschließenden Fachbereich kommen - sofern der Digitalisierungsbeauftragte hier die Koordination übernimmt, wäre das auch denkbar. Der technische Ansprechpartner sollte in der Regel aus dem IT-Bereich kommen.

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Einige Dienste sind ja bereits im Einsatz (z. B. iKFZ). Müssen wir dann die bisherigen Verträge aufkündigen oder ist mit der AKDB etwas Spezifisches abgemacht?

Aktuell ändert sich bei den Marktlösungen nichts an der Vertragsgestaltung. Diese sind nach wie vor mit dem jeweiligen Fachverfahrenshersteller zu schließen. Alle Verträge für EfA-Leistungen müssen rechtssicher über den DigitalMarkt erfolgen, auch wenn diese bereits im Einsatz sind.

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Welche EfA-Leistungen sind für die bayerischen Gesundheitsämter im DigitalMarkt verfügbar oder geplant?

Für die Gesundheitsämter sind nach aktuellem Stand (27.11.2024) nur die Infektionsschutzbelehrung und Anzeigepflicht nach Trinkwasserverordnung zur Nachnutzung vorgesehen und über den DigitalMarkt bestellbar.

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Kann man die Übersicht über die Leistungen im DigitalMarkt künftig auch als Excel-Sheet zur Verfügung stellen?

Es ist geplant, dass die Daten künftig aus dem DigitalMarkt exportiert werden können. Eine aktuelle Excel-Liste mit allen Leistungen steht Euch aber in der DigitalMarkt-Supportgruppe im BayKoNet unter "Dokumente" zur Verfügung.

Um das BayKoNet nutzen zu können, ist eine Registrierung über unsere Homepage erforderlich.

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Wer sollte bei der Registrierung im DigitalMarkt aus rechtlicher Sicht eingetragen werden?

Die Zuständigkeit ist in der jeweiligen Kommune zu klären. Der/die Beauftragte muss zeichnungsbefugt sein.

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Kann für die Registrierung im DigitalMarkt auch die Bayerische Verwaltungs-PKI verwendet werden?

Nein. Für die Registrierung im DigitalMarkt ist eine einmalige Registrierung und Authentifizierung über das ELSTER Unternehmenskonto erforderlich.

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Muss bei der Registrierung zum Digitalmarkt zwingend ein eigenes ELSTER-Zertifikat für das Gesundheitsamt bestellt werden oder kann auch der Zugang des zentralen Digitalisierungsteams des Landratsamts zum Organisationskonto für die Nachnutzung genutzt werden? Die Nachnutzung würde nämlich durch dieses zentrale Team des Landratsamts abgewickelt werden.

Ja, es kann auch der zentrale Zugang über das Digitalisierungsteam verwendet werden.

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Können für eine Behörde auch mehrere Registrierungen im DigitalMarkt mittels Mein Unternehmenskonto (MUK) erfolgen?

Ja. Dem Unternehmen bzw. der Steuernummer können mehrere Benutzer zugeordnet werden. Wichtig ist hierbei, dass die verwendeten Zertifkate zu den jeweiligen Usern im Digitalmarkt zugeordnet sind, um einen rechtssicheren Vertragsschluss zu gewährleisten.

Jeder User muss mit seinem eigenen Zertifikat registriert sein. Pro Organisation (Steuernummer) sind bis zu 5.000 Konten registrierbar.

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Sind die EfA-Dienste kostenpflichtig?

Im DigitalMarkt können die EfA-Dienste kostenlos bestellt werden.

Die Kosten für die EfA-Dienste werden jedoch grundsätzlich hälftig zwischen Freistaat und Kommunen aufgeteilt. Der kommunale Beitrag für die ausgewählten EfA-Leistungen und Marktangebote wird von jeder Kommune pauschal als Jahresbetrag erhoben. Die Umlage errechnet sich nach einem mit dem zuständigen KSV vereinbarten Schlüssel, der die Einwohnerzahl berücksichtigt. Der entsprechende Betrag wird mit Auszahlungen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) verrechnet.

(Stand: 17.10.2024)

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Die EfA-Leistungen können ja nun über den Digitalmarkt bezogen werden. Was ist mit bereits bestehenden Online-Diensten, müssen diese abbestellt werden?

Nein. Die Nachnutzung der EfA-Leistungen ist nicht verpflichtend. Es ist den Kommunen freigestellt, ob sie den EfA-Dienst nachnutzen oder weiter einen bestehenden Dient nutzen wollen.

