KommunalWiki FAQs

Frequently Asked Questions

Ein Titelbild der BayKommun Webseite, das einen Netzwerk-Cluster mit vielen Verknüpfungen vor mintgrünem Hintergrund zeigt.
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Gibt es eine Auskunft darüber, wie sich die Kosten für die BayernPackages für das Jahr 2026 entwickeln werden?

Aktuell befindet sich das StMD zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden am Anfang des Auswahlprozesses für die BayernPackages 2026. Es wurde eine Vielzahl von Vorschlägen eingebracht, es kann daher aktuell noch nicht prognostiziert werden, wie die Kostenentwicklung 2026 sein wird. Im Laufe des Herbstes wird sich ein genaueres Bild ergeben.

(Stand August 2025)

Was sind die BayernPackages?

Die BayernPackages sind eine Initiative des Freistaats Bayerns und umfassen zentral zur Verfügung gestellte Online-Dienste für Kommunen. Die Online-Dienste setzen sich aus EfA-Leistungen, Marktangeboten, Leistungen des BayernStores und Leistungen des Digitalen Werkzeugkastens zusammen. Der Großteil der enthaltenen EfA-Leistungen sowie die Marktangebote werden über den BayernPackages-Finanzierungsmechanismus (gemeinsame Finanzierung durch Freistaat und Kommunen) finanziert (bei EfA-Leistungen umfasst die Finanzierung die Kosten für die Bereitstellung der Software, also Betrieb, Wartung und Pflege).

Die Online-Dienste im BayernStore können kostenfrei abonniert werden. Es fallen Kosten für die Verschlüsselung- und Signaturzertifikate an, die zur Bereitstellung der Online-Dienste mit dem Übermittlungsweg „Basisdienst Digitaler Antrag“ (BDA) benötigt werden. Leistungen des Digitalen Werkzeugkastens sind für Kommunen unter der Voraussetzung der Nutzung von XIMA Formcycle kostenfrei.

Stand: September 2025

Ist es absehbar, dass bestehende BayernPackage-Leistungen den Kommunen dauerhaft zur Verfügung gestellt werden?

Ja, es ist sogar die Regel – wir gehen davon aus, dass es nur in Ausnahmefällen vorkommen wird, dass BayernPackage-Leistungen wieder aus dem Portfolio gestrichen werden.

Was machen wir mit Leistungen, die wir bereits im Einsatz haben, die aber nicht Teil der BayernPackages sind?

Ihr seid nicht verpflichtet die Leistungen der BayernPackages, die über die Digitalumlage finanziert werden, in Anspruch zu nehmen, sondern könnt bereits bestehende Lösungen weiter nutzen. Bitte beachtet jedoch, dass die Kosten für diese Leistungen dann von der Kommune selbst zu tragen sind und Ihr dennoch die Digitalumlage entrichten müsst.

Wie kann ich die verschiedenen Dienste bei unserer Kommune einbinden und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen? Gibt es Online-Schulungen für die BayernPackages?

Dies ist von Dienst zu Dienst unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden. Informationen erhaltet Ihr von dem für den Dienst zuständigen Bereitsteller/IT-Dienstleister. Auch im jeweiligen Steckbrief zum Dienst im DigitalMarkt findet Ihr Informationen zur Implementierung bzw. Bereitstellung.

Für die in den BayernPackages enthaltenen EfA-Leistungen, die zur Nachnutzung zur Verfügung stehen, wird die BayKommun Informationsveranstaltungen anbieten. Termine werden über das BayKoNet bekanntgegeben.

Wir würden die BayernPackage-Leistungen gerne in Anspruch nehmen. Wie ist der allgemeine Ablauf?

Die in den BayernPackages enthaltenen und zur Nachnutzung bereitstehenden EfA-Leistungen können über den DigitalMarkt der BayKommun bestellt und rechtssicher nachgenutzt werden. Die weiteren Dienste, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, können über den BayernStore, den Digitalen Werkzeugkasten oder als zentral beschaffte Marktangebote bezogen werden. Die Bezugsquellen dieser Dienste sind im DigitalMarkt der BayKommun verlinkt.

Welche Kosten fallen für die Nachnutzung der BayernPackages an?

EfA-Leistungen und Marktangebote werden paritätisch von Freistaat und Kommunen finanziert. Aus dem gemeinsamen Finanzierungsansatz ergibt sich für die kommunale Ebene eine Digitalumlage, die basierend auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune berechnet wird. Ende des Jahres 2024 ergingen erste Bescheide dazu an die bayerischen Kommunen, der dort genannte Betrag ist ein guter Anhaltspunkt für die in den Folgejahren zu erwartenden Kosten. Allerdings sollen in Zukunft weitere Leistungen in die BayernPackages aufgenommen werden, dies kann entsprechend zu einer Erhöhung des jeweiligen Betrags führen.

