Nationale Feedback Komponente (NFK)

Die Nationale Feedback Komponente ist ein Feedback-Instrument, das es Nutzern des Single Digital Gateway (SDG) ermöglicht, anonym Rückmeldungen zu den angebotenen Online-Diensten zu geben.

Die Nationale Feedback-Komponente (NFK) wurde in Deutschland als zentrale Lösung entwickelt, um Nutzer-Feedback zu sammeln und an die EU weiterzuleiten. Betrieben wird die NFK vom Informationstechnikzentrum Bund und ist einfach sowie kostengünstig nutzbar.

Welche Vorteile bietet die NFK?

Mit der NFK steht eine zentrale und standardisierte Lösung zur Verfügung, die die Sammlung und Auswertung von Nutzerfeedback gemäß der SDG-Verordnung (SDG-VO) ermöglicht. Über die NFK können strukturierte Rückmeldungen an die gemeinsame Datenablage der Europäischen Kommission weitergeleitet werden. Das Feedback-Instrument kann so Angebot, Qualität und Verfügbarkeit von Online-Diensten verbessern.

Welche Leistungen müssen mit der NFK versehen werden?

  • Die Integration der NFK gemäß der SDG-VO ist für Onlinedienste verpflichtend, die mit dem Zugangstor "Your Europe" verbunden sind. Dennoch kann die NFK auch für andere Online-Dienste und Informationsangebote zur Feedbackgewinnung genutzt werden.
  • Bitte beachtet: Seit dem 1. Juli 2025 muss der Feedbackfragebogen direkt im Online-Service integriert werden! Die Feedbackerhebung kann nicht mehr per Feedback-Link erfolgen, diese Funktion wurde abgeschaltet. Ausführliches Infomaterial und Anleitungen dazu findet Ihr auf der NFK-Website des BMI.
  • Eine Tabelle mit den Leistungen in Bayern, die SDG2-relevant sind und mit einem Feedback-Link versehen werden müssen, findet Ihr im OZG-Monitoring-Tool unter "Dokumente". Dort steht außerdem eine genaue Anleitung zur Verfügung.

Hinweis: Falls Eure Kommune keinen Zugang zum OZG-Monitoring-Tool haben sollte, richten wir euch gerne einen Zugang ein. Schickt uns eine E-Mail an projekt@baykommun.bayern.

Wer ist dafür zuständig, das Feedbackformular einzubinden?

  • Wenn zentrale Dienste in Anspruch genommen werden, liegt die Zuständigkeit bei den zentralen Stellen.
  • Bei kommunalen Eigenprogrammierungen oder kommunal beauftragten Dienstleistern liegt die Zuständigkeit bei der Kommune.

Wie binde ich die NFK in eine Anwendung ein?

Auf der NFK-Website findet Ihr ausführliche Informationen und Anleitungen zur Anbindung.

Können wir als Kommune das Feedback selbst einsehen und auswerten?

Nein, das ist leider noch nicht möglich.

An wen kann ich mich mit Fragen zur NFK wenden?

Solltet Ihr Fragen zur Feedbackerhebung haben, ist das für den Dienst zuständige Ressort Euer erster Ansprechpartner. Außerdem könnt Ihr Euch an feedbackkomponente@stmd.bayern.de wenden.

Gemeinsam für ein starkes Bayern