KommunalWiki Lexikon
Glossar & BegriffserklärungEin Canvas, oft auch im Kontext als Business Model Canvas bekannt, ist ein Werkzeug zur Strukturierung und Visualisierung von Projekten oder Geschäftsprozessen. Der Verwaltungs-Canvas ist eine spezielle Form davon, die bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hilft. Er ermöglicht eine detaillierte Analyse des aktuellen Zustands und des gewünschten Zustands von Verwaltungsdienstleistungen. Dieses Werkzeug wurde basierend auf dem OZG-Service-Standard und dem Verwaltungs-Service-Canvas von IBM entwickelt und in der praktischen Anwendung in Wiesbaden erprobt.
Der Amtliche Gemeindeschlüssel, früher auch Amtliche Gemeindekennzahl, Gemeindekennziffer oder Gemeindeschlüsselzahl, ist eine Zahlenfolge zur Identifizierung politisch selbständiger Städte, Gemeinden oder gemeindefreier Gebiete in Deutschland.
Der Amtliche Regionalschlüssel (ARS) ist ein 12-stelliger Schlüssel zur eindeutigen Identifizierung einer Gemeinde mit den Bestandteilen: Bundesland (2 Stellen), Regierungsbezirk (1 Stelle, wenn nicht vorhanden 0), Kreis (2 Stellen), Gemeindeverband (4 Stellen) und Gemeinde (3 Stellen).
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) wird von der öffentlichen Verwaltung gegründet und muss eine öffentliche Aufgabe erfüllen, die ihr durch das Gesetz oder mittels einer Satzung zugewiesen wurde. AöR werden in vollrechtsfähige, teilrechtsfähige und nicht rechtsfähige Anstalten unterschieden. Vollrechtsfähige Anstalten sind juristische Person des öffentlichen Rechts.
Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (AKDB) GmbH ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung in Trägerschaft der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern. Als IT-Dienstleister für öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen in Bayern bietet sie unter anderem E-Government-Lösungen und Software für Finanzen und Personalwirtschaft an. Die Finanzierung der AKDB erfolgt hauptsächlich durch die Einnahmen aus den verkauften Dienstleistungen und Produkten an Kommunen und öffentliche Einrichtungen.
Eine Auftragsangelegenheit ist eine Aufgabe, die eine Behörde im Auftrag einer höheren Verwaltungsebene, wie zum Beispiel des Bundes oder des Landes, übernimmt. Dabei hat die Behörde in der Regel wenig Gestaltungsspielraum, da sie die Vorgaben der höheren Verwaltungsebene umsetzen muss. Der Gestaltungsspielraum liegt hauptsächlich in der Art und Weise der Ausführung, solange das vorgegebene Ziel erreicht wird. Inhaltliche Entscheidungen oder Änderungen der Zielvorgaben sind in der Regel nicht möglich.
Aufgaben aus diesem Bereich umfassen z.B. das Gesundheitsamt, Standesamt und die Durchführung von Wahlen.
Werden personenbezogene Daten von einem Dienstleister weisungsgebunden im Auftrag verarbeitet, gilt das als Auftragsverarbeitung und macht den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich. Festgehalten wird diese Pflicht in Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber ist rechtlich weiterhin für die personenbezogenen Daten und den Umgang mit diesen verantwortlich. Er muss die Auftragnehmer mit der gebotenen Sorgfalt aussuchen und deren Tätigkeit regelmäßig überprüfen.
Das Aufwandschätzungsmodell im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) dient dazu, finanzielle und personelle Ressourcen für geplante Digitalisierungsmaßnahmen abzuschätzen. Es errechnet voraussichtliche Kosten sowie benötigte Zeit- und Personalkapazitäten, basierend auf Erfahrungswerten aus vorherigen Projekten und spezifischen OZG-Leistungsdaten. Dieses Modell ist besonders nützlich für Prognosen auf Programm-Management- und Themenfeldebene. Es hilft, den Gesamtaufwand über mehrere Projekte hinweg abzuschätzen.
Das Backend bezeichnet den "Hintergrund" einer Website oder einer Anwendung. Es umfasst all jene Teile, die für die Nutzerinnen nicht direkt sichtbar sind, aber für die Funktionalität der Anwendung notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel Datenbanken, Server, Anwendungen für die Datenverarbeitung und die Programmierlogik, die die Funktionen der Anwendung steuert. In diesem Bereich werden die Daten verarbeitet und verwaltet, die im Frontend, also dem für Nutzerinnen sichtbaren Teil, eingegeben oder angezeigt werden.
Digitale Barrierefreiheit oder Barrierearmut bezeichnet die Gestaltung von Webseiten, Apps und anderen digitalen Medien so, dass sie von allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, genutzt werden können. Dazu gehört zum Beispiel eine gut lesbare Schrift, die Verwendung von Untertiteln oder Gebärdensprache für Videos, die Möglichkeit, Texte vorlesen zu lassen, und eine bedienfreundliche Navigation für Menschen mit Bewegungseinschränkungen. Ziel ist es, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Diensten zu ermöglichen.
Die Bayerische Staatskanzlei ist die Zentrale der Regierung in Bayern. Sie unterstützt den Ministerpräsidenten und ist der Arbeitsort von zwei weiteren Regierungsmitgliedern. Diese sind zuständig für Bundesangelegenheiten und Medien sowie für Europaangelegenheiten und Internationales. Die Staatskanzlei hat eine wichtige Funktion in der Gestaltung von Politik, im Erlassen von Gesetzen, in Außenbeziehungen und im Abbau von Bürokratie.
Die Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDV) in Bayern umfasst alle Vorschriften, die für die Übermittlung von Meldedaten an öffentliche Stellen gelten. Diese Verordnung basiert auf dem im Jahr 2015 in Kraft getretenen Bundesmeldegesetz
Der Bayerische Bezirketag ist der Kommunale Spitzenverband, der für die sieben bayerischen Bezirke zuständig ist. Der Verband informiert und berät die Bezirke und vertritt ihre gemeinsamen Interessen gegenüber dem Landtag, der Staatsregierung, den Landesbehörden, anderen Körperschaften, Verbänden und sonstigen Institutionen. Der Verband vertritt seine Mitglieder zudem in dem jährlichen stattfindenden Finanzausgleichsgespräch mit dem Bayerischen Finanzministerium, in dem die Leistungen des Freistaats zur Finanzierung der Bezirke verhandelt werden. Der Bezirketag wirkt bei der Gesetzgebung und Verwaltung mit und gibt Stellungnahmen zu diesen Themen ab. Darüber hinaus ist er in zahlreichen landes und bundesweiten Gremien und Organisationen vertreten, in die er die Belange der Bezirke (z.B. Vorschläge der Verbesserung der medizinischen Versorgung oder Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmälern) einbringt.
Der Bayerische Gemeindetag ist ein kommunaler Spitzenverband in Bayern. Er vertritt die Interessen der 2.031 Gemeinden und Städte (ausgenommen der 25 kreisfreien Städte) gegenüber der Landespolitik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit. Seine Aufgaben umfassen die Beratung und Unterstützung der Mitgliedsgemeinden in rechtlichen und fachlichen Fragen sowie die Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene. Er setzt sich für eine starke kommunale Selbstverwaltung ein.
Der Bayerische Landkreistag ist der kommunale Spitzenverband der 71 bayerischen Landkreise. Seine Aufgabe ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken. Gleichzeitig möchte er die Mitwirkung der Bevölkerung an der selbstverantwortlichen Gestaltung des öffentlichen Lebens in den Landkreisen wecken und fördern. Er vertritt die Interessen der Landkreise nach außen, vor allem gegenüber den gesetzgebenden Organen und Ministerien.
Der Bayerische Städtetag ist der kommunale Spitzenverband der 25 kreisfreien und der meisten kreisangehörigen Städte in Bayern. Er vertritt die Interessen dieser Städte gegenüber der Landesregierung, dem Bund, der Europäischen Union und anderen Institutionen. Der Bayerische Städtetag setzt sich für die Belange der Städte ein und bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für Information, Beratung und Erfahrungsaustausch.
Das Bayerische Behördeninformationssystem (BayBIS) wird von der AKDB im Auftrag des Freistaates Bayern betrieben und dient als zentrale Datenquelle für die bayerischen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften. Das BayBIS basiert auf der bayerischen Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDV). Diese Verordnung regelt, welche öffentlichen Stellen welchen Datenumfang aus dem BayBIS abrufen dürfen.
Das Bayerische Behördennetz (BYBN) ist ein geschütztes Netzwerk für die Behörden und Kreisverwaltungsbehörden des Freistaats Bayern. Kommunale Dienstleister können sich über einen Dienstleisteranschluss mit dem BYBN verbinden und ihre Dienstleistungen in einem geschützten Netz anbieten. Es bietet Sicherheitsinstanzen, Netzwerkmonitoring, interne Informationen und Fördervorteile für die Teilnehmer an. Außerdem bietet das BYBN sichere Verbindungen zu anderen Behörden, einschließlich der Netze des Bundes (NdB), an.
Das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) trat am 01. August 2022 in Kraft und wurde erlassen, um die Digitalisierung in Bayern voranzutreiben und einen entsprechenden rechtlichen Rahmen hierfür zu schaffen. Es ersetzt das frühere Bayerische e-Government Gesetz (BayEGovG). Das Gesetz schafft sowohl die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung von digitalen Diensten durch die bayerische Verwaltung, als auch Transparenz und Sicherheit für Nutzer. Es soll so die digitale Transformation in Bayern fördern und dabei sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen zukunftsfähige digitale Dienste nutzen können. Es umfasst verschiedene Aspekte der Digitalisierung, vom Datenschutz, über Cybersicherheit, bis zur digitalen Infrastruktur.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) ist die zuständige Behörde für die Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzes in Bayern. Zu den Aufgaben des BayLDA gehören die Beratung und Kontrolle von Unternehmen, Behörden und anderen Stellen in Fragen des Datenschutzes, die Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen von Bürger*innen sowie die Durchführung von Datenschutz-Audits. Es überprüft, ob die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig erfolgt und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) ist für die Finanzpolitik und die Heimatpflege in Bayern zuständig. Desweiteren ist es auch für die Digitalisierung und den Ausbau des Breitbandnetzwerkes verantwortlich.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (StMJ) kümmert sich um die Justizbelange im Freistaat. Hierzu gehören die Rechtspflege, die Gesetzgebung, der Justizvollzug, die Ausbildung unter anderem von Justizpersonal und Richtern, sowie der Opferschutz.
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat eine Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die innere Sicherheit (Polizei, Verfassungsschutz, Katastrophen- und Zivilschutz), Verfassungsfragen und Verwaltungsaufgaben, sowie kommunale Angelegenheit (Unterstützung und Überwachung der bayerischen Kommunen).
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) wurde am 12. November 2018 gegründet und hat seinen Sitz in München. Es ist für die Digitalisierung in Bayern zuständig und übernimmt Aufgaben wie die Koordinierung der digitalen Verwaltung, die Förderung neuer digitaler Technologien und die strategische Planung für den Digitalstandort Bayern.
Zu den spezifischen Aufgaben des StMD gehören:
- Grundsatzangelegenheiten und Koordinierung der Digitalisierung in Bayern
- Strategische Fragen der digitalen Verwaltung
- Förderung und Entwicklung neuer digitaler Technologien
- IT-Recht und IT-Controlling
Um die Verwaltungsmodernisierung in den Kommunen weiter voranzubringen, hat das Digitalministerium am 01.08.2022 die BayKommun als neue Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), seine nachgeordneten Behörden und Ämter kümmern sich um Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft: Ernährung, Wald und Kulturlandschaft, Landwirtschaft, ländliche Räume und Bayern als Tourismusstandort. Das Ministerium setzt sich für nachhaltige Politik ein und unterstützt Betriebe mit verschiedenen Programmen und Projekten
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in München ist zuständig für verschiedene Bereiche. Dazu gehören Sozialpolitik, Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Frauenpolitik. Auch für Kinderbetreuung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie die Politik für Senioren und Aussiedler ist das Ministerium verantwortlich.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) wurde am 10. Oktober 2013 gegründet. Es ist verantwortlich für das gesamte Gesundheitswesen in Bayern und kümmert sich um die Bereiche Gesundheit, Pflege und Prävention. Das StMGP fördert auch die Digitalisierung in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens und der Pflege.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) ist für die Bildungspolitik und die kulturellen Angelegenheiten in Bayern zuständig. Darunter fallen die Schulaufsicht und Schulverwaltung, Lehrpläne und Bildungsziele, Lehrerbildung und -Fortbildung, sowie die Digitalisierung im Bildungsbereich (inkl. der digitalen Bildungsinfrastruktur).
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) ist eine Behörde in Bayern, die für alle Bereiche des Bauens, des Verkehrs sowie der Wohnraum- und Städtebauförderung zuständig ist. Es wurde am 21. März 2018 gegründet und übernimmt unter anderem die Zuständigkeiten der früheren Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern.
Die BayernApp ist eine mobile Anwendung, die Bürgerinnen und Bürgern in Bayern einen mobilen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen bietet. In der App sind sämtliche Informationen und Services der bayerischen Behörden (Öffnungszeiten, Kontaktdaten, usw.) gebündelt, Verwaltungsleistungen können mobil in Anspruch genommen werden und es kann schnell und sicher mit Behörden in Kontakt getreten werden. Zudem haben Anwender Zugriff auf das persönliche BayernID-Postfach für Benachrichtigungen von Behörden.
Mit der BayernBox stellt das IT-DLZ für kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise inkl. Landratsämter und Bezirke) sowie Verwaltungsgemeinschaften in Bayern eine zentrale Infrastruktur für den Austausch von Daten mit externen Partnern zur Verfügung. Die Notwendigkeit eines solchen Datenaustauschs ergibt sich vor allem bei größeren Datenmengen, die per E-Mail nicht ohne weiteres versandt werden können. Dateifreigaben müssen dabei mit einem Passwort sowie mit einem Ablaufdatum der Freigabe versehen werden.