Die Entwicklung der BayernStore- und Werkzeugkasten-Leistungen wurde vom Freistaat für seine Kommunen finanziert.

Wie lange ist der Umsetzungszeitraum beim Bezug der BayernPackages?

Der Umsetzungszeitraum beginnt ab der Bestellung der Leistung und ist von dem Dienst selbst und der in Abstimmung mit der Kommune stattfindenden technischen Implementierung abhängig und kann daher nicht pauschal bestimmt werden.

Wir nutzen bereits einige Dienste der AKDB. Ändert sich etwas für uns?

Insofern Ihr bereits AKDB-Dienste nutzt, die nun Teil der BayernPackages sind, wird die Rechnung dafür einfach auf null gesetzt – Ihr müsst hier nicht tätig werden. Dies gilt auch für andere beteiligte Dienstleister.

Es steht Euch außerdem frei, AKDB-Dienste, die nicht Teil der BayernPackages und ggfs. alternativ durch ein EfA-Angebot abgedeckt sind, weiter zu nutzen. Ihr seid nicht verpflichtet, die zur Verfügung stehenden EfA-Leistungen nachzunutzen. Bitte beachtet jedoch, dass Leistungen, die nicht im Rahmen der BayernPackages angeboten werden, nicht vom Freistaat mitfinanziert werden – diese Kosten müssen von der Kommune selbst getragen werden.

Werden die Angebote der BayernPackages auf einer zusätzlichen Plattform angeboten oder automatisch irgendwo gebündelt, z.B. auch AKDB-Leistungen oder bereits genutzte Angebote unserer Gemeinde?

Ja, alle Leistungen der BayernPackages sind auf dem DigitalMarkt der BayKommun veröffentlicht.

Sind mit „Summe aller Online-Dienst-Kosten“ auch die Kosten von Schnittstellen zu Fachverfahren gemeint?

Nein, grundsätzlich werden die Kosten für Schnittstellen zwischen Online-Dienst und Fachverfahren nicht übernommen. Nur bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) gibt es im Rahmen des Rollouts bei den Schnittstellen zu den Fachverfahren von AKDB und Komuna eine Übernahme der einmaligen Schnittstellen-Anbindungskosten.

Müssen die Leistungen der BayernPackages in meiner Kommune implementiert werden?

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben ein Recht auf den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen, sofern diese hierfür geeignet sind. Alle in den BayernPackages enthaltenen Online-Dienste werden seitens der Staatsregierung als geeignet angesehen.

Kommunen wird empfohlen, das Angebot der BayernPackages zu nutzen. Falls dies für eine Kommune dennoch nicht in Frage kommt, muss alternativ eine entsprechend äquivalente Leistung digital angeboten werden. In diesem Fall müssen die Kommunen die Kosten allerdings selbst tragen. Die Leistungen der BayernPackages werden hingegen hälftig vom Freistaat finanziert.

Einen Überblick über Leistungen der BayernPackages bietet der DigitalMarkt der BayKommun.

Wie werden die Dienste auf den Serviceportalen implementiert?

Bitte setzt Euch für die Implementierung mit dem jeweils für einen Dienst zuständigen Dienstleister in Verbindung. So lassen sich auch Fragen zur Integration in bestehende Serviceportale klären.

Die Online-Dienste müssen mindestens im BayernPortal verlinkt und dort für die Bürgerinnen und Bürger zentral abrufbar sein. Außerdem solltet Ihr die Online-Dienste in Eure kommunalen Webauftritte bzw. Serviceportale ebenfalls entsprechend integrieren.

Wer unterstützt die Bürgerinnen und Bürger, wenn etwas nicht funktioniert?

Der zentrale Ansprechpartner für alle fachlichen Fragen der Bürgerinnen und Bürger ist die Kommune selbst. Bei technischen Fragen kann sich die Kommune an den entsprechenden Dienstleister wenden.

Des Weiteren empfehlen wir den Fachbereichen, sich mit den ihnen zugewiesenen Online-Diensten vertraut zu machen (Klick-Dummies und Demos werden u.a. für die EfA-Dienste über den DigitalMarkt bereitgestellt).

Gibt es eine Übersicht über alle Verwaltungsleistungen bzw. Online-Dienste, die angeboten werden sollen?

Eine Übersicht über alle OZG-Verwaltungsleistungen, die durch die verschiedenen kommunalen Ebenen angeboten werden sollen, findet man im OZG-Monitoring Tool.

