Digitale Barrierefreiheit.
1. Erklärung zur Barrierefreiheit
BayKommun AöR legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.baykomun.bayern/.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt ist mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
- Fehlerhafte Alternativtexte von Bedienelementen
- Nicht aussagekräftige Alternativtexte von grafischen Bedienelementen
- Missbräuchliche Nutzung von Absätzen
- Fehlende Auszeichnung von Absätzen
- Nicht erreichbare Elemente bei aktivem Screenreader
- Versteckte Inhalte werden vom Screenreader erreicht
- Fehlerhafte Reihenfolge bei Screenreader-Nutzung
- Information durch Farbe vermittelt
- Überlagerungen bei Zoom auf 200 %
- Eingeblendete Inhalte nicht ohne Fokus-Versetzung schließbar
- Nicht schlüssige Reihenfolge bei Tastaturbedienung
- Mehrfache Ausgabe von Linkbeschreibungen
- Alternativer Zugangsweg vorhanden, aber nicht an präsenter Stelle
- Hervorhebung des Tastaturfokus nicht ausreichend
- Fehlermeldungen nicht verknüpft
- Falsche Rolle bei Bedienelementen
- Ausklappbare Bereiche ohne geeignete Zustände
- Bedienelemente enthalten fehlerhaften Wert
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 4. Dezember 2025 erstellt und der Internetauftritt zuletzt am 4. November.2025 überprüft.
Die Internetseite wurde vom Kompetenzzentrum Digitale Teilhabe für Alle der Stiftung Pfennigparade geprüft.
Die Stiftung Pfennigparade prüft entsprechend der grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102. Anwendung finden die relevanten Prüfpunkte der EU-Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen nach harmonisiertem europäischem Standard der EN 301 549, Version 3.2.1. Tabelle A.1: Websites.
Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
5. Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter kontakt@baykommun.bayern an.
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
BayKommun AöR
Verena Stumpf
Lilienthalallee 25
80939 München
E-Mail-Adresse: kontakt@baykommun.bayern
6. Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDIV zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail-Adresse: itv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html