Die BayernID ist ein zentraler und sicherer Zugang zu den Online-Diensten der bayerischen Verwaltung. Mit der BayernID können sowohl Bürgerinnen und Bürger, als auch Unternehmen ihre Daten für verschiedene Online-Dienste speichern und nutzen, ohne diese immer wieder neu eingeben zu müssen. Die BayernID ermöglicht somit einen einfachen und sicheren Zugang zu digitalen Angeboten und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung in Bayern.
In insgesamt 13 IT-Laboren machen die BayernLabs unter dem Motto „Anschauen - Anfassen – Ausprobieren“ die Digitalisierung bereits in mehreren Regionen Bayerns erfahrbar. In Kooperation mit dem Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) bieten sie unter anderem wichtige Aufklärung, Sensibilisierung, Fachvorträge und Fachwissen zur Sicherheit in der Informationstechnik für interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Mit den BayernPackages werden Sets ausgewählter Online-Verfahren zentral für die Kommunen bereitgestellt. Neben Leistungen die durch das StMD direkt bei Dienstleistern beauftragt oder eingekauft werden (Marktangebote), beinhalten die BayernPackages auch
- EfA-Leistungen, die nach dem Prinzip „Einer für Alle“ von anderen Bundesländern zentral entwickelt worden sind
- Angebote des BayernStores (Teil des BayernPortal-Redaktionssystems)
- Leistungen des Projekts Digitaler Werkzeugkasten des Innovationsrings des Bayerischen Landkreistages (Voraussetzung dafür ist die Nutzung des XIMA Formcycle Systems)
Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Verwaltungen eine einheitliche Anlaufstelle sowie einen einheitlichen Zugang zu den staatlichen und kommunalen Verwaltungsdienstleistungen in Bayern. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen können sich über Leistungen und Kontaktdaten von Behörden und sonstigen Stellen informieren.
Der BayernStore ist Teil des Redaktionssystems des BayernPortals, über den die Kommunen mit Hilfe der für Sie zuständigen Redakteurinnnen und Redakteure Online-Dienste abonnieren können, die vom fachlich zuständigen Ministerium bereitgestellt worden sind.
Als neu geschaffene und im Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG) verankerte Anstalt des öffentlichen Rechts, unterstützt die BayKommun die digitale Transformation der bayerischen Kommunen, vor allem im Rahmen der OZG-Umsetzung. Als verlängerter Arm des StMD agiert die BayKommun auf Basis des Art. 52 Abs. 1 BayDig („Es besteht eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „eKom.Unit Bayern“ (eKom Bayern).“ [BayKommun]).
Vorrangig stellt die AöR dabei den rechtssicheren Transport von Leistungen nach dem „Einer für Alle“-Prinzip („EfA-Leistungen“) anderer Länder an die bayerischen Kommunen sicher. Sie Ist Kompetenzzentrum, Multiplikator, Botschafter und Koordinator in Digitalisierungsfragen der Kommunallandschaft.
Die Legitimation der BayKommun geht auf das Onlinezugangsgesetz sowie das Bayerische Digitalisierungsgesetz zurück. Das Bayerische Digitalgesetz wurde vom Landtag des Freistaats Bayern beschlossen.
BayKoNet (Bayerisches Kommunal-Netzwerk) ist das von der BayKommun zur Verfügung gestellte, ebenenübergreifende Netzwerk für bayerische Kommunen und stellt eine zentrale Plattform für den interkommunalen Wissenstransfer und Informationsaustausch dar. Das BayKoNet richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ebene und dient der Vernetzung, sowie dem Aufbau einer Community der bayerischen Verwaltung. Egal, ob man Fragen hat, Best Practices teilen möchte oder nach Unterstützung suchen – im BayKoNet wird es die Antworten und die Unterstützung geben, die man benötigt.
BeBPo steht für "Besonderes Behördenpostfach" und ist ein Kommunikationssystem, das für den sicheren und vertraulichen Austausch von elektronischen Dokumenten zwischen Behörden und Gerichten in Deutschland genutzt wird. Es ermöglicht einen schnellen und papierlosen Austausch von Informationen, wobei die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsstandards gewährleistet wird.
Der Bezirkstagspräsident oder die Bezirkstagspräsidentin ist das leitende Organ eines Bezirks. Sie oder er wird vom Bezirkstag gewählt und vertritt den Bezirk nach außen. Die Aufgaben des Bezirkstagspräsidenten oder der Bezirkstagspräsidentin umfassen die Leitung der Verwaltung, die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Bezirkstags und die Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) ist eine Online-Plattform für Verwaltungsbehörden innerhalb der EU. Es ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen den Behörden, die EU-Recht umsetzen. Mit IMI können Behörden koordiniert vorgehen, zusammenarbeiten und kommunizieren. Ziel ist es, die Freizügigkeit von Personen und den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU effektiv zu gewährleisten.
Mit Hilfe der OZG-Booster-Leistungen soll die Digitalisierung beschleunigt werden. Hierbei werden als besonders wichtig erachtete Verwaltungsleistungen priorisiert digitalisiert werden, um sie schnellstmöglich flächendeckend zur Verfügung zu stellen. 2022 vom IT-Planungsrat beschlossen, beinhalten diese 35 EfA-Leistungen im föderalen Programm.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik ist bei der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung zentraler Ansprechpartner für Länder und Wirtschaft in IT-Fragen und verantwortet fachlich und politisch die operative Steuerung der Informationstechnik und Digitalisierung der Bundesverwaltung.
Bundesbehörden sind die Verwaltungsorgane des Bundes. Sie sind in verschiedene Ebenen unterteilt: oberste Bundesbehörden (zum Beispiel das Bundesministerium des Inneren), Bundesoberbehörden (wie der Bundesnachrichtendienst), Bundesmittelbehörden (zum Beispiel Oberfinanzdirektionen) und Bundesunterbehörden (wie Hauptzollämter). Während oberste Bundesbehörden die Aufsicht über Bundesoberbehörden und bestimmte öffentliche Stiftungen ausüben, sind Bundesmittel- und Bundesunterbehörden jeweils für bestimmte Teile des Bundesgebiets zuständig. Ihre Zuständigkeiten sind in den Artikeln 87, 87b und 87d des Grundgesetzes festgelegt.
Von den 575 OZG-Leistungen fallen derzeit 115 in die alleinige Verantwortung des Bundes. Die Digitalisierung dieser sogenannten Typ 1-Leistungen übernehmen die fachlich zuständigen Bundesressorts.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Als "Verfassungs- und Kommunalministerium" ist das BMI für die Modernisierung von Staat und Verwaltung zuständig – also auch für die strategische Steuerung der IT des Bundes sowie für den IT-Rat des Bundes.
Das Bundesportal (Verwaltungsportal des Bundes) soll Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen einen zentralen und komfortablen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen in Deutschland bieten. Seit Ende 2020 der Öffentlichkeit bereitgestellt, stehen den Nutzerinnen und Nutzern seit 2021 neben den umfangreichen Informationen zu allen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland auch die ersten bundeseigenen Online-Leistungen zur Verfügung.
Die Behörden des Bundes sind eingeladen, ihre Online-Leistungen auf der Digitalisierungsplattform zu integrieren.
Das Bundesverwaltungsamt erledigt vielfältige Verwaltungsaufgaben des Bundes. Es betreibt nationale und europäische Informationssysteme für Sicherheits- und Migrationsbehörden und übermittelt Identifikationsnummern und Basisdaten an andere Behörden. Zudem übernimmt es zentrale Dienstleistungen wie Lohnbuchhaltung und Reisekostenabrechnung für Bundesbedienstete. Das Amt arbeitet auch an Zukunftsprojekten wie der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und der Einführung digitaler Personalakten. Darüber hinaus berät es Ministerien und Behörden bei der strategischen Ausrichtung und Digitalisierung und unterstützt bei der Projektverwaltung.
Mit der BundID, auch als Nutzerkonto Bund (NKB) bezeichnet, können sich Bürger für Online-Verwaltungsleistungen öffentlicher Stellen identifizieren und authentisieren. Mit einem BundID-Konto können Online-Anträge bei Behörden des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie der mittelbaren Verwaltungen gestellt werden. Die BundID wird vom BMI betrieben. Die gesetzliche Grundlage findet sich im OZG.
Die byte - Bayerische Agentur für Digitales GmbH unterstützt und berät als Digitalisierungspartner der Bayerischen Staatsregierung die staatliche Verwaltung bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen. Die byte ist das zentrale Element des vom StMD initiierten Digitalpakets, zu dem auch ein Beschleunigungspaket und die Schaffung der BayKommun AöR gehören.
Mit dem Corona-Konjunkturprogramm stehen für die OZG-Umsetzung zusätzlich drei Milliarden Euro zur Verfügung, um die flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung, möglichst nach dem "Einer für Alle"-Prinzip, voranzubringen. Die Konjunkturmittel fließen zu circa 50 Prozent in das Digitalisierungsprogramm Föderal, zu circa 30 Prozent in die digitale Infrastruktur und zu circa 20 Prozent in das Digitalisierungsprogramm Bund. Rechtlich wird die Mittelvergabe an die Länder mit dem "Dachabkommen" und den "Einzelvereinbarungen" ermöglicht. Weitere 300 Mio. Euro fließen in die Registermodernisierung.
Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die 2017 durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet wurde. Die gemeinsamen Träger sind das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium, sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten. Die Anstalt unterstützt ihre Träger und andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung.
Das bundesweite Dashboard Digitale Verwaltung gibt einen Überblick zum Status wichtiger Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Sortiert nach Bundesländern, findet man hier datenbasierte Informationen zu: Verfügbarkeit und Nutzung digitaler Services, Digitale Infrastruktur, Authentifizierung im Internet und digitale Identitäten.
In einer großen interaktiven Überblickskarte, dem Dashboard Digitale Verwaltung in Bayern, ist es erstmals möglich nachzusehen, welche Kommune welche Onlinedienste (zentral bereitgestellte, wie auch eigene Angebote) anbietet oder wie die eigene Gemeinde bzw. Landkreis im Vergleich zu anderen im Rahmen der Digitalisierung abschneidet. Je dunkler die Darstellung auf der Karte, desto mehr Dienstleistungen sind online verfügbar. Durch einen Klick auf das entsprechende Kartenfeld gelangt man dann direkt zu den jeweiligen Angeboten im BayernPortal.
DATABUND e.V. ist der Verband mittelständischer IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V. Er wurde als zentrales Forum für Fachverfahrenshersteller und -Betreiber gegründet, deren Produkte, Software- und IT-Lösungen in öffentlichen Verwaltungen, vor allem auf kommunaler Ebene, aber auch auf Kreis-, Länder- oder Bundesebene im Einsatz sind.
Dataport ist der Informations- und Kommunikationsdienstleister der öffentlichen Verwaltung für die vier Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Dataport bietet Dienste auf dem Gebiet der Sprach- und Datenkommunikation, Anwendungen für Verwaltungsaufgaben, Datenschutz- und Sicherheitskonzepte, Fortbildungen und Schulungen. Das Kerngeschäft von DataPort ist IT-Sicherheit. Dataport ist das nördliche Gegenstück zur AKDB.
Bundesbehörden sind gesetzlich und aus Überzeugung dem Datenschutz verpflichtet. Die webbasierte Anwendung zur Durchführung des Datenschutzes (DATSCHA) ermöglicht Behörden die einheitliche und systematische Führung eines elektronischen Verzeichnisses zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten.
Das Dienstleistungsportal Bayern ist ein Online-Service, das Unternehmen über notwendige Formalitäten, Verfahren und zuständige Stellen für ihre Geschäftstätigkeit informiert. Es dient der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie und soll bürokratische Hürden abbauen und grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr fördern. Das Portal bietet Informationen zu rechtlichen Voraussetzungen, Verbänden, Organisationen und mehr. Zudem können notwendige Formulare heruntergeladen oder Online-Verfahren genutzt werden. Es bietet auch Informationen zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Mit der "Plattform für sichere Kommunikation in Bayern" können Unternehmerinnen sicher und verschlüsselt mit öffentlichen Stellen in Bayern kommunizieren.
Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist ein zentrales Element des deutschen eGovernment. Es ermöglicht den automatisierten Austausch von Daten zwischen Behörden. Das DVDV wird nicht direkt von Bürgerinnen und Bürgern genutzt, sondern dient als Infrastruktur für digitale Verwaltungsdienste. Es gewährleistet einen sicheren und rechtskonformen Datenaustausch, indem es Sender und Empfänger von Nachrichten eindeutig identifiziert und Daten verschlüsselt. Das DVDV wird gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen betrieben und folgt einem föderalen Ansatz mit einer dezentralen Serverstruktur. Ursprünglich 2007 eingeführt, wurde es 2019 durch die flexiblere Version DVDV 2.0 ersetzt. Aktuell sind etwa 30.000 Fachverfahren im Verzeichnis registriert.
Der Digital.Campus Bayern ist eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales. Getragen von einem starken Netzwerk aus Hochschulen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen, bietet der Digital.Campus flexible und innovative Lernangebote für Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung an. Diese erhalten Zugang zu einem breitgefächerten Fort- und Weiterbildungsangebot, das sie bei dem Aufbau digitaler Kompetenzen bestmöglich unterstützt.
Eine digitale Identität ist eine Sammlung von elektronischen Daten, die eine Person oder eine Einheit im Internet eindeutig identifizieren. Sie kann Informationen wie Namen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Passwörter oder biometrische Daten enthalten.
Ein Identitätsanbieter (auch Identity Provider genannt) ist eine Organisation oder ein Dienst, der digitale Identitäten erstellt, speichert und verwaltet. Er ist dafür verantwortlich, die Identität einer Person oder einer Einheit zu verifizieren und Authentifizierungsdienste für andere Dienste bereitzustellen (z.B. Google). Das bedeutet, wenn sich eine Person bei einem Dienst anmeldet, überprüft der Identitätsanbieter die Anmeldedaten und bestätigt dem Dienst, dass die Person wirklich die ist, die sie angibt. So wird die einfache und sichere Nutzung verschiedener Online-Dienste, ohne separate Anmeldedaten je Dienst ermöglicht.
