KommunalWiki FAQs

Frequently Asked Questions
Ein Titelbild der BayKommun Webseite, das einen Netzwerk-Cluster mit vielen Verknüpfungen vor mintgrünem Hintergrund zeigt.
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Ersetzt das Unternehmenskonto das "Besondere Behördenpostfach" (BeBPo)?

Das Unternehmenskonto ist kein Ersatz für das BeBPo. Das BeBPo dient dem Elektronischen Rechtsverkehr, also dem Empfang und Versand von z. B. Schriftsätzen von Gerichten.

Das Unternehmenskonto ermöglicht die behördliche Kommunikation mit Unternehmen und anderen wirtschaftlich handelnden Organisationen. Hierüber können z.B. Verwaltungsakte an Unternehmen bekanntgegeben, weitere Informationen angefragt und Mitteilungen versendet werden.

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Benötigen wir sowohl als Kommune als auch für unsere kommunalen Unternehmen jeweils ein Unternehmenskonto?

Wenn eine Kommune oder ein kommunales Unternehmen selbst ein Online-Verfahren nutzen will, das die Authentifizierung über das Unternehmenskonto erfordert, dann benötigten beide Seiten ein Unternehmenskonto. In diesem Fall muss zwischen Anbieter und Nutzer der Verwaltungsleistung unterschieden werden:

  • Auf der einen Seite stellen Sie als Kommune das Unternehmenskonto als Authentifizierungskomponente für Organisationen, die digitale kommunale Leistungen bei Ihnen nutzen wollen, zur Verfügung. Dafür muss an den jeweiligen Online-Diensten eine entsprechende Schnittstelle angebunden werden.
  • Auf der anderen Seite ist es möglich, dass Sie als Kommune oder Ihre kommunalen Unternehmen das Unternehmenskonto selbst nutzen, um Verwaltungsleistungen in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall können Sie für Ihre Behörde und kommunalen Unternehmen ein ELSTER-Organisationszertifikat mithilfe der eigenen Steuernummer beantragen, um damit das Unternehmenskonto selbst als Nutzer einzusetzen.
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Wo finde ich weitere Informationen zur Anbindung von Online-Diensten an das Unternehmenskonto?

Die Anbindung an das Unternehmenskonto ist über ein Self-Service-Portal teil-automatisiert. Über dieses Self-Service-Portal können Sie sich als Kommune registrieren und erhalten anschließend alle notwendigen Informationen, die Sie oder Ihr Dienstleister zur Anbindung des Unternehmenskontos benötigen.

Weitere Informationen

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Wie können sich die Kommunen/Behörden/Institutionen/Dienstleister an das Unternehmenskonto anbinden?

Für die Integration des Unternehmenskontos ist es notwendig, die sogenannte NEZO-Schnittstelle zum Zweck der Identifizierung in bestehende Portalstrukturen (Service Provider) zu integrieren. Die Anbindung erfolgt über das Self Service Portal. Vertiefende Informationen und Integrationsunterlagen können der Informationswebseite des Unternehmenskontos entnommen werden.

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Wie erfahren die Unternehmen von dem Unternehmenskonto?

Die umfassende Informationswebseite zum Unternehmenskonto erläutert anschaulich und zielgruppenspezifisch die Funktionalitäten des Unternehmenskontos. Hier wird auch über Termine wie Messeauftritte informiert.

Es sind derzeit verschiedene Informationsangebote (z.B. Info-Videos, Fragestunden) geplant und/oder in Umsetzung. Das StMD arbeitet eng mit den IHKs zusammen, um Infodokumente für Unternehmen bereitzustellen.

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Kann man beim Unternehmskonto auch mehrfach den Bürger, die Bürgerin bzw. das Unternehmen kontaktieren? Antworten wir als Behörde dann auch wie beim sicheren Kontaktformular über unseren E-Mail-Client? Oder gibt es für uns Behörden dann ein eigenes Postfach zum Antworten?

Mithilfe des Postfachs des Unternehmenskontos kann eine Kommunikation zwischen Behörde und Organisation/Unternehmen stattfinden. Hier ist eine vorgangsbezogenen, bidirektionale Mehrfach-Kommunikation über ELSTER-Transfer möglich.

ELSTER-Transfer bietet eine Client-Anwendung, über die die Sachbearbeitung Nachrichten und Bescheide direkt an das Unternehmenskonto-Postfach eines Unternehmens/einer Organisation senden kann.

