Elektronische Wohnsitzanmeldung mit AKDB: Einführung, Anbindung und Betrieb
Wie läuft die Einführung der Elektronischen Wohnsitzanmeldung in einer Kommune in der Praxis ab? Welche Schritte sind für Bestellung, Anbindung und Betrieb erforderlich? Und wie sieht die Anwendung im Fachverfahren aus? Genau darum geht es im Online-Termin der BayKommun AöR am 22. April für AKDB-Kommunen.
Der Termin richtet sich an Kunden der AKDB, die sich über die Elektronische Wohnsitzanmeldung grundlegend informieren, bzw. diese gerne beziehen würden. Gemeinsam mit den beteiligten Partnern wird die Elektronische Wohnsitzanmeldung einmal zusammenhängend vorgestellt. Offene Fragen zu Umsetzung, Zuständigkeiten und technischem Ablauf werden gebündelt geklärt. Neben der Einordnung des Online-Dienstes gibt es auch einen Einblick in die Anwendung innerhalb von Komuna. Bestellt wird der Dienst über den DigitalMarkt der BayKommun.
Mit dabei ist auch die Stadt Hamburg, die den Dienst entwickelt hat und die Elektronische Wohnsitzanmeldung aus dieser Perspektive einordnet. So wird deutlich, wie der Dienst aufgebaut ist, welche Anforderungen mit der Einführung verbunden sind und worauf es in der kommunalen Umsetzung ankommt. Ebenfalls mit dabei ist die AKDB.
Bayerische Behörden sind nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayDiG verpflichtet , geeignete Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Durch das OZG-Änderungsgesetz wurde die bisherige Umsetzungsfrist in eine Daueraufgabe überführt; die Pflichten bestehen fort. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in den BayernPackages enthaltenen Online-Dienste nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayDiG als „geeignet“ für das digitale Angebot gelten; insoweit besteht kein Beurteilungsspielraum. Wer die eWA nicht nachnutzt, muss deshalb eine andere gleichwertige digitale Lösung bereitstellen.