In dem vorliegenden Kontext sind z.B. die BayernID und die BundID digitale Identitäten.
Die digitale Signatur ist eine Erweiterung der qualifizierten elektronischen Signatur, die durch Verschlüsselung zusätzliche Sicherheiten bietet. Sie verschlüsselt die Daten des Dokuments und schützt sie vor Manipulationen. Gleichzeitig authentifiziert sie die unterzeichnende Person eindeutig. Elektronische Signaturen, die auf digitalen Signaturen basieren, haben die größte Beweiskraft, da sie Authentizität und Unveränderlichkeit der signierten Daten sicherstellen.
Das Projekt Digitaler Werkzeugkasten war im Frühjahr 2019 als Gemeinschaftsprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales und des Innovationsrings des Bayerischen Landkreistages gestartet worden. In einer ersten Projektphase wurden mit Hilfe dieser Softwarelösung über 120 Verwaltungsleistungen durch die beteiligten sieben Pilotlandkreise bereitgestellt. Jetzt wird das Projekt auf insgesamt 24 Landratsämter ausgeweitet. Sie erhalten jeweils 6.000 Euro zur technischen Umsetzung eines extra erstellten Leitfadens für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, zur Qualitätssicherung der Angebote und zur Schulung von Mitarbeitern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Services für Unternehmen, da diese mit rund 200 Behördenkontakten pro Jahr wesentlich häufiger mit der Verwaltung zu tun haben als der einzelne Bürger. Alle Verfahren, die im Werkzeugkasten 2.0. digitalisiert werden, sollen auch den jeweils anderen Landkreisen sowie interessierten Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Projekts "Digitaler Werkzeugkasten 2.0" sollen den Landkreisen die richtigen Werkzeuge gegeben werden, damit sie sich selbst Online-Dienste erstellen können.
Ein digitaler Zwilling ist eine digitale Abbildung eines realen Objekts oder Prozesses. In Bezug auf Städte ermöglicht er neue Lösungen auf Basis einer Smart-City-Infrastruktur. Mit einem digitalen Zwilling können Verkehrsströme gesteuert, Energieversorgung geplant, Gesundheitsversorgung kalkuliert und Klimaschutzmaßnahmen angepasst werden. Er nutzt unter anderem Informationen zu Gebäuden, Versorgungsnetzen und Verkehrsdaten, um Projekte zu simulieren und effizienter umzusetzen.
Die Initiative "Digitales Amt" des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales zeichnet Behörden aus, die Digitalisierung vorantreiben und das Onlinezugangsgesetz (OZG) umsetzen. Sie erhalten ein digitales Label, das auf ihrer Webseite oder als Plakette am Gebäude angezeigt werden kann.
Um als "Digitales Amt" anerkannt zu werden, muss eine Behörde mindestens 50 Online-Verfahren auf ihrer Seite im BayernPortal verlinken. Diese Verfahren ermöglichen den digitalen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung.
Als Online-Verfahren gelten Websites, die individuelle Informationen bereitstellen, Ergebnisse nach Beantwortung von Fragen anzeigen, ortsbezogene Daten in einer Karte darstellen oder Apps, die die Online-Übermittlung ermöglichen. Nicht dazu gehören reine Informationsseiten oder Apps und Web-Assistenten, die lediglich beim Ausfüllen von Formularen helfen. Die Online-Verfahren sollten nach Möglichkeit spezifischen OZG-Leistungen zugeordnet werden können.
Digitalisierungslabore sind kreative Räume, in denen Teams benutzerfreundliche Online-Lösungen für Verwaltungsaufgaben entwickeln. In diesen Laboren arbeiten interdisziplinäre Teams interaktiv und zielgruppenorientiert an Online-Anwendungen, wobei Nutzerinnen und Nutzer von Beginn an einbezogen werden. Agile Methoden helfen, digitale Lösungen gemeinschaftlich und offen zu erarbeiten.
Teil der Arbeit in den Laboren ist die Entwicklung von "Nutzerreisen" für bestimmte Dienstleistungen. Diese basieren auf dem beobachteten Verhalten repräsentativer Nutzerinnen und Nutzer und geben Aufschluss darüber, welche Informationen und Leistungen sie zusätzlich suchen könnten.
Das Digitalisierungsprogramm Bund beinhaltet alle OZG-Leistungsbündel, die im Aufgabenbereich des Bundes liegen und für die der Bund in alleiniger Verantwortung (sowohl in der Rechtssetzung als auch im Vollzug) zuständig ist, ohne Einbeziehung des IT-Planungsrates. Die meisten dieser 115 priorisierten OZG-Leistungen – sogenannte "Typ-1-Leistungen" – wurden mittlerweile erfolgreich umgesetzt. Für die Digitalisierung seiner Verwaltungsleistungen hat der Bund ein Programm-Management im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) etabliert, welches die Umsetzung im Einvernehmen mit den Ressorts steuert. Die einzelnen Ressorts konnten so gemeinsam mit dem BMI an der Digitalisierung der Leistungen arbeiten, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Die Priorisierung lag hierbei auf den Leistungen, die für besonders viele Nutzende relevante sind. Die digitalisierten Leistungen sind über das Bundesportal nutzbar.
Das "Digitalisierungsprogramm Föderal" umfasst alle Dienstleistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die von Ländern und Kommunen durchgeführt werden. Bund, Länder und Kommunen arbeiten hierbei zusammen, wobei das Bundesinnenministerium und die FITKO das gemeinsame Programmmanagement leiten.
Es handelt sich um Verwaltungsleistungen, bei denen entweder der Bund die Regeln festlegt und die Länder oder Kommunen diese umsetzen, oder um Leistungen, bei denen die Länder oder Kommunen sowohl für die Regelung als auch für die Umsetzung verantwortlich sind.
Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) hat in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales den viertägigen Lehrgang "Digitallotse" entwickelt. Nach erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs stehen die Digitallosen ihren Kommunalverwaltungen als Ratgeber und versierte Multiplikatoren bei der Digitalisierung zur Verfügung.
Mit dem Digitalplan Bayern will die Bayerische Staatsregierung digitale Technologien so einsetzen, dass das Leben der Bevölkerung barrierefrei erleichtert und bereichert wird. Mit digitalen Technologien sollen die Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen für alle gleichwertig werden, digitale Fähigkeiten sollen gefördert und die Verwaltung modernisiert werden.
Insgesamt beinhaltet der Digitalplan Bayern ca. 200 Maßnahmen, unter anderem die BayernPackages und den Digitalen Werkzeugkasten.
Als Teil des "Digitalen Werkzeugkastens" ist der DigitalStore in Bayern eine Initiative, die darauf abzielt, die Verwaltungsdigitalisierung zu beschleunigen. Hierbei arbeiten das Bayerische Digitalministerium und der Bayerische Landkreistag zusammen, um über 70 digitale Verwaltungsleistungen bereitzustellen. Der Store ermöglicht es den bayerischen Landratsämtern, digitale Verwaltungsangebote herunterzuladen und sie ihren Bürgerinnen und Bürgern schnell und einfach zur Verfügung zu stellen. Einige der zentral bereitgestellten digitalen Services umfassen die Beantragung eines Parkausweises für Handwerker, einer Gaststättenerlaubnis sowie eines Jagdscheins. Insgesamt können die Landratsämter 77 solcher digitalisierten Services über den neuen Store herunterladen.
Voraussetzung für die Nutzung dieser Verwaltungsleistungen ist das XIMA Formcycle System.
E-Government bezeichnet den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Verwaltungsprozessen. Es zielt darauf ab, Prozesse innerhalb und zwischen öffentlichen Verwaltungen und anderen Akteuren zu vereinfachen und zu unterstützen. Dadurch können unter anderem Bürger einfacher mit Behörden interagieren und Abläufe werden effizienter. Beispiele für E-Government sind die Online-Steuererklärung, die elektronische Fahrzeugzulassung und die digitale Vergabe öffentlicher Aufträge.
Ein von der BayKommun erarbeitetes, 7-phasiges Konzept für den Rollout von EfA-Leistungen in den Kommunen. Die einzelnen Aufgaben pro Phase werden entweder von der BayKommun oder dem zuständigen Ministerium übernommen.
"Einer für Alle" (EfA) bedeutet, dass ein Bundesland oder eine Allianz aus mehreren Bundesländern eine digitale Verwaltungsleistung zentral entwickelt und betreibt – üblicherweise durch einen beauftragten öffentlichen IT-Dienstleister – und diese anschließend anderen IT-Dienstleistern, Bundesländern und Kommunen zur Verfügung stellt, welche die „EfA-Leistung“ dann mitnutzen können.
In Bayern wurden 26 OZG-Leistungen priorisiert, die im EfA-Prinzip nachgenutzt werden sollen. Diese können unter "Kommunale Leistungen - EfA-Leistungen" beim OZG Monitoring Bayern eingesehen werden.
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) stellt das bis dato größte Modernisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik dar. Mit dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip hat das BMI im Rahmen der OZG-Umsetzung eine nachhaltige, arbeitsteilige Arbeitsstruktur für die interföderale Zusammenarbeit etabliert.
Das EfA-Prinzip ("Einer-für-Alle") im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zielt auf eine effiziente Nachnutzung digitalisierter Leistungen ab. Länder und Kommunen sollen nicht jede digitale Verwaltungsdienstleistung einzeln entwickeln, sondern von bereits vorhandenen Digitalisierungslösungen anderer profitieren.
Ein Land oder eine Allianz von Ländern entwickelt und betreibt eine Dienstleistung, die dann anderen zur Verfügung gestellt wird. Diese können den Dienst durch standardisierte Schnittstellen nutzen. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung teilen sich alle beteiligten Länder und Kommunen.
Dieses arbeitsteilige Vorgehen spart Zeit, Ressourcen und Kosten und ist wichtig, um die Vielzahl an Verwaltungsdienstleistungen, von Wohngeldanträgen bis zur Unternehmensanmeldung, digital bereitzustellen.
Die BayKommun bietet standardisierte Steckbriefe für die OZG-Leistungen an, die in Bayern umgesetzt werden sollen. Jeder Steckbrief enthält kompakt die wichtigsten Informationen zu jeweiligen Leistungsinhalten und dient den kommunalen Entscheidungsebenen als Informationsgrundlage. Zudem werden weitere Angaben zu Onlineinformationen bereitgestellt.
Der Zweckverband Elektronische Verwaltung im Saarland (eGo-Saar) ist ein Kompetenzzentrum für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltungen und Verbände im Saarland. Als Dienstleister und Berater entlastet eGo-Saar die Verwaltungen seiner Mitglieder in allen Fragen rund um die Digitalisierung.
Die eIDAS (electronic Identification, Authentication and trust Services) ist eine EU-Verordnung, die die Standards für die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt festlegt. Sie ermöglicht sichere und nahtlose elektronische Interaktionen zwischen Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Behörden. Die eIDAS sorgt für die gegenseitige Anerkennung von elektronischen Identitäten und Vertrauensdiensten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, um die Sicherheit digitaler Transaktionen zu gewährleisten.
Eine elektronische Signatur ist ähnlich wie eine handschriftliche Unterschrift, jedoch digital. Sie besteht aus Daten, die mit elektronischen Informationen verbunden sind, um die Unterzeichnenden zu identifizieren und die Echtheit des signierten Dokuments zu prüfen.
Die eIDAS-Verordnung der EU legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen fest. Es gibt drei Arten von elektronischen Signaturen, die sich in ihrer Rechtswirksamkeit unterscheiden.
- Die einfache elektronische Signatur dient weder der Verschlüsselung noch der Identifizierung des Unterzeichners. Sie wird oft in der internen Kommunikation oder bei Dokumenten mit geringem rechtlichen Risiko verwendet.
- Die fortgeschrittene elektronische Signatur muss klar dem Unterzeichner zugeordnet werden können und Veränderungen am Dokument erkennbar machen. Hier liegt die Beweiskraft bei der Unterzeichnenden Person.
- Die qualifizierte elektronische Signatur hat dieselbe Rechtswirksamkeit wie eine handschriftliche Unterschrift und bietet die größte Beweiskraft. Um diese zu nutzen, muss man sich bei einem Trust Center registrieren lassen.
Der elektronische Identitätsnachweis (kurz: eID) ist eine Methode zur digitalen Verifizierung der Identität einer Person. Er ermöglicht es, sich online gegenüber Behörden oder Unternehmen zu legitimieren. In Deutschland kann man zum Beispiel den elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises nutzen. Mit Hilfe eines speziellen Lesegeräts und einer dazugehörigen PIN kann man so seine Identität sicher und eindeutig nachweisen, ohne persönlich vor Ort sein zu müssen.
ELSTER ist ein Projekt der Länder und des Bundes für die elektronische Steuererklärung. Mit ELSTER können Steuererklärungen und -anmeldungen elektronisch erstellt und online an das zuständige Finanzamt gesendet werden. Die Anwendung Mein ELSTER bietet eine schnelle, sichere und komfortable Möglichkeit, Steuererklärungen abzugeben und Bescheide digital zu erhalten.
Das ELSTER-Zertifikat dient als digitale Unterschrift und Verschlüsselung sensibler Steuerdaten bei der Übermittlung an das Finanzamt. Es ermöglicht dem Finanzamt, zweifelsfrei festzustellen, von wem die eingegangenen Steuerdaten stammen.
Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung bezieht sich auf die vollständige Umwandlung eines Prozesses in ein digitales Format, von Anfang bis Ende. Sie zielt darauf ab, manuelle und papierbasierte Schritte zu eliminieren, um Effizienz und Geschwindigkeit zu erhöhen, Fehler zu reduzieren und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Sie ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, Dienstleistungen komplett online abzurufen, ohne physische oder persönliche Interaktionen. Dadurch können auch Kosten und Ressourcen eingespart werden.
Das OZGÄndG verpflichtet die Ende-zu-Ende-Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen - der Fokus liegt also nicht nur auf dem Zugang (Frontend), sondern auch auf der Digitalisierung der Fachverfahren (Backend).