Eine Übersicht über die spezifisch von einer Gemeinde bereits angebotenen Online-Dienste kann nicht zentral bereitgestellt werden, ein guter Anhaltspunkt dafür ist allerdings die jeweilige Seite einer Kommune im BayernPortal (insofern alle angebotenen Online-Dienste korrekt verlinkt wurden).

Die Leistungen bzw. Dienste, die in Bayern im Rahmen der BayernPackages zur Verfügung gestellt werden, können im DigitalMarkt der BayKommun eingesehen werden.

Gibt es eine Übersicht über EfA-Leistungen, die erst 2026 für die Nutzung zur Verfügung stehen werden, aber bereits eingeplant sind?

Nein, dazu gibt es aktuell leider nichts Zentrales. Es läuft aber momentan der Abstimmungsprozess für mögliche EfA-Kandidaten für 2026.

Wenn Ihr Interesse an den zur Diskussion stehenden Vorschlägen habt, wendet Euch am besten an den Ansprechpartner bei Eurem zuständigen kommunalen Spitzenverband.

(Stand September 2025)

Wenn eine Leistung aus den BayernPackages rausfällt, bekommen die Kommunen rechtzeitig im ersten Halbjahr Bescheid? So, dass sie zumindest im Zweifelsfall noch bis zum 30.06. eines Jahres kündigen können (ein Sonderkündigungsrecht gibt es wohl nicht)?

Im Rahmen der BayernPackages werden auch Marktlösungen angeboten, die die Kommunen entsprechend dem Finanzierungsmechanismus bei dem jeweiligen Anbieter bestellen können. Auch diese Leistungen werden einem jährlichen Überprüfungsprozess unterzogen, bei dem entschieden wird, ob sie weiterhin Teil der BayernPackages bleiben oder nicht.

Um den Kommunen eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten, wird in der Regel bereits im Vorjahr über das Portfolio der Dienste des kommenden Jahres entschieden. Die Kommunen sollten also bereits zu Ende des Vorjahres bzw. Anfang des laufenden Jahres Bescheid bekommen, wie es mit der Finanzierung der eingekauften Leistungen weitergeht. So können diese Leistungen im Zweifelsfall noch bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt werden, sollte es kein Sonderkündigungsrecht geben.

Wie lange findet die 50/50 Art (50% Land und 50% Kommunen) der Finanzierung statt?

Die BayernPackages werden mindestens für die Jahre 2025/2026 gemeinsam von Freistaat und Kommunen finanziert. Angedacht ist, dass die zentrale Bereitstellung von Online-Diensten im Rahmen der BayernPackages langfristig fortgeschrieben wird.

Stand: September 2025

Wie werden die BayernPackages finanziert? – Werden diese 50/50 finanziert: 50 % Land und 50 % Kommunen/Gemeinde/Kreisstädte usw.?

Die jährlich laufenden Kosten werden hälftig zwischen Freistaat und Kommunen aufgeteilt. Der kommunale Beitrag wird für jede Kommune pauschal als Jahresbetrag bestimmt. Die Umlage (Digitalumlage) errechnet sich nach einem Schlüssel, der die Einwohnerzahl berücksichtigt.

Die Erhebung des kommunalen Kostenanteils erfolgt über die Verrechnung mit Finanzzuweisungen nach Art. 7, 15 BayFAG, die den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes (FAG) zugewiesen werden. Die Digitalumlage wird [nbsp]einmal jährlich von den Auszahlungen des FAG einbehalten.

Stand: September 2025

Was ist die Digitalumlage?

Als Digitalumlage wird der pauschale Jahresbetrag bezeichnet, den die bayerischen Kommunen für die Leistungen der BayernPackages entrichten müssen. Freistaat und Kommunen teilen sich die Finanzierung derzeit zu je 50%. Die Höhe der Digitalumlage basiert auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune.

Welche Kosten entstehen aus den BayernPackages für die einzelnen Kommunen?

Die Höhe des Betrags für einzelne Kommunen errechnet sich aus dem Finanzierungsmechanismus der BayernPackages. Hierfür werden die EfA-Leistungen und Marktangebote in einem ersten Schritt der/den entsprechenden Zuständigkeitsebene/n (Bezirksebene, Kreisebene, Gemeindeebene) zugeordnet und die Kosten dementsprechend aufgeteilt. In einem zweiten Schritt werden die Kosten für die Zuständigkeitsebenen anteilig (nach Einwohnerzahl) auf einzelne Kommunen (bzw. Verwaltungsgemeinschaften) umgelegt.

(Stand 04.08.2025)

Gemeinsam für ein starkes Bayern