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Von wem kann das Unternehmenskonto genutzt werden (z.B. Vereine)?

Das Unternehmenskonto kann von allen Organisationen genutzt werden, die eine Steuernummer in Deutschland haben - also auch von Vereinen oder Behörden. Tatsächlich spricht das OZG deshalb auch vom "Organisationskonto".

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Wie müssen wir vorgehen, um das Unternehmenskonto anzubinden?

Es gibt verschiedene Schnittstellen für die jeweiligen Bausteine von Mein Unternehmenskonto, die Sie mit Ihrer technischen Lösung verknüpfen können:

  • Implementierung des Logins mit Mein Unternehmenskonto (NEZO)
  • Anbindung des Postfachs 2.0
  • Anbindung des OZG-PLUS-Postfachs
  • Anbindung der Berechtigungssteuerung

Die Anbindung der Identifizierungsschnittstelle (NEZO) und des Postfachs 2.0 laufen über das Self Service Portal (SSP). Das SSP dient der einfachen und strukturierten Anbindung an die Schnittstellen von Mein Unternehmenskonto. Behörden oder Portalbetreiber können hier ihre Vorhaben managen, Zugriffe auf Testumgebungen beantragen und Supportanfragen stellen. Über dieses Portal können alle notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen des jeweiligen Vorhabens abgebildet werden.

Das SSP finden Sie unter: https://service.mein-unternehmenskonto.de/

Die Nutzung des SSP setzt in jedem Fall eine Anmeldung mit einem ELSTER-Organisationszertifikat voraus (durch die nutzungsberechtigte Stelle selbst oder einen Dienstleister/Bevollmächtigen). In einem ersten Schritt ist ein Vorhabensantrag zu stellen.

Die Anbindung des OZG-PLUS-Postfachs erfolgt für Unternehmen, welche bereits ein ELSTER-Organisationszertifikat besitzen über eine Registratur für das OZG-PLUS-Postfach, anschließend wird ein Workspace angelegt. Die Anmeldung für das OZG-PLUS-Postfach erfolgt mittels des ELSTER-Organisationspostfachs. Für Behörden und Diensteanbieter erfolgt die Anbindung an das OZG-PLUS-Postfach über eine REST-Schnittstelle bzw. die Integration des XHE-SDK, welches über Governikus GmbH [&] Co. KG bezogen werden kann.

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Woher kommen die Online-Anträge im Unternehmenskonto? Sind das zentral bereitgestellte Online-Anträge vom Freistaat oder kann man auch selbst entwickelte Online-Anträge integrieren?

Das Unternehmenskonto ist lediglich eine Authentifizierungskomponente inklusive Postfach und Berechtigungssteuerung. D.h. im Unternehmenskonto selbst können keine Online-Anträge aufgerufen werden. Das Unternehmenskonto wird an Webseiten bzw. Portale von einzelnen Behörden oder Kommunen angeschlossen. Dementsprechend können mittels des Unternehmenskontos Online-Anträge der bereitstellenden Kommune/Behörde genutzt werden.

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Bei welchen Diensten ist das Unternehmenskonto bereits verfügbar?

Das Unternehmenskonto muss an einzelne Dienste bzw. Plattformen durch die Behörden, die diese bereitstellen, angebunden werden. Das heißt also, dass eine Gewerbeanmeldung bei z.B. der Stadt Augsburg mithilfe des Unternehmenskontos genutzt werden kann, wohingegen die Identifizierung bei einer Gewerbeanmeldung einer anderen Kommune (noch) nicht möglich ist.

Ziel ist es, das Unternehmenskonto flächendeckend auszurollen, damit alle Behörden die Authentifizierung darüber anbieten können.

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Wie ist die technische Umsetzung bzw. Systemarchitektur des Unternehmenskontos?

Das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto) bietet die Möglichkeit, digitale Verwaltungsleistungen verschiedenster Behörden über einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu nutzen. Es stellt das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Unternehmen dar und ist darauf ausgelegt, dass es für alle Bereiche im Umfeld der öffentlichen Verwaltung genutzt werden kann.

Mein Unternehmenskonto ist ein zentraler Authentifizierungs- und Identifizierungsdienst und umfasst auch Postfachfunktionalitäten und eine Berechtigungssteuerung. Das Unternehmenskonto gibt weder Aufbau noch Vorgehen vor, wie die Verwaltungsleistungen der Kommunen aufgebaut sein müssen.

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