Für einen vollständig digitalen Prozess ist auch die digitale Bezahlung und Abrechnung von Verwaltungsleistungen erforderlich. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) legt den Rahmen für die elektronische Bezahlung (ePayment) von gebührenpflichtigen Verwaltungsleistungen fest. Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung steigt auch der Bedarf an elektronischen Zahlungsmöglichkeiten.
Um das "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip umzusetzen, wird eine standardisierte Anbindung von Bezahlplattformen und Zahlungsdienstleistern benötigt. Ziel ist es, eine Standard-Schnittstelle für Behörden und Kommunen bereitzustellen, um die Vielzahl an Bezahldienst-Schnittstellen zu vereinfachen. Gleichzeitig sollen die Zahlungsprozesse in das Verwaltungsportal und in nachgelagerte Systeme integriert werden.
Die eTIN in Deutschland ist eine lohnsteuerliche Identifikationsnummer für die Datenübermittlung an das zuständige Finanzamt. Sie besteht aus einem 14-stelligen Code, der auf persönlichen Daten basiert. Die eTIN wird bundesweit einheitlich verwendet.
Die Evidence Survey ist ein Bestandteil bei der Umsetzung der SDG-VO. Durch die Evidence Survey wird eine zentrale Erhebung durch die Europäische Kommission vorgenommen. Hierbei werden auf deutscher Ebene die relevanten Verwaltungsverfahren, Online-Services, Nachweise und Register ermittelt, die unter die SDG-Verordnung Anhang II und die in Art. 14 genannten EU-Richtlinien fallen. Ziel der Evidence Survey ist die Identifikation von Nachweisen für den automatisierten grenzüberschreitenden Austausch zu SDG-relevanten Verfahren.
Fachverfahren (oder Fachanwendungen) sind Softwareprogramme für die Bearbeitung von Leistungen in der Verwaltung (z.B. Anträge). Fachverfahren werden ausschließlich im internen Netz der Behörde den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt, nicht im Internet.
Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) regelt die finanzielle Verteilung zwischen dem Bund und den Ländern in Deutschland. Es ermöglicht auch finanzschwachen Ländern, ihre Aufgaben zu erfüllen. Das Gesetz beinhaltet die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden. Außerdem regelt es die Beteiligung des Bundes an Schadensausgleichen, beispielsweise nach Naturkatastrophen wie Hochwasser.
FIT-Connect ist ein Tool, das die Beantragung von Verwaltungsleistungen vereinfacht, indem es die Kommunikation zwischen Antragstellenden und Behörden ermöglicht. Es erleichtert die technische und organisatorische Verbindung von IT-Systemen mit Online-Verwaltungsdiensten durch einheitliche Schnittstellen und Standards. FIT-Connect erhöht die Kompatibilität von IT-Systemen in der öffentlichen Verwaltung und unterstützt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Diese Plattform bietet eine einheitliche Schnittstelle zur Verbindung von Online-Antragsdiensten mit den zuständigen Fachverfahren zur Antragsbearbeitung auf allen föderalen Ebenen. Es unterstützt bei der Übermittlung von Antragsdaten und setzt auf schlanke, international anerkannte Standards.
FIT-Connect zielt darauf ab, die bestehende IT-Landschaft effizienter zu vernetzen, indem es bestehende Produkte und Standards des IT-Planungsrates bedarfsgerecht kombiniert. Es senkt die Umsetzungsaufwände für zukünftige Digitalisierungsprojekte durch die Vereinheitlichung und Dokumentation von Prozessschritten der Antragstellung. Herausfordernde Probleme, wie das Antragsrouting, werden einmal gelöst und die entwickelten Lösungen allen Verfahrensverantwortlichen zur Verfügung gestellt.
Im FIT-Store können digitalisierte Verwaltungsleistungen geteilt und wiederverwendet werden, um das Prinzip "Einer für Alle" zu erfüllen. Hier können Bund und Länder ihre fertigen digitalen Dienstleistungen zur Verfügung stellen oder selbst Dienstleistungen erwerben. Die FITKO hat den FIT-Store verbessert und sorgt für eine standardisierte, rechtskonforme Wiederverwendung.
Seit April 2024 ist der FIT-Store in den Marktplatz für EfA-Leistungen integriert.
Die Föderale IT-Koordination (FITKO), gegründet am 01.01.2020, ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die den IT-Planungsrat unterstützt. Sie fördert die Digitalisierung der Verwaltung und die Entwicklung gemeinsamer IT-Strukturen und -Standards in Bund und Ländern. Dabei arbeitet sie eng mit dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) zusammen.
Die FITKO fördert gemeinsame Lösungen und stärkt die Zusammenarbeit über alle föderalen Ebenen hinweg. Sie ermöglicht Vernetzung, Synergien und Wissensaustausch und bildet durch die Zusammenführung von Fachwissen eine Grundlage für qualifizierte Entscheidungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung.
Insgesamt gibt es 460 föderale OZG-Leistungen. 370 der sogenannten Typ 2/3-Leistungen werden zwar von den Ländern vollzogen, gesetzlich geregelt werden sie jedoch durch den Bund. 90 Typ 4/5 Leistungen liegen mit Gesetzgebung und Vollzug bei Ländern und Kommunen.
Das Förderales Informationsmanagement (FIM) ist ein Steuerungsprojekt des IT-Planungsrats. Das FIM hat eine wichtige Rolle bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es zielt darauf ab, leicht verständliche Bürgerinformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug bereitzustellen. Einmal erstellte FIM-Informationen können von allen Behörden nachgenutzt werden - effizient, rechtssicher und aktuell.
Die Onlinezugangsgesetz (OZG)-Fokusleistungen sind spezifische Verwaltungsleistungen, die im Rahmen der Digitalisierung besonders in den Fokus genommen und mit besonderem politischen Druck beschleunigt digitalisiert werden sollen. Diese Leistungen sollen den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen erleichtern. Insgesamt wurden hierfür 16 Leistungen (z.B. Um- und Abmeldung, KFZ-Zulassung) auserwählt.
Ziel der Fokusleistungen ist es, Hürden für die Nachnutzung der Onlinedienste auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene rasch zu beseitigen und die Leistungen vollständig digital („Ende-zu-Ende“) anzubieten. Durch die Erfahrungen aus diesen Projekten sollen weitere OZG-Leistungen nach dem “Einer-für-Alle”-Prinzip schnell umgesetzt werden.
Für die Auswahl von Fokusleistungen wurden Verpflichtungen wie die Single-Digital-Gateway (SDG) Verordnung der EU und Stellungnahmen von z.B. Kommunen und Wirtschaftsverbänden berücksichtigt.
Das Förderprogramm zur Digitalisierung der bayerischen Rathäuser lief vom 01. Oktober 2019 bis 31. Oktober 2023. In dieser Zeit wurden ca. 1.684 Förderanträge gestellt. Gegenstand der Förderung waren Beschaffungsmaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung von bis dato nicht angebotenen Online-Diensten (Bereitstellung von mindestens 20 Online-Diensten) mit oder ohne digitalem Fachverfahren.
Das Frontend ist das, was die Nutzerinnen und Nutzer einer Anwendung, eines CMS, oder ähnliches sehen können. Frontends gibt es nicht nur bei Homepages, die als CMS programmiert sind. Ein Frontend hat jede Software - es ist der Teil, die Nutzerinnen und Nutzer sehen und über die sie Daten eingeben.
Ein gemeindefreies Gebiet ist im Verwaltungsrecht ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner Gemeinde gehört und meist unbewohnt ist (Wald, Wasserflächen, usw.). Bayern weist in Deutschland die meisten gemeindefreien Gebiete auf (171 zum 01. Januar 2024).
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan einer Gemeinde, deren Kommunalverfassung die Ratsverfassung zugrunde liegt. Er stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar und wird in Bayern für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Er besteht aus dem ersten Bürgermeister und ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern - die Anzahl ist abhängig von der Einwohneranzahl. Zu ihren Rechten zählen freie Mandatsausübung, Stimm- und Rederecht und das Recht auf Sitzungsunterlagen.
Ein Geschäftsverteilungsplan regelt, wer in einer Behörde welche Aufgaben übernimmt. Der Aufgabenverteilungsplan gibt detailliert an, welche Tätigkeiten die einzelnen Personen oder Abteilungen ausführen müssen. Der Verwaltungsgliederungsplan hingegen zeigt die organisatorische Struktur der Behörde auf. Alle drei Pläne zusammen garantieren einen reibungslosen Ablauf innerhalb der Behörde. Sie sind eng miteinander verknüpft und bilden das Rückgrat der Verwaltungsorganisation.
govdigital ist eine bundesweite Genossenschaft zur Integration souveräner IT-Lösungen der digitalen Daseinsvorsorge im öffentlichen Sektor. Kernkompetenz ist die gemeinsame Entwicklung, Umsetzung und der partnerschaftliche Betrieb von IT-Lösungen. Hierbei liegt der Fokus auf dem Aufbau und Betrieb von rechenzentrumsübergreifenden und cloud-basierten Infrastrukturen, insbesondere Blockchain-Infrastrukturen. govdigital betreibt und entwickelt den Marktplatz für EfA-Leistungen im Auftrag des IT-Planungsrates.
Governikus GmbH & Co. KG sorgt für sicherheitsrelevante Kommunikation, Daten und Identitäten mit und zwischen Behörden in Verwaltung und Justiz. Zu ihren Leistungen gehören sichere Identitäten (eID, online-Ausweis, smart-eID), sichere Kommunikation (sichere Datenübermittlung, Erleichterung des Umgangs mit vielfältigen Standards und deren Einsätzen) und sichere Daten (elektronische Signaturen, Siegel, Langzeitaufbewahrung).
GovMarket ist ein Projekt der Unternehmen PwC Deutschland und PUBLIC. Entstehen soll damit eine Plattform, die die öffentliche Verwaltung einfacher mit Start-ups zusammenbringt und innovative Technologielösungen für die öffentliche Verwaltung zugänglich zu machen.
HTML ist eine Sprache zur Strukturierung von Webseiten. Sie verwendet Tags, um Inhalte wie Bilder oder Texte zu organisieren. Ein Beispiel ist das <p>-Tag, das einen Text als Absatz definiert. Jedes HTML-Element hat ein öffnendes und ein schließendes Tag. Webbrowser nutzen diese HTML-Elemente, um Webseiten darzustellen. Um den HTML-Code einer Webseite zu sehen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Seite und wählen Sie "Seitenquelltext anzeigen".
HTTP steht für Hypertext Transfer Protocol. Es ist ein System zur Übertragung von Daten im Internet. Wenn Sie eine Internetadresse in Ihren Browser eingeben, kommuniziert der Browser mit dem Webserver über HTTP. In einfachen Worten, HTTP ist wie eine Sprache, die Browser und Webserver verwenden, um Anfragen und Antworten auszutauschen. Der gesamte Prozess beinhaltet das Senden einer Anfrage durch den Browser, die Suche nach der gewünschten Datei durch den Webserver und das Senden der gefundenen Datei zurück zum Browser.
Die Identifikationsnummer (IDNr) wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und ist lebenslang gültig. Sie wird bei der Geburt oder bei der ersten Anmeldung in Deutschland vergeben. Die IDNr dient der Aktualisierung und Qualitätssicherung von Daten in Registern. Sie ermöglicht auch einen registerbasierten Zensus, wodurch kostspielige Haushaltsbefragungen vermieden werden können.
Das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) zielt darauf ab, die Nutzung von Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern. Es ermöglicht, Daten und Nachweise für bestimmte Leistungen nur einmal anzugeben. Unabhängig davon, ob der Nachweis bei einer Gemeinde, einem Land oder dem Bund erbracht wurde. Jede Person kann individuell entscheiden, wie weit eine Verwaltung auf Informationen in anderen Registern zugreifen darf. Dies soll die Bürokratie abbauen und den Verwaltungsprozess für alle Beteiligten erleichtern.
Das Identitätsdatenabruf-Verfahren (IDA) ermöglicht es berechtigten Registern, Identifikationsnummern und andere Basisdaten aus der Steuer-ID-Datenbank abzurufen. Durch das Identifikationsnummerngesetz wurde die Steuer-ID als eindeutiges Identifizierungsmerkmal für Personen in öffentlichen Registern eingeführt. Die Entwicklung und der Betrieb dieser Anwendung liegen beim Bundesverwaltungsamt.
Interoperabilität bezeichnet die problemlose Kommunikation und Zusammenarbeit von IT-Systemen, unabhängig von ihrer spezifischen Technologie. Sie ermöglicht den einfachen Austausch von Daten zwischen verschiedenen Systemen. Durch Interoperabilität können Geschäftsprozesse effizienter gestaltet und Kosten gesenkt werden. Sie wird durch Standards und Protokolle wie HTTP, TCP/IP, XML und SOAP ermöglicht, die die Datenstrukturierung und -Übertragung regeln.
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) stellt leistungsfähige und zukunftsorientierte e-Government-Anwendungen sowie zentrale Infrastrukturen für den Betrieb von IT-Systemen für die Bayerische Staatsverwaltung und für die Fachgerichte zur Verfügung. Es stellt auch die technische Infrastruktur für das Bayerische Behördennetz (bybn) zur Verfügung.
Der IT-Planungsrat ist ein Gremium, das die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen in der Informationstechnik koordiniert. Sein Ziel ist eine effiziente und einheitliche digitale Verwaltung. Er entscheidet über Standards und IT-Projekte. Die Mitglieder des IT-Planungsrats kommen aus allen Bundesländern und der Bundesregierung. Sie treffen sich regelmäßig, um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben. Der IT-Planungsrat hat die FITKO (Föderale IT-Koordination) als Organisation etabliert.
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) begleitet die Kommunen in Schleswig-Holstein bei der Digitalisierung und macht sie fit für die digitale Transformation. Die ITV.SH treibt entsprechend kommunale Digitalisierungsprojekte voran und macht sie für die kommunale Gemeinschaft nutzbar. Die ITV.SH hat weiter die gesetzliche Aufgabe die Entwicklung einer gemeinsamen IT-Strategie seiner Träger, die Kommunen des Landes Schleswig-Holstein, zu fördern. Als zentrale Koordinationsstelle leistet sie fachliche Unterstützung für die Kommunen bei der Umsetzung des OZG. Zusätzlich ist die ITV.SH der Landeskoordinator für das EU Binnenmarkt-Informationssystem (IMI).
