KommunalWiki FAQs
Frequently Asked Questions
Bitte wendet Euch an den Governikus Hotline-Service.
E-Mail: bda-support@governikus.de
Telefon: +49 421 204 95-900
Mehr Informationen findet Ihr auch in unserem Fokusthema DVDV und COM Vibilia.
Es ist möglich für mehrere Online-Verfahren mit dem Übermittlungsweg "Basisdienst Digitaler Antrag" (BDA) das gleiche Zertifikat zu verwenden, sofern die empfangende Stelle identisch ist.
Für die Online-Verfahren im BayernStore mit dem Übermittlungsweg "Basisdienst Digitaler Antrag" (BDA) dürfen jedoch nicht die gleichen Zertifikate verwendet werden, die bei Online-Verfahren mit dem Übermittlungsweg "Fachverfahren" verwendet werden. Im COM Vibilia Client BDA Edition darf kein Zertifikat hinterlegt werden, das auch in einem Fachverfahren hinterlegt ist (z.B. Bauantragsverfahren).
Mehr Informationen findet Ihr auch in unserem Fokusthema DVDV und COM Vibilia.
Für die Bereitstellung von Online-Verfahren mit dem Übermittlungsweg „Basisdienst Digitaler Antrag“ (BDA), die über den BayernStore abonniert wurden, ist ab 01.07.2024 ein gültiges Zertifikat mit einer Schlüssellänge von mindestens 3000 Bit erforderlich. Dieses muss bei den Behördenschlüsseln im DVDV, die den betroffenen Online-Verfahren im BayernStore zugeordnet sind, hinterlegt werden.
Die Behörde muss ggf. ein Zertifikat des Anbieters Telesec beschaffen und veranlassen, dass es im DVDV eingetragen wird. Die Behörde muss es an die DVDV-pflegenden Stelle beim Bayerischen Landesamt für Statistik übermitteln (Kontaktdaten und weiterführende Informationen findet Ihr im Leitfaden zur Einrichtung COM Vibilia BDA-Edition, außerdem findet Ihr in unserem DigitalMarkt eine Kurzanleitung zur Beantragung eines Telesec-Zertifikats). Nachdem im DVDV das neue Zertifikat hinterlegt wurde, muss es durch die Behörde auch im COM Vibilia Client BDA Edition ausgetauscht bzw. ersetzt werden. Im BayernStore ist keine Änderung erforderlich.
Stand: 12.11.2025
- Bei der Bestellung des UVO-Dienstes im DigitalMarkt empfehlen wir allen Kommunen, die Fachverfahrensanbindung zu beauftragen, da das StMD derzeit die Anbindungskosten hierfür übernimmt.
- Ein späteres Upgrade von der Zustellung der Anträge per dDatabox (T-PDF) auf eine Fachverfahrensanbindung (T-XML) muss von der Kommune selbst finanziert werden.
- Selbstverständlich könnt Ihr aber im ersten Schritt bei der alleinigen Nutzung der dDatabox bleiben und später das bereits beauftragte Upgrade durchführen.
- Als Übergangslösung für die Freischaltung der XML-Schnittstelle hat sich die Anbindung des Basisdienst Digitaler Antrag (BDA) bewährt. Diese kann so lange verwendet werden, bis die Schnittstelle ins Fachverfahren beauftragt wird.
Die Anbindung von UVO erfolgt entweder mit Übertragung in die dDatabox (Beauftragungsart "T-PDF") und/oder in das Fachverfahren per OSCI (Beauftragungsart "T-XML"). Das StMD finanziert beide Varianten, wobei diese dann entsprechend zeitgleich oder zumindest innerhalb von 14 Tagen eingerichtet werden müssen.
Sofern die Fachverfahrensanbindung erst nach dieser Frist erfolgen soll, würden zusätzliche Kosten für die Einrichtung anfallen, welche die Kommune selbst zu tragen hätte. Um dies zu umgehen, haben wir die Einrichtung des Dienstes über den Basisdienst Digitaler Antrag (BDA) erfolgreich getestet.
Vorteile:
- Einrichtung kann in einem Zug erfolgen
- Daten werden als PDF an die dDatabox und als XML-File an den BDA gesendet
- Die Umstellung des Antragsroutings in das Fachverfahren kann zeitlich unabhängig von der Anbindung erfolgen und es entstehen durch eine verzögerte Bereitstellung der Schnittstelle keine Zusatzkosten für ein späteres Fachverfahrensupgrade
Was benötigt ihr dafür:
- ein gültiges Transportzertifikat
- einen gültigen DVDV-Eintrag (siehe Anleitung im DigitalMarkt)
- den COM Vibilia Client in der BDA-Konfiguration (siehe Anleitung IT-DLZ)