KommunalWiki FAQs
Frequently Asked Questions
Die EfA-Leistung kann kostenlos über unseren DigitalMarkt bestellt werden.
Nach der Bestellung wird der Anbindungsprozess von uns gestartet und über das BayKommun-Ticketsystem werden alle weiteren Schritte der Anbindung von uns detailliert begleitet. Im DigitalMarkt findet Ihr alle weiterführenden Informationen.
Mehr Informationen zur Anbindung des Dienstes findet Ihr im DigitalMarkt.
Auch auf der Seite des UVO-Bereitstellers finden sich weiterführende, nicht-länderspezifische Informationen zu UVO.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn es keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuss-Satzes erhält. In diesem Fall kann der alleinerziehende Elternteil die Leistung bei der örtlich zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle (UV-Stelle) beantragen. Wird Unterhaltsvorschuss an das Kind gezahlt, geht die Forderung auf Unterhalt gegenüber dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, auf das Land über. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird bei der jeweils zuständigen UV-Stelle gestellt, die regelmäßig beim Jugendamt angesiedelt ist.
Mit UVO können Alleinerziehende den Antragsprozess für Unterhaltsvorschuss komplett online durchführen. Sämtliche erforderlichen Nachweise können bequem in elektronischer Form hochgeladen werden.
Der Vorteil ist, dass die Informationen für den Antrag entweder in lesbarer Form elektronisch vorliegen und diese direkt aus dem PDF kopiert und in die entsprechende Akte im Fachverfahren kopiert werden können. Somit entfällt das Abtippen der Informationen.
Oder - wenn die Fachverfahrensanbindung vorliegt - die Informationen werden aus dem Antrag direkt in das Fachverfahren übernommen.
Der Antrag kann immer online versendet werden. Bei Authentifizierung mit der eID entfällt jedoch das Drucken und Unterschreiben des Mantelbogens sowie das Verschicken des unterschriebenen Mantelbogens an die zuständige Unterhaltsvorschussstelle.
Der Antrag ist erst gültig, wenn der unterschriebene Mantelbogen per Post eingegangen ist (falls die Authentifizierung nicht per eID erfolgt ist).
Ja, durch die Authentifizierung mit der eID entfällt der zusätzliche Versand des gedruckten und unterschriebenen Mantelbogens.
Nein, das ist dem Antrag leider nicht zu entnehmen.
Die BayKommun wird das Thema der Schnittstellenkosten mit dem StMD diskutieren, auch bezüglich der Rückerstattung bereits selbstfinanzierter Schnittstellen. Sobald wir hier eine Antwort haben, geben wir Bescheid.
(Stand Juli 2025)
Diese Frage können wir leider nicht beantworten. Bitte wendet Euch direkt an den Fachverfahrenshersteller.
Die Anbindung des Online-Dienstes in Höhe von €700 pro Kommune wird derzeit durch das StMD finanziert. Alle weiteren Kosten (z.B. Beratung) und Schnittstellenkosten müsst Ihr selbst finanzieren.
Da uns bewusst ist, wie hoch die Schnittstellenkosten sind, bemühen wir uns derzeit hierfür eine Lösung zu finden, können das aber nicht garantieren.
(Stand Juli 2025)
Ja, der Antrag wird gleich in das Fachverfahren gezogen, auch wenn man dann noch auf die Zustellung des unterschriebenen Mantelbogens per Post warten muss.
Bei der Bestellung des UVO-Dienstes im DigitalMarkt empfehlen wir allen Kommunen, die Fachverfahrensanbindung zu beauftragen, da das StMD derzeit die Anbindungskosten hierfür übernimmt. Ein späteres Upgrade von der Zustellung der Anträge per dDatabox (T-PDF) auf eine Fachverfahrensanbindung (T-XML) muss von der Kommune selbst finanziert werden.
Selbstverständlich könnt Ihr aber im ersten Schritt bei der alleinigen Nutzung der dDatabox bleiben und später das bereits beauftragte Upgrade durchführen.
Diese Frage besprecht bitte mit Eurem Fachverfahrenshersteller.
Derzeit werden in einigen Jugendämtern die Fachverfahren der AKDB und von Prosoz angebunden. (Stand Juli 2025)
Derzeit werden in einigen Jugendämtern die Fachverfahren der AKDB und von Prosoz angebunden.
(Stand Juli 2025)
Wenn für mehrere Kinder ein Antrag gestellt wird, dann werden mehrere PDF-Dateien kreiert.
Ja, prinzipiell findet eine Plausibilitätsprüfung statt.
Ja, aber es gibt den Hinweis, dass Angaben oder Dokumente fehlen.
Nein, das ist nicht möglich. Diese Anforderung ist derzeit in Prüfung.
(Stand Juli 2025)
Informationen zu den enthaltenen LeiKa-Leistungen im Online-Dienst Unterhaltsvorschuss Online findet Ihr in den FAQs auf der Seite des Mitnutzungsportal Bremens.
Ja. Auf der Webseite des UVO-Bereitstellers "Der Senator für Finanzen, Betriebskoordination Bremen" findet Ihr weiterführende, nicht-länderspezifische FAQ zu UVO.