Kameralistik ist eine Buchführungsmethode, die vor allem in der öffentlichen Verwaltung genutzt wird. Sie konzentriert sich auf den Haushaltsplan, in dem Einnahmen und Ausgaben einer Periode dargestellt werden. Es gibt zwei Arten von Haushalten: den Verwaltungshaushalt für laufende Zahlungen und den Vermögenshaushalt für das Vermögen der Gemeinde. Kameralistik hat Vorteile: Sie erfasst Zahlungen schnell, erleichtert die Planung und Kontrolle durch direkten Vergleich von Einnahmen und Ausgaben.
Der KERN UX-Standard ist eine kooperative Initiative, die darauf abzielt, eine nutzerzentrierte, effiziente und barrierefreie digitale Erfahrung für Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen und Unternehmen in ganz Deutschland zu schaffen. Hierbei ist KERN ein Open Source Design System für digitale Lösungen im öffentlichen Sektor. Ziel ist es einen transparenten, intuitiven und zugänglichen Staat zu gestalten, indem Designpraktiken von der lokalen bis zur bundesweiten Ebene vereinheitlicht werden.
Im Rahmen der Digitalisierungslabore werden Prototypen (insb. Klick-Dummies und Designs) für die Umsetzung erstellt, die die im Labor entwickelten Referenzprozesse und das User Experience (UX) Design erlebbar machen und nutzerfreundliche Umsetzungen ermöglichen. Diese Prototypen werden typischerweise in iterativer Weise unter regelmäßiger Einarbeitung von Nutzerfeedback erarbeitet, um einen hohen Grad an Nutzerfreundlichkeit sicherzustellen.
KODO ist eine Kurzform und steht für „Kommunale Digitalisierungsorganisationen“. Derzeit besteht die KODO-Gruppe aus vier kommunalen Digitalisierungsorganisationen: BayKommun, ITV.SH, d-NRW und eGo-Saar. Neben den Austausch von Best Practices, geht es hier auch um die konkrete Schaffung gemeinsamer Standards zur Unterstützung des Roll-Outs von EfA-Leistungen in den Ländern. So kann der Roll-Out für die Kommunen beschleunigt werden und die Komplexität für Dienstleister wird reduziert.
Neben Bund und Ländern digitalisieren auch Kommunen ihre rein kommunalen Verwaltungsleistungen. Insgesamt gibt es 90 der sogenannten Typ-4/5-Leistungen.
Kommunale Spitzenverbände sind Zusammenschlüsse von Gemeinden, Städten oder Landkreisen. Sie vertreten die Interessen der kommunalen Verwaltungen auf Landes- und Bundesebene. Sie beraten ihre Mitglieder und bieten Fortbildungen an. Bekannte Beispiele sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Diese Verbände fördern den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen.
Auf der bayerischen Ebene gibt es vier kommunale Spitzenverbände - Bayerischer Städtetag, Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag und Bayerischer Bezirketag.
Der Kommunalpakt ist eine Vereinbarung zwischen dem IT-Planungsrat und den Kommunalen Spitzenverbänden (KSV). Er zielt darauf ab, bestimmte digitale Prozesse zu nutzen, um eine vollständige Digitalisierung zu erreichen. Der Fokus liegt auf einer schnellen Umsetzung kommunaler Leistungen und einer breiten Nutzung. Der Pakt strebt eine effizientere Verwaltung an und will Hindernisse auf organisatorischer, technischer, rechtlicher und finanzieller Ebene erkennen und beseitigen.
Die komuna GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen, spezialisiert auf die Beratung und Betreuung von Kommunalverwaltungen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts beim Einsatz von IT-Lösungen. Das Portfolio der komuna umfasst mehrere Softwareprodukte, wobei es sich in der Regel um die bundesweit führende Softwarelösung für die einzelnen Fachbereiche von spezialisierten Herstellern handelt.
Über das sichere Kontaktformular wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, verschlüsselte Nachrichten an Behörden zu senden. Rückantworten können von der Behörde verschlüsselt an das Bayern-ID-Postfach übermittelt werden. Das sichere Kontaktformular wird kostenfrei auf dem Bayerischen Formularserver zur Verfügung gestellt und kann von jeder Behörde aktiviert werden. Dadurch wird es auf dem BayernPortal abrufbar und kann auf der Webseite der Behörde verlinkt werden.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) ist ein öffentlich-rechtlicher Verband, der unter staatlicher Aufsicht steht. Zur Erledigung ihrer öffentlichen Aufgaben verwendet sie öffentliche Gelder. Von der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) grenzt sie sich ab, weil sie eine mitgliedschaftliche Organisation hat.
Die Koordinierungsstelle für IT-Standards, kurz KoSIT, ist eine Einrichtung, die für die Standardisierung von IT-Prozessen in der öffentlichen Verwaltung zuständig ist. Sie entwickelt und pflegt den sogenannten XÖV-Standard, der die Basis für den elektronischen Datenaustausch zwischen Behörden bildet. Die KoSIT arbeitet im Auftrag des IT-Planungsrats und unterstützt die Umsetzung von E-Government-Strategien.
Der Kreisausschuss ist ein wichtiges Gremium innerhalb eines Landkreises. Er besteht aus Mitgliedern des Kreistags und wird vom Landrat oder der Landrätin geleitet. Der Kreisausschuss trifft Entscheidungen zu wichtigen Angelegenheiten des Landkreises und bereitet Beschlüsse des Kreistags vor. Seine genauen Aufgaben und die Anzahl der Mitglieder können je nach Bundesland variieren.
Die große Kreisstadt hat in Bayern eine besondere Rolle. Neben normalen Gemeindeaufgaben übernimmt sie auch bestimmte Kreisaufgaben. Sie hat zwei Wirkungskreise: den eigenen, der alle Gemeindeaufgaben umfasst, und den übertragenen, der zusätzlich Teilaufgaben des Landratsamtes beinhaltet. Eine große Kreisstadt hat über 30.000 Einwohnerinnen, einen Oberbürgermeister bzw. eine Oberbürgermeisterin und muss eine Kreisumlage zahlen.
Der Kreistag ist das Entscheidungsgremium auf Landkreisebene in Deutschland. Er trifft wichtige Entscheidungen und legt Richtlinien für die Verwaltung fest. Der Landrat oder die Landrätin führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse des Kreistags um, der auch die Verwaltung überwacht. Der Kreistag setzt sich aus dem Landrat oder der Landrätin sowie den gewählten Kreisrätinnen und Kreisräten zusammen. Ihre Anzahl hängt von der Einwohnerzahl ab. In Bayern beträgt die Amtszeit 6 Jahre.
Die Finanzierung von Kreisen und kreisfreien Städten unterscheidet sich. Während Gemeinden durch Realsteuern finanziert werden, erheben Kreise eine sogenannte Kreisumlage von den Gemeinden. Die Höhe dieser Umlage basiert auf der Steuerkraft der Gemeinden und deren Schlüsselzuweisungen. Die Kreisumlage ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil der Einnahmen von Landkreisen. Sie ist durch das Selbstverwaltungsrecht der Kreise und gesetzliche Bestimmungen gedeckt. Die Gemeinden, die zum Kreis gehören, müssen diese Umlage zahlen. Sie können sich den Bestimmungen der Kreissatzung nicht entziehen.
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist eine wichtige Behörde in Bayern, die sich mit der amtlichen Vermessung, sowie mit der Digitalisierung von Geodaten, Prozessen und Infrastrukturen beschäftigt. In Zusammenarbeit mit dem IT-DLZ und dem Bayerischen Breitbandzentrum bietet es IT-Dienstleistungen für die staatliche Verwaltung an.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Es ist sowohl dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) nachgeordnet. Mit dem LGL gibt es erstmals in Bayern eine einheitliche, interdisziplinäre Fachbehörde für den gesamten Bereich des Gesundheits- und Verbraucherschutzes.
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) ist die IT-Sicherheitsbehörde des Freistaats Bayern. Aufgaben sind neben dem aktiven Schutz der staatlichen IT-Systeme die Beratung von Kommunen, öffentlichen Unternehmen als Betreiber kritischer Infrastrukturen und der Staatsverwaltung an sich. Gemeinsam mit den BayernLabs existiert ein Beratungsangebot für Bürger in allen Teilen Bayerns.
Die Landesbehörden in Deutschland sind hierarchisch organisiert. Ganz oben stehen die obersten Landesbehörden wie Ministerien und Staatskanzleien. Direkt darunter liegen die Landesoberbehörden, die keinen eigenen Verwaltungsunterbau haben. Die Landesmittelbehörden sind den obersten Behörden untergeordnet, aber sie haben einen eigenen Verwaltungsunterbau. Zu ihnen gehören zum Beispiel statistische Landesämter. Die unteren Landesbehörden, wie Landratsämter, können entweder einer mittleren oder einer obersten Landesbehörde unterstehen.
Landkreise sind eigenständige Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gemeinden. Sie haben umfangreiche Aufgaben, die in drei Bereiche unterteilt werden: staatliche Verwaltungsaufgaben, freiwillige und pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben. Staatliche Aufgaben umfassen zum Beispiel Ausländerwesen und Katastrophenschutz. Freiwillige Aufgaben können zum Beispiel der öffentliche Nahverkehr sein, während Pflichtaufgaben wie die Jugendhilfe oder die Trägerschaft von Schulen gelten. Die Organe eines Landkreises sind der Kreistag, der Landrat und der Kreisausschuss. Typische Aufgaben sind die Straßenverwaltung, das Gesundheitswesen, die Abfallentsorgung und staatliche Aufgaben wie Baugenehmigungen oder Führerscheinausstellung.
In Bayern gibt es 71 Landkreise.
Der Landrat bzw. die Landrätin ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter bzw. Hauptverwaltungsbeamtin eines Landkreises und damit oberster Kommunalbeamter. Zugleich ist er bzw. sie in den meisten Ländern untere staatliche Verwaltungsbehörde. Der Landrat bzw. die Landrätin vertritt alle im Landkreis zusammengefassten Gemeinden nach außen und wird in den meisten Ländern unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt.
Das Landratsamt hat eine Doppelrolle als kommunale Selbstverwaltungsbehörde und untere staatliche Verwaltungsbehörde. Als Behörde des Landkreises kümmert es sich um Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises. Als Behörde des Bundeslandes, zum Beispiel des Freistaats Bayern, übernimmt es Aufgaben der unmittelbaren Landesverwaltung. Dazu gehören Dienstleistungen wie die KFZ-Zulassung, Ausländeramt oder die Ausstellung von Führerscheinen.
LeiKa-ID, oder auch LeiKa Schlüssel, ist eine 14-stellige Zahlenfolge, die zur eindeutigen Identifizierung einer Verwaltungsleistung und deren Herkunft verwendet wird. Ziel dieser ID-Vergabe ist die eindeutige nummerische Identifizierung und Vergleichbarkeit der Verwaltungsleistungen.
Der Begriff LeiKa-Leistung beschreibt alle Handlungen seitens der öffentlichen Verwaltung, die nach außen gerichtet sind. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie freie oder gemeinnützige Träger haben einen Anspruch auf diese Handlungen, nutzen diese auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen oder müssen die Ausführung dieser Handlungen dulden. Eine LeiKa-Leistung ist somit nicht zwangsweise durch ihre begünstigende Wirkung charakterisiert (z. B. Auszahlung von Geldleistungen), sondern sie kann auch belastender Natur sein (z. B. Anzeigepflichten).
Der LeiKa-Typ bestimmt auf welcher Verwaltungsebene (kommunal, Land oder Bund) die Regelungs- und Vollzugszuständigkeit der Leistung liegt. Es werden 5 Typen unterschieden, die für die OZG-Umsetzung relevant sind:
- Typ 1: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf Bundesebene
- Typ 2 und 3: Regelungskompetenz auf Bundesebene; Vollzug durch Landesebene oder kommunaler Ebene
- Typ 4: Regelungskompetenz auf Landesebene
- Typ 5: Regelungskompetenz auf kommunaler Ebene
Leistungen im föderalen Interesse sind ähnlich/gleich den Fokusleistungen, auch von der Finanzierung her.
In Bayern hat man sich hier auf die folgenden Leistungen geeinigt: Breitbandausbau, Anerkennung ausl. Berufsqualifikationen, Aufenthaltstitel, Verpflichtungserklärung, waffenrechtliche Erlaubnisse, Fahrtenschreiber, sowie Tätigkeitsanzeige und -Erlaubnis.
Der Leistungskatalog (LeiKa) ist ein Verzeichnis der Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Jede Leistung erhält einen einheitlichen Schlüssel und eine standardisierte Beschreibung. Regionale Behörden können diese Beschreibungen mit lokalen Informationen ergänzen. Jede Verwaltungsleistung besteht aus einem Leistungsobjekt, wie zum Beispiel einem Personalausweis, und einer dazugehörigen Aktion, wie der Ausstellung. In manchen Fällen gibt es zusätzliche Details zu den Aktionen, um spezielle Verfahren oder Zielgruppen zu berücksichtigen.
Low-Code ist wie No-Code eine Methode zur Erstellung von Software, die auf grafischen Benutzeroberflächen aufbaut. Low-Code erfordert einige Programmierkenntnisse, ist aber einfacher als vollständige Programmierung. Es bietet Anpassbarkeit und ist weniger komplex zu warten. Allerdings sind grundlegende Programmierkenntnisse nötig und es bietet weniger Kontrolle als vollständige Programmierung. Zudem kann Low-Code kostenintensiver als No-Code sein.
Der von FITKO und govdigital entwickelte Marktplatz ermöglicht den Austausch von IT-Leistungen zwischen verschiedenen Ebenen. Die Nutzung ist rechtssicher, nachhaltig und folgt festgelegten Standards. Bundesländer, IT-Dienstleister und Kommunen können den Marktplatz auf verschiedene Weisen nutzen. Akkreditierte Organisationen können ihre digitalen Leistungen einstellen. Kunden können Produkte bestellen. Vermittelnde Organisationen, z.B. Kommunalvertreter, können Sammelbestellungen für ihre Klienten durchführen. Klienten wiederum können über ihre Vermittler Produkte anfragen und bestellen.