Die EfA-Leistungen werden über die Digitalumlage von allen bayerischen Kommunen finanziert. Online-Dienste, die nicht als EfA-Leistung bezogen werden, müssen weiterhin separat bezahlt werden.

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Steht der Digitalmarkt für die Nachnutzung von EfA-Leistungen den Kommunen schon zur Verfügung?

Ja. Der DigitalMarkt ist online, wir schalten die Dienste sukzessive für die Bestellung durch Kommunen frei.

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Müssen EfA-Leistungen verpflichtend über den DigitalMarkt bestellt werden?

Ja, für ALLE EfA-Dienste muss die Leistung im DigitalMarkt bestellt werden. D.h. es muss ein Sub-Sub-Nachnutzungsvertrag über den DigitalMarkt der BayKommun abgeschlossen werden, da wir die Leistung im Auftrag des Freistaates und der bayerischen Ministerien an die Kommunen weitergeben.

Für diese Weitergabe ist ein Vertrag mit der BayKommun erforderlich, da wir die hierfür erforderliche, juristisch inhousefähige, Einheit sind. Dieser Vertrag ist notwendig, um die Leistungen rechtlich übermitteln zu dürfen.

Das Unternehmenskonto stellt in diesem Kontext die rechtssichere Möglichkeit der Authentifizierung für den digitalen Vertragsschluss dar.

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Müssen auch Kommunen, die eine EfA-Leistung bereits nutzen, diese nachträglich über den DigitalMarkt bestellen?

Ja. Ämter, die diese Leistungen schon produktiv nachnutzen, gehen folgendermaßen vor:

  • Bitte mit dem "Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt registrieren.
  • Die gewünschte Leistung bestellen.
  • Ihr bekommt daraufhin den Vertrag und weitere Unterlagen zu dem bestellten Dienst zugesendet und habt damit die rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung der Leistung abgeschlossen.
  • Nach erfolgreicher technischer Anbindung des Dienstes muss der Link zum Onlineantrag im BayernPortal bei eurer Behörde hinterlegt werden.
  • Bitte übermittelt der BayKommun diesen Link im entsprechenden BayKommun-Ticket (wird mit der Bestellung im DigitalMarkt angelegt), damit wir wissen, dass die Leistung im Bayernportal verfügbar ist.
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Wie erfahre ich, wenn eine neue EfA-Leistung im DigitalMarkt verfügbar ist?

Über neu verfügbare Leistungen im DigitalMarkt informieren wir Euch in der DigitalMarkt-Supportgruppe im BayKoNet.

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Wie läuft die Bestellung einer EfA-Leistung über den DigitalMarkt ab?

Für die Ämter, die eine EfA-Leistung noch NICHT nachnutzen:

  • Bitte mit dem "Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt registrieren.
  • Die gewünschte Leistung bestellen.
  • Daraufhin: Ihr bekommt den Vertrag und weitere Unterlagen zu dem bestellten Dienst zugesendet und habt damit die rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung der Leistung abgeschlossen.
  • Gleichzeitig wird der Fachverfahrenshersteller bzw. IT-Dienstleister über die gewünschte Einrichtung der Leistung informiert und wird sich mit euch für die weiteren Schritte in Verbindung setzen.
  • Nach erfolgreicher Anbindung erhaltet ihr die Aufforderung durch die BayKommun (Ticketsystem) den BayernPortal-Link zu übermitteln, damit wir wissen, dass die Leistung im BayernPortal verfügbar ist.
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Wie sieht es mit Angeboten im Vorfeld aus? Bei kostenpflichtigen Diensten muss in der Regel vorab ein AV und Auftrag durch Geschäftsleitung bzw. BGM genehmigt werden.

Bei Vertragsschluss im DigitalMarkt fallen keine direkten Kosten an. Die EfA-Leistungen werden zur Hälfte von Freistaat und den bayerischen Kommunen durch eine Digitalumlage finanziert. Hierfür bedarf es kein extra Angebot.

Zusätzliche Kosten, die z.B. bei eienr Fachverfahrensanbindung anfallen, müssen direkt mit dem jeweiligen Fachverfahrenshersteller geklärt werden. Wenn uns zusätzliche Kosten bekannt sind, weisen wir im DigitalMarkt darauf hin.

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Gemeinsam für ein starkes Bayern