Seit April 2024 ist der FIT-Store in den Marktplatz integriert.
Das Unternehmenskonto (MUK) auf Basis von ELSTER bietet Unternehmen in Deutschland einen einheitlichen Zugang zur digitalen Verwaltung. Mit Mein Unternehmenskonto hat man die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu nutzen. Dieses staatlich bereitgestellte Nutzerkonto verfügt über ein integriertes Postfach für Mitteilungen und behördliche Bescheide und ist speziell für Organisationen entwickelt worden, die wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen benötigen. Die bewährte ELSTER-Technologie kommt über Mein Unternehmenskonto nun auch außerhalb der Steuerverwaltung zum Einsatz.
MODUL-F ist eine Plattform, mit der Fachverfahren schneller und einfacher entwickelt werden können. Dafür werden vorentwickelte Funktionalitäten bereitgestellt, mit denen eine Anwendung ohne Programmierkenntnisse zusammengestellt werden kann. Dieses Prinzip nennt sich Low-Code-No-Code-Entwicklung. Mit MODUL-F wird eine Low-Code-Entwicklungsplattform bereitgestellt, die auf Verwaltungsaufgaben spezialisiert ist.
Bayern setzt bei der Umsetzung des OZG auf eine sogenannte Multikanalstrategie - Verwaltungsleistungen können im IT-Dienstleistungszentrum entwickelt, am Markt eingekauft oder als EfA-Leistung nachgenutzt werden.
Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms werden drei Nachnutzungsmodelle genutzt:
- Das Modell 'Einer für Alle' (EfA)
- Das Modell 'Nachnutzbare Software, dezentral betrieben'. Hier wird eine allgemein zugängliche Software entwickelt. Länder und Kommunen können sie als Onlinedienst nutzen. Lizenzrechte kommen von kommerziellen Anbietern oder Entwicklungsgemeinschaften. Pflege und Weiterentwicklung liegen bei den Nutzern. Lokale Anpassungen sind möglich.
- Das Modell 'Eigenentwicklung basierend auf FIM'. Länder und Kommunen erstellen eigene Onlinedienste. Sie nutzen bereitgestellte Informationen als Bausteine. Das standardisierte FIM-Datenschema garantiert rechtssichere, kompatible Bausteine. Lokale Anpassungen sind möglich.
Die Nationale Feedback-Komponente (NFK) ist eine zentrale und standardisierte Lösung, um gemäß der SDG-Verordnung Nutzerfeedback zu sammeln und auszuwerten. Sie ermöglicht eine Verbesserung der Angebote, erhöht die Qualität und Verfügbarkeit der Onlinedienste
Das Nationale Once-Only-Technical Systems (NOOTS) ist ein System aus technischen Komponenten, Schnittstellen und Standards sowie organisatorischen und rechtlichen Regelungen, das öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen Nachweisen aus den Registern der deutschen Verwaltung ermöglicht. Über einen Anschluss an das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) wird ein Austausch von Nachweisen mit dem EU-Ausland ermöglicht.
Die Netze des Bundes (NdB) sind eine hochverfügbare Netzwerkinfrastruktur, die von Bundesbehörden in Deutschland für den sicheren Datenaustausch genutzt wird. Die Infrastruktur kann von allen Institutionen und Behörden des Bundes genutzt werden. Mehr als 200 Nutzer sind derzeit an die Netze des Bundes angeschlossen und haben Zugang zu vielen verschiedenen Fachverfahren sowie mehr als 50 verschiedenen NdB-Diensten, wie etwa E-Mail-Verkehr, Videokonferenzen etc. Kontinuierlich kommen neue Nutzer hinzu.
Ziel ist es, dass die Infrastruktur der Netze des Bundes in Zukunft als Verbindungsplattform für alle Weitverkehrsnetze der Verwaltung dient. Als gemeinsame Basis für die Ebenen-übergreifende sichere Kommunikation zwischen Bundes-, Länder- und kommunalen IT-Netzen sollen die Netze des Bundes künftig mittels der neuen Plattform Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung (IVÖV), die vollständige Vernetzung der öffentlichen Verwaltung ermöglichen.
Die No-Code-Entwicklung ermöglicht das Erstellen von Software ohne Programmierkenntnisse. Sie bietet Kosteneffizienz, da sie besonders für kleinere Unternehmen und Start-ups geeignet ist. Sie ermöglicht eine schnelle Anwendungsentwicklung und eröffnet auch Nicht-Programmierern die Möglichkeit, eigene Anwendungen zu erstellen. Allerdings gibt es Einschränkungen bei Sicherheit, Anpassungsfähigkeit und Skalierbarkeit. Bei wachsenden Projekten kann No-Code an seine Grenzen stoßen.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Er prüft seit 2006 die Kosten der Bürokratie auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit und sei 2011 die gesamten Folgekosten in allen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung.
International setzt sich der NKR gleichermaßen für Transparenz über die Folgekosten der EU-Gesetzgebung ein. Grundlage seiner Arbeit ist das im September 2006 verabschiedete NKR-Gesetz.
Die Nutzererfahrung (User Experience, UX) beschreibt alle Faktoren, die ein Nutzer oder eine Nutzerin bei der Interaktion mit einem Produkt, einer Software oder einem Dienst erfährt und spielt somit eine große Rolle für die nutzerfreundliche Umsetzung des OZG.
Über sogenannte "Nutzerinterviews" werden qualitative Daten erhoben, die tiefergehende Einblicke z.B. in Erfahrungen und Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen ermöglichen. Man kann mit ihrer Hilfe Erwartungen und Bedürfnisse ermitteln. Die Ergebnisse bilden die Grundlage der Nutzerreise (User Journey) und entsprechenden Personas.
Ein Nutzerkonto ist eine Berechtigung, um auf ein IT-System zuzugreifen. Für den Zugang sind normalerweise ein Benutzername und ein Passwort erforderlich. Das System erkennt die einzelnen Nutzer über das Nutzerkonto. Es speichert Informationen wie Benutzername, Passwort und Kontaktinformationen. Zudem ermöglicht es die Speicherung persönlicher Daten und individueller Einstellungen.
Eine ideale Nutzerreise (User Journey) schafft Orientierung und bietet Hilfestellungen. Sie zeigt wichtige Informationen zu verwandten Themen und verweist auf weitere Leistungen. Somit können Bürger leichter nachvollziehen, welche Leistungen ihnen zustehen und welche Voraussetzungen notwendig sind.
Nutzerreisen werden im OZG-Kontext im Rahmen der Digitalisierungslabore entwickelt.
Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen orientiert sich an den Bedürfnissen der Zielgruppen, also Bürgern und Bürgerinnen, sowie Unternehmen. Die Struktur der Leistungen basiert auf den spezifischen Bedürfnissen und Lebenslagen dieser Gruppen. Ein weiteres Ziel ist es, Anträge und Formulare so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Hierzu dienen die Digitalisierungslabore, in denen Bürgerinnen durch Tests und Interviews an der Verbesserung der Onlinedienste mitwirken können.
Die Bezeichnung Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin wird oft in Großstädten und verschiedenen Arten von kreisfreien Städten genutzt. Meist gibt es neben diesem einen oder mehrere beigeordnete Bürgermeister und Bürgermeisterinnen. Zusätzlich sind Dezernenten und Dezernentinnen für spezielle Themen zuständig.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) besteht aus Gesundheitseinrichtungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Dazu gehören das Bundesgesundheitsministerium, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut auf Bundesebene. Auf Landesebene sind es die Landesgesundheitsministerien und -ämter. Kommunal sind es die Gesundheitsämter. Andere Behörden, wie die Lebensmittelüberwachung, fallen nicht unter den ÖGD. In Bayern gibt es 76 Gesundheitsämter und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Aufgaben des ÖGD in Bayern sind im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst festgelegt. Zuständig für die bayerischen Gesundheitsämter sind die jeweiligen Gesundheitsressorts in den Regierungen, sowie das StMGP.
Das Once-Only-Prinzip verfolgt das Ziel, dass Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen notwendige Angaben nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen. Mit dem Einverständnis der Nutzerinnen und Nutzer dürfen diese Daten für andere Anliegen später wiederverwendet werden, wenn dies notwendig ist.
Der technische Standard Online Services Computer Interface (OSCI) ermöglicht den elektronischen Austausch von Nachrichten und Dokumenten mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen innerhalb und mit der öffentlichen Verwaltung. Darum ist der Einsatz von OSCI für die Kommunikation mit den Behörden verbindlich.
Ein Online-Dienst ist ein eigenständiges elektronisches Angebot, das die Abwicklung von Verwaltungsleistungen des Bundes oder der Länder ermöglicht. Nutzer können Online-Formulare ausfüllen und Daten an die zuständige Behörde senden. Außerdem können sie elektronische Dokumente und Informationen erhalten, oft über ein Nutzerkonto. Ein Online-Dienst kann auch unabhängig von bestimmten Verfahren und über Ländergrenzen hinweg genutzt werden, oft unter der Verantwortung einer Landesbehörde.
Online-Dienste, die aus dem OZG-Programm heraus entwickelt wurden und für eine Nachnutzung durch andere Länder und Kommunen nach dem Modell „Einer für alle“ bereitstehen, können zusätzlich auf dem Marktplatz der Nachnutzung aufgeführt werden.
Die Online-Sicherheitsprüfung OSiP ist eine Software-Anwendung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen. Sie wird in Bereichen wie Luft- und Hafensicherheit, Einbürgerung und Waffenbesitz eingesetzt. Gesetze schreiben solche Prüfungen vor dem Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen vor. OSiP bindet die verschiedenen beteiligten Stellen in automatisierte Abläufe ein. Die Software nutzt einheitliche Standards, um Anträge effizient zu bearbeiten. Sie ist zentraler Knotenpunkt für viele Anwendungsbereiche und kann einfach erweitert werden. Besonders hervorzuheben ist die Einbeziehung von Erkenntnisstellen wie dem Verfassungsschutz, der Polizei und den Bundesregistern.
Das Onlinezugangsgesetz (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen - OZG) ist das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Es betrifft Bund, Länderebene und Kommunen. Seit 2017 verpflichtet es diese, ihre Dienstleistungen bis Ende 2022 auch online anzubieten. Das OZG hat zwei Hauptaufgaben: Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und die Schaffung einer nutzerfreundlichen IT-Infrastruktur. Die Herausforderung liegt im Föderalismus: Die Vielzahl an Gesetzen, Leistungen und IT-Infrastrukturen sowie die begrenzten Ressourcen einiger Länder und Kommunen machen die Umsetzung komplex und aufwändig.
Open bydata ist das Open-Data-Portal für Bayern, das von der bayerischen Regierung ins Leben gerufen wurde und gemeinsam vom StMD und byte entwickelt wird. Es bietet kostenlose und offene Daten für innovative Projekte und unterstützt die Verwaltung dabei, noch mehr Daten zu teilen. Insgesamt ist Open bydata ein wichtiger Schritt in Richtung transparenter Digitalisierung und datengetriebener Projekte in Bayern.
Open Data bezeichnet Daten, die von allen frei genutzt, geteilt und weiterverwendet werden dürfen. Sie können von verschiedenen Quellen, wie staatlichen Stellen, Unternehmen oder Hochschulen, bereitgestellt werden. Beispiele sind Lehrmaterialien, Statistiken oder wissenschaftliche Publikationen. Personenbezogene oder datenschutzrelevante Informationen dürfen sie jedoch nicht enthalten. Durch freie Lizenzen wird die Nutzbarkeit gekennzeichnet. Open Data unterstützt das Konzept des Open Government.
Open Source bezeichnet Software, deren Quellcode öffentlich einsehbar ist. Dies ermöglicht es, dass der Code eingesehen, verändert und genutzt werden kann. Open-Source-Software kann unter bestimmten Bedingungen kostenlos genutzt und verteilt werden. Sie kann von Nutzerinnen und Nutzern angepasst und verbessert werden. Open Source fördert somit Zusammenarbeit, Transparenz und Innovation.
Die OSB Alliance ist der Bundesverband für digitale Souveränität. Sie vertritt über 200 Mitgliedsunternehmen der Open-Source-Wirtschaft in Deutschland. Gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Anwenderorganisationen strebt sie an, die Bedeutung von Open-Source-Software und offenen Standards zu betonen. Ihr Ziel ist es, digitalen Wandel zum Nutzen aller zu fördern und Open Source als Standard in öffentlichen Beschaffungen zu etablieren. Sie sieht Open Source und offene Standards als Basis für digitale Souveränität und Sicherheit. Daher trägt sie seit April 2020 den Namen OSB Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität e.V.
Schon 2017 war klar, dass bis Ende 2022 nicht alle Leistungen digitalisiert sein können, sondern dass dies eine Daueraufgabe ist. Entsprechend haben 2022 Bund und Länder angefangen an einer Weiterentwicklung des OZG zu arbeiten.
Am 24. Mai 2023 wurde das Maßnahmenpaket für die weitere Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt, die eine enge Verzahnung mit der Registermodernisierung und den Digitalen Identitäten vorsieht (Onlinezugangsgesetz 2.0). Dieses Paket wurde Anfang 2024 durch den Bundestag um zusätzliche Maßnahmen erweitert, unter anderem mit einem Fokus auf Ende-zu-Ende Digitalisierung, die Festlegung einer BundID und der Bereitstellung von relevanten Standards und Schnittstellen durch das BMI. Bis Ende 2028 sollen alle Verwaltungsleistungen voll digitalisiert sein.
Im Bundesrat am 22. März 2024 erhielt das Änderungsgesetz jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.
Der aktuelle Stand zur digitalen Umsetzung der Verwaltungsleistungen in Bayern wird transparent und für jedermann einsehbar über das „Dashboard Digitale Verwaltung“ abgebildet.
In Bayern werden die OZG-Leistungen an Nutzerkonten angebunden (BayernID) und über Landesportale (BayernPortal) deutschlandweit im Portalverbund verfügbar gemacht. Im Rahmen des EfA-Prinzips („Einer für alle“-Prinzip) können andere Länder oder Kommunen bereits entwickelte Leistungen nachnutzen.
Das Bundesland Bayern hat 26 OZG-Leistungen priorisiert, die im EfA-Prinzip zur Nachnutzung bereitgestellt werden sollen. Diese sind einsehbar über das OZG Monitoring Bayern.
In Bayern wird die Umsetzung des OZG durch das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG), vom 22. Juli 2022 im Art. 5 Abs. 3 "Die Digitalisierung der Verwaltung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)" durch das StMD gesteuert. Als verlängerter Arm des StMD agiert die BayKommun auf Basis des Art. 52 Abs. 1 BayDiG und unterstützt die Kommunen beim Roll-Out der EfA-Leistungen.
Die OZG-Basisdienste und OZG-Basiskomponenten sind keine eigenständigen vollumfänglichen Online-Dienste, sondern bieten gewisse Grundfunktionalitäten an (z.B. Bezahlung, Authentifizierung). Dafür werden sie den digitalen Verwaltungsleistungen zentral zur Verfügung gestellt, um so Mehrfachentwicklungen zu vermeiden und IT-Standards zu etablieren. Sind sie einmal entwickelt, können sie identisch oder bedarfsgerecht konfiguriert für viele verschiedene Online-Dienste genutzt werden.
Ein OZG-Bündel besteht aus mehreren thematisch zusammenhängenden OZG-Leistungen. So besteht zum Beispiel das OZG-Bündel "eWaffe" aus den beiden OZG-Leistungen "Umgang mit Waffen" (10154) und "Waffenrechtliche Erlaubnisse für Arten des Umgangs mit Waffen und Munition" (10151), die wiederum aus dazugehörigen LeiKa-Leistungen bestehen.
OZG-Bündel haben keine eigene ID Nummer.
Die OZG-Cloud dient als Kollaborationsplattform für die behörden- und ressortübergreifende Zusammenarbeit. Sie wird nicht nur die unterschiedlichsten Dateiformate und die Anbindung von verschiedenen Verwaltungsleistungen unterstützen, sondern auch eine elektronische Aktenführung ermöglichen. Die Kollaborationsplattform ist nur für Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung zugänglich, die hier sicher und verschlüsselt miteinander kommunizieren können.
Die OZG-Cloud ist aus einer Initiative des Landes Schleswig-Holstein, des ITV.SH, den schleswig-holsteinischen Kommunen und der Projektleitung des IT-Dienstleisters Dataport entstanden.
siehe "Dashboard Digitale Verwaltung in Bayern".
Die OZG-ID ist die identifizierende Nummer der OZG-Leistung. Unter ihr können mehrere LeiKa-IDs zusammengefasst werden, sie lässt aber keine Rückschlüsse auf diese zu (die beiden ID-Nummern sind unabhängig voneinander).
Die OZG-Informationsplattform dient dazu, Grundlagen und Ergebnistypen der OZG-Umsetzung geordnet darzustellen und den Fortschritt transparent zu machen. Sie bietet verschiedene Einstiegspunkte, von Bundesländern bis hin zu Umsetzungsprojekten. Die Plattform enthält den vollständigen Katalog der LeiKa- und OZG-Leistungen sowie Informationen zu Online-Services. Leistungsverantwortliche können Informationen zu Umsetzungsallianzen und zur Nachnutzung verfügbarer Services finden.
Die OZG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren der Länder sind in ihrem jeweiligen Bundesland Ansprechperson für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Eine OZG-Leistung ist ein Bündel von Verwaltungsleistungen, die bis Ende 2022 online verfügbar sein sollen. Sie basieren auf dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa). Durch Analysen und Workshops wurden 575 OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen zusammengefasst. Diese sind im OZG-Umsetzungskatalog aufgeführt. Die Anzahl ändert sich im agilen Prozess ständig. Jede OZG-Leistung hat eine eigene OZG-ID. Eine OZG-Leistung gilt als 'online', wenn mindestens eine dazugehörige Verwaltungsleistung verfügbar ist.
Der OZG-Masterplan Bayern legt die strategischen Leitlinien für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen fest. Er umfasst 11 Punkte, darunter Datenschutz, IT-Sicherheit, Vermeidung von Markteingriffen, Standardisierung von Schnittstellen und Unterstützung der Kommunen. Verschiedene Akteure sind an der Umsetzung in Bayern beteiligt. Das StMD ist für die strategische Steuerung und Koordinierung zuständig und Ansprechpartner für die Kommunen. Jedes Ressort hat einen OZG-Ansprechpartner. Dieser ist für Aktualisierungen im OZG-Monitoring Bayern verantwortlich. Das StMFH und das IT-DLZ stellen die zentralen technischen Infrastrukturkomponenten bereit.
Im bayerischen OZG-Monitoring Tool finden sich aktuelle Informationen und Details zum Umsetzungsstand der OZG-Leistungen. Es informieren die zuständigen Fachressorts zu allen für Bayern relevante Leistungen, es stehen zudem Auswertungsmöglichkeiten und umfangreiche Dokumente (Checklisten und Leitfäden) zum Download bereit. Auch ein FAQ Bereich ist vorhanden.
siehe OZG-Informationsplattform
Für das Programmmanagement des Digitalisierungsprogramms Föderal sind das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und die FITKO (Föderale IT-Kooperation) gemeinsam zuständig. Das BMI dient hierbei als zentraler Ansprechpartner und ist unter anderem für die Programmplanung und –koordination, für Monitoring und Controlling sowie für die Festlegung von Mindeststandards verantwortlich. Es bietet den Themenfeldern und Umsetzenden fachliche Unterstützung, zum Beispiel durch den OZG-Bereich dieser Webseite inklusive des OZG-Leitfadens und weiterer Hilfestellungen.
In den Projektsteckbriefen sind die gesammelten Ergebnisse der initialen Umsetzungsplanung für ein Digitalisierungsvorhaben dokumentiert. Dies umfasst unter anderem Angaben zur Leistungsanalyse, zur empfohlenen Umsetzungsvariante, zu Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie zur geplanten Umsetzung. Der Steckbrief eines Vorhabens ist auf der OZG-Plattform in der jeweiligen OZG-Leistungsakte oder über den Einstieg „Ergebnisse“ einsehbar. Je nach Priorität der Leistung sind hier neben dem Leistungs- und Projektsteckbrief weitere Liefergegenstände zu finden, wie beispielsweise Click-Dummies , Positionspapiere und Kommunikationsmaterial. Eckdaten aus den Steckbriefen sind zudem gesondert in den OZG-Akten unter „Steckbrief-Informationen“ zu finden.
Im Rahmen des "Digitalisierungsprogramm Föderal" werden im OZG-Umsetzungskatalog verschiedene Leistungen in 14 Themenfeldern zusammengefasst. Diese Zusammenstellung dient als Arbeitsgrundlage und wird ständig aufgrund von neuen Anforderungen aktualisiert. Die aktualisierten Daten können alle zwei Wochen im XLSX-Format heruntergeladen werden. Mögliche Änderungen können durch gesetzliche Änderungen oder die Bereinigung von Duplikaten ausgelöst werden. Dieser OZG-Umsetzungskatalog ist die Basis für die Informationsplattform zur Digitalisierung.
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) ist der zentrale Ansprechpartner für das Onlinezugangsgesetz (OZG). Zur Umsetzung wurden zwei Programme erstellt: Das "Digitalisierungsprogramm Bund" umfasst alle OZG-Leistungsbündel des Bundes. Hier ist der Bund allein verantwortlich. Das "Digitalisierungsprogramm Föderal" beinhaltet die Leistungen der Länder und Kommunen. Hier arbeiten Bund, Länder und Kommunen zusammen. Das Programmmanagement liegt beim BMI und der FITKO.
Die Länder sind für die Umsetzung der föderalen Leistungen verantwortlich. Sie erarbeiten Konzepte, die andere Länder nutzen können. Wo sinnvoll, werden Lösungen gemeinsam entwickelt und betrieben, um Ressourcen zu sparen. Da die Kommunen meist für die Ausführung von Leistungen zuständig sind, werden sie eng in die Planung und Umsetzung einbezogen. So können ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt und die Kompatibilität mit Fachverfahren sichergestellt werden.
Eine Persona ist eine fiktive Person die typische Vertreter einer Zielgruppe repräsentiert. Man kann mit ihrer Hilfe die Zielgruppe besser charakterisieren und so Dienstleistungen entsprechend anpassen. Personas werden klassischer Weise in Steckbriefform beschrieben, wie eine reale Person. Sie enthalten Namen, soziodemographische Informationen und persönliche Eigenschaften.
Der Portalverbund Online-Gateway (PVOG) verbindet technisch die Verwaltungsportale von Bund und Ländern. Das Ziel ist, allen Personen einen vereinfachten Online-Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu bieten. Jedes Bundesland verknüpft dabei sein Verwaltungsportal (in Bayern: BayernPortal) mit den Kommunal- und Fachportalen. Der Bund verbindet seine Fachportale mit seinem Bundesportal.
Bei der Themenfeldplanung werden den OZG-Leistungen unterschiedliche Prioritäten zugewiesen. Diese Einstufung basiert auf festen Kriterien und beeinflusst die Behandlung der Leistung in der Planung. Faktoren für die Priorisierung sind die Nutzerhäufigkeit, Kosten und Zeitaufwand, die Komplexität der Leistung und ihre gesellschaftliche Bedeutung.
Allen OZG-Leistungen sind Prioritäten von 1 (wichtige Leistung/Top-100-Leistung, hohe Fallzahlen, hohe Verwaltungskosten – Laborleistung) bis 4 (wenig relevante oder schlecht digitalisierbare Leistung – depriorisierte Leistung) zugeordnet. Leistungen mit hoher Priorität werden schneller digitalisiert, um so den größtmöglichen Nutzen für Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und die Verwaltung zu erzielen.
Die PROSOZ Herten GmbH steht als Softwarehersteller für Kommunen zur Verfügung und berät und unterstützt diese auf dem Weg der digitalen Transformation.
Eine Rechtspersönlichkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Organisation, rechtlich wie eine Person agieren zu können. Das bedeutet, sie kann selbst Verträge abschließen, Eigentum besitzen, Klagen einreichen oder verklagt werden. In Deutschland sind sowohl natürliche Personen (also Menschen) als auch juristische Personen, wie Unternehmen oder Vereine, Rechtspersönlichkeiten.
Personen aus Behörden, die Zugang zum BayernPortal und BayernStore haben, können relevante Online-Dienste abonnieren. Diese Dienste können jederzeit über den BayernStore geprüft werden. In der Regel gehören diese Personen zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur EDV. Wenn unklar ist, wer in der Behörde Zugang hat, kann eine E-Mail an die zentrale Redaktion des BayernPortals (bayvis-redaktion@stmd.bayern.de) gesendet werden. Informationen zu Behörden und Leistungen werden von etwa 3.000 Redakteurinnen und Redakteuren erfasst, aktualisiert und im BayernPortal veröffentlicht.
Über BayVIS können Berechtigte u.a. die Daten der eigenen Behörde bzw. Einrichtung, von Organisationseinheiten und Ansprechpartnern sowie die Beschreibungen von Verwaltungsleistungen pflegen. Diese Informationen werden u.a. im BayernPortal, in der BayernApp und im Dienstleistungsportal Bayern, sowie im Behörden- und Dienststellenverzeichnis des Freistaats Bayern veröffentlicht.
Grundsätzlich hat jede Behörde Zugang zu BayVIS.
In Bayern existieren neben Bezirken auch Regierungsbezirke, die geographisch gleich sind. Regierungsbezirke sind Teil der staatlichen Verwaltung und setzen Landespolitik um. Sie liegen hierarchisch zwischen Kreis und Ministerien. Die Leitung übernehmen Regierungspräsidenten bzw. Regierungspräsidentinnen, die Weisungen von Ministerien folgen und gegenüber Kommunen weisungsbefugt sind.
Der Normenkontrollrat (NKR) definiert Register als „Datenbestände der öffentlichen Verwaltung […], die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Enthält Informationen, die für das Erbringen einer Verwaltungsleistung erforderlich sind
- Kann zur Unterstützung von administrativen und politischen Entscheidungen sowie für die amtliche Statistik genutzt werden“
Die Registermodernisierung zielt darauf ab, Nachweise aus bestehenden Registern deutschland- und EU-weit zu übermitteln. Dank vernetzter Register wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt, das heißt, dass Informationen nur einmalig an die Verwaltung übermittelt werden müssen.
Die Modernisierung erfolgt in drei Phasen: Vorbereitung und Testen der Umsetzung, Einführung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) und des Identitätsdatenabruf-Verfahrens (IDA) und schließlich der laufende Betrieb von NOOTS und Anschluss weiterer Register.
Das Registermodernisierungsgesetz ist ein Gesetz, das die digitale Verwaltung in Deutschland verbessern soll. Es sieht vor, Register miteinander zu vernetzen, um das Once-Only-Prinzip umzusetzen. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen benötigte Informationen nur einmal an die Verwaltung übermitteln müssen. Zudem führt es die Steuer-ID als eindeutiges Identifizierungsmerkmal für Personen in öffentlichen Registern ein.
Das Onlinezugangsgesetz gibt keine genaue Definition, wann eine Verwaltungsleistung elektronisch angeboten wird. Ziel ist jedoch, die Nutzung durch BürgerInnen und Unternehmen zu verbessern. Daher sollten Online-Dienste möglichst digital und benutzerfreundlich sein.
Die EU-Kommission hat ein Reifegradmodell zur Messung der Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen vorgeschlagen, das Stufen von 0 (Offline) bis 4 (Online-Transaktion) unterscheidet. Ab Stufe 3 ist eine vollständige digitale Abwicklung möglich. Bei Stufe 4 müssen keine Nachweise mehr erbracht werden, die bereits vorliegen. Ein Servicestandard soll die nutzerfreundliche Digitalisierung sichern und die Anforderungen aus dem OZG konkretisieren. Mehr Infos dazu hier.
Grundsätzlich ist ein Rollout ein gestaffelter Prozess, der Neuerungen einführt. Im Bereich der Software bezieht es sich auf die Installation oder Aktualisierung von Software im Unternehmen. Es können neue Technologien eingeführt oder veraltete Systeme ersetzt werden. Rollouts sind oft komplexe Projekte, die sorgfältige Planung und Koordination erfordern. Ziele können die Steigerung der Effizienz, Verbesserung der Qualität und Skalierbarkeit sein.
In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die BayKommun nach Art. 53 Abs. 1 BayDiG unter anderem mit dem Rollout der EfA-Leistungen in den bayerischen Kommunen.
Die Schlüsselzuweisung ist ein zentraler Teil der Gemeindefinanzierung. Sie ist eine zweckfreie Geldleistung zur Deckung der Ausgaben einer Gemeinde. Die finanzielle Unterstützung durch das jeweilige Bundesland ist gesetzlich geregelt. Die Höhe der Unterstützung hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab, wobei nur Hauptwohnsitze zählen. Es ist ein wichtiges Instrument im kommunalen Finanzausgleich.
SDG1-relevante Leistungen beziehen sich auf Verwaltungsleistungen, die im Anhang I der SDG-Verordnung aufgeführt sind. Sie umfassen alle Dienstleistungen, für die Informationen über Rechte, Pflichten und Vorschriften aus dem Unionsrecht und dem nationalen Recht online bereitgestellt werden müssen.
SDG2-relevante LeiKa Leistungen sind die Verwaltungsleistungen, die dem Anhang II der SDG-VO zugeordnet sind. Bei diesen Leistungen ist die Umsetzung des Once-Only-Prinzips (auch: OOTS = Once Only Technical System) zu berücksichtigen, die mit Erreichung der Stufe 4 des Reifegradmodells erfüllt wird. Sie müssen vollständig online abwickelbar sein und auch in der Lage sein, Nachweise aus dem EU-Ausland anzunehmen.
Auf der OZG-Informationsplattform werden alle SDG2-relevanten LeiKas aufgelistet.
Das Konzept der "Selbstsouveränen Identität (SSI)" zielt darauf ab, dass Personen die Kontrolle über ihre eigenen Identitätsdaten haben, ohne diese durch einen Identity Provider bereitstellen zu lassen. Mit SSI können Menschen digitale Nachweise (z. B. Geburtsurkunden, Führerscheine oder Abschlüsse) sicher speichern und bei Bedarf teilen, ohne von zentralen Behörden abhängig zu sein. Insgesamt zielt die digitale Identität darauf ab, den Umgang mit Nachweisen zu erleichtern, die Nachweispflichten zu entlasten und die digitale Welt zu verändern.
Gemeinden in Deutschland sind Körperschaften mit Selbstverwaltungsrecht. Sie können innerhalb gesetzlicher Grenzen eigenverantwortlich handeln. Ihre Zuständigkeiten sind durch Bundes- und Landesgesetze begrenzt. Sie können nur in Bereichen agieren, die gesetzlich nicht geregelt oder flexibel sind. Gemeinden haben verschiedene Rechte: Sie können innerhalb ihrer Grenzen agieren (Gebietshoheit), sie können Planungen erstellen (Planungshoheit), sie können lokale Gesetze verabschieden (Satzungshoheit), sie haben Finanzhoheit und sie können über ihre Organisation und Personal entscheiden (Organisations- und Personalhoheit).
In einem Serviceportal können Landkreise, Städte, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen ihre Verwaltungsleistungen digital bereitstellen, damit Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen ihre Behördengänge online erledigen können.
Im Rahmen der OZG-Umsetzung müssen alle Verwaltungsleistungen mit dem BayernPortal verlinkt sein - eine Bereitstellung nur auf dem Serviceportal ist nicht ausreichend.
Die Abkürzung SDG steht für das Single Digital Gateway der EU. Bis 2023 soll nach der Verordnung der Europäischen Union ein einheitlicher digitaler Zugang von den Mitgliedstaaten zu bestimmten Verwaltungsleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen innerhalb der Europäischen Union eingerichtet werden. Der Begriff SDG 1 bezieht sich auf den Anhang 1 der Verordnung und umfasst alle Leistungen, zu denen Informationen zu Rechten, Pflichten und Vorschriften aus dem Unionsrecht und dem nationalen Recht online zur Verfügung gestellt werden müssen. Unter SDG 2 sind Leistungen aus dem Anhang 2 aufgeführt, die von Bürgern und Bürgerinnen vollständig online abgewickelt werden können müssen.
Die Umsetzung der SDG-Verordnung ist Bestandteil der OZG-Umsetzung und Teil des Projektes "Registermodernisierung".
Die Single-Digital Gateway Verordnung (SDG-VO) wurde 2018 durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat beschlossen. Sie verfolgt dasselbe Ziel wie das OZG: Das digitale Angebot der Verwaltung soll bürgernah und nutzerfreundlich sein. Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein einziges Portal zu finden sein. Die Umsetzung der SDG-VO ist von großem Nutzen für alle Beteiligten: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen der EU erhalten einen einfachen und nutzerfreundlichen Zugang zu Informationen, Verfahren und Unterstützungsdiensten. Vorschriften und Regelungen werden transparenter. Das Vertrauen der Verbraucher wird gestärkt und Verwaltungskontakte werden vereinfacht.
Die Umsetzung der SDG-Verordnung ist Teil der OZG-Umsetzung und auch Teil des Projektes "Registermodernisierung".
Kreisfreie Städte sind Gemeinden, die aufgrund ihrer Größe und ihrer Verwaltungskapazitäten die Aufgaben einer Gemeinde und eines Kreises übernehmen können. Sie sind keinem Landkreis zugeordnet, daher der Begriff "kreisfrei". Sie bilden zusammen mit den Kreisen die zweite Ebene der Kommunalverwaltung. Der eigene Wirkungskreis bezeichnet dabei alle gemeindlichen Aufgaben und alle Aufgaben des Landkreises. Der übertragene Wirkungskreis umfasst zusätzlich Aufgaben des staatlichen Landratsamtes.
In Bayern gibt es 25 solcher Städte.
Der Stadtrat ist das Hauptorgan einer Stadt. Er wird in der Regel alle sechs Jahre von den BürgerInnen gewählt. Der Stadtrat trifft Entscheidungen zu wichtigen Angelegenheiten der Stadt, legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und überwacht deren Tätigkeit. Er besteht aus dem (Ober-)Bürgermeister oder (Ober-)Bürgermeisterin, Stadtratsmitgliedern, die auch als StadträtInnen bezeichnet werden. Die Anzahl der Mitglieder kann je nach Größe der Stadt variieren.
Die Steuer-ID ist eine elfstellige Identifikationsnummer. Sie wird allen in Deutschland gemeldeten Personen zugewiesen und dient Steuerzwecken. Im Unterschied zur eTIN wird die Steuer-ID nicht vom Arbeitgeber erstellt, sondern meist bei der Geburt vergeben. Sie bleibt lebenslang gültig und erleichtert gesetzlich zulässige Überprüfungen.
Die Telecomputer GmbH ist seit 2021 ein eigenständiges Tochterunternehmen der AKDB. Sie ist im Bereich Verkehrswesen (Zulassungsverfahren und i-Kfz-Services), sowie in den Bereichen Fahrerlaubnisse und Wohngeld gut aufgestellt.
Die OZG-Leistungen sind thematisch und nicht nach Behörden aufgeteilt, um Nutzerzentrierung zu gewährleisten. Es gibt 14 Themenfelder, die mehrere zusammenhängende Lebens- und Geschäftslagen beinhalten. Jedes Themenfeld wird von einem Bundesland und einem Bundesressort gemeinsam betreut. Sie entwickeln zusammen digitale Lösungen. Die Steuerung erfolgt zentral durch das OZG-Programmmanagement. Die Fortschritte werden anhand definierter Indikatoren gemessen und die Ergebnisse stehen anderen Ländern zur Verfügung. Die Themenfeldplanung zielt darauf ab, effiziente und übertragbare Lösungen zu finden.
Das Projekt TwinBy unterstützt 17 kommunale Projekte beim Aufbau digitaler Zwillinge. Diese digitalen Modelle helfen, datenbasierte Entscheidungen zu treffen und Projekte effizienter zu realisieren. Die Smart District Data Infrastructure der TU München dient dabei als Rahmen. TwinBy trägt zur Vernetzung von Daten und Anwendungen bei, indem Daten aus verschiedenen Quellen integriert werden. Ein Qualifizierungsprogramm stellt sicher, dass die Kommunen auch nach Projektende mit den digitalen Zwillingen weiterarbeiten können. So werden die bayerischen Kommunen zu Akteuren der digitalen Transformation.
Umsetzungskoordinatorinnen und -koordinatoren verantworten die Umsetzung aller Leistungen eines Umsetzungsprojektes. Sie tragen gegenüber dem Steuerungskreis des Themenfelds die Verantwortung, dass die in dem Umsetzungsprojekt gebündelten OZG-Leistungen konzipiert und umgesetzt werden.
siehe "Nutzererfahrung"
Siehe "Nutzerreise"
Die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) befasst sich mit der Digitalisierung im Freistaat Bayern. Sie wurde am 11. Juli 2023 verabschiedet und trat am 1. August 2023 in Kraft. Sie ersetzt die frühere Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV).
Die Verordnung umfasst verschiedene Aspekte der Digitalisierung und dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU und der Richtlinie (EU) 2016/2102. Sie enthält Regelungen zu Themen wie elektronischer Kommunikation, Zugänglichkeit von digitalen Diensten und vielem mehr.
Das Vertrauensniveau gibt den Grad der Vertrauenswürdigkeit an, die eine digitale Verwaltungsleistung benötigt. Je sensibler die Daten, desto größer sollte der Schutz sein. In Deutschland gibt es drei Stufen: Basisregistrierung erfolgt mit Benutzername und Passwort. Substanzielle Sicherheit wird durch das ELSTER-Zertifikat erreicht. Die höchste Stufe ist der Online-Ausweis, den deutsche Bürgerinnen und Bürger sowie Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger mit Aufenthaltstitel nutzen können. Seit 2021 steht EU-Bürgerinnen und Bürgern die eID-Karte mit Online-Ausweis zur Verfügung.
siehe "LeiKa-Leistung"
Ein Wireframe ist eine skizzenhafte Darstellung eines digitalen Interfaces. Es zeigt den grundlegenden Aufbau und die Anordnung von Elementen auf einer Webseite oder in einer App. Das Ziel ist, die Struktur und das Layout zu planen, bevor Details und Design hinzugefügt werden.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll in Deutschland als einzigartiger und dauerhafter Identifikator für wirtschaftlich Aktive dienen, ist jedoch noch nicht in Gebrauch. Wenn Personen wirtschaftlich aktiv sind, erhalten sie zusätzlich zu ihrer persönlichen Steuer-ID eine W-IdNr. Dies trennt klar den geschäftlichen und den privaten Bereich. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. nach Anfrage der zuständigen Finanzbehörde, ohne dass ein Antrag notwendig ist.
Der Standard XBezahldienste definiert eine standardisierte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen Online-Diensten und Bezahldiensten. Dieser wurde bis Ende 2022 getestet und validiert. Die aktuelle Version v1.0.0 ist für alle NutzerInnen verfügbar und unterstützt vor allem im Kontext des OZG die beschriebenen Nutzungsszenarien. XBezahldienste ersetzt bestehende und zukünftige individuelle Lösungen und fördert die Interoperabilität der beteiligten IT-Komponenten. Der Betrieb der Schnittstelle wird in Zukunft von der KoSIT übernommen.
XIMA® FORMCYCLE ist eine professionelle, flexible und webbasierte Software zur Erstellung, Verwaltung und Verarbeitung von digitalen Formularen. Mit FORMCYCLE können ganz ohne Programmierung intuitiv Formulare erstellt und direkt in Websites oder andere Anwendungen integriert werden. Die Software bietet außerdem individuelle Workflows, Integrationen in verschiedene Systeme und eine medienbruchfreie All-in-One Lösung rund um digitale Formulare und Workflows.
XML ist eine textbasierte Sprache, die zur Darstellung von strukturierten Daten in Textdateien verwendet wird. Sie unterscheidet sich von HTML dadurch, dass Sie Ihre eigenen Tags definieren können. Diese Tags helfen, eine Hierarchie zu erstellen. XML ist leicht verständlich und weit verbreitet, was den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Systemen erleichtert. Ein Nachteil ist, dass XML im Vergleich zu Binärformaten mehr Speicherplatz benötigt.
XÖV-Standards sind technische Normen in Deutschland, die den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen regeln. Sie gewährleisten eine einheitliche und effiziente Kommunikation. XÖV steht dabei für 'XML in der öffentlichen Verwaltung' und bezieht sich auf das Datenformat XML, das in diesen Standards verwendet wird.
Der XTA-Standard ist ein vom IT-Planungsrat empfohlener Standard, der den Austausch von Daten im E-Government unterstützt. Er ermöglicht einen sicheren und verbindlichen Transfer von elektronischen Daten zwischen Behörden. Die Datenübertragung findet über HTTP statt und ist kostenfrei. XTA ist ein wichtiger Teil der Infrastruktur im 4-Corner-Modell, wie es z.B. in der Anbindung von Fachverfahren in der öffentlichen Verwaltung genutzt wird.
Der derzeit sich in Entwicklung befindliche Zustimmungsmanager "OkByMe" ist ein mit der BayernID gekoppeltes Online-Verfahren. Hiermit sollen Bürgerinnen und Bürger einmalig und zentral verwaltet ihre Zustimmung zur Bekanntgabe und Zustellung digitaler Bescheide geben. Diese Zustimmung wird in einer zentralen Datenbank abgelegt, die per Schnittstelle von dem jeweiligen Fachverfahren abgefragt werden kann, ob eine antragstellende Person ihre Einwilligung zur digitalen Bekanntgabe und Zustellung gegeben hat oder nicht.