KommunalWiki FAQs
Frequently Asked Questions

Informationen zu den enthaltenen OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen findet Ihr auf der OZG-Informationsplattform.
Ja. Auf der Plattform "AFBG digital" findet Ihr allgemeine FAQ zum Dienst.
Die Teilnahme an beruflichen Aufstiegsfortbildungen wird mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) finanziell gefördert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Geförderten erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als Darlehen. Darlehen können in bestimmten Fällen gestundet oder erlassen werden.
Über die Plattform "AFBG digital" können Bürgerinnen und Bürger die Förderung ihrer beruflichen Fortbildung mit dem Aufstiegs-BAföG digital beantragen.
Die Nachnutzung der EfA-Leistung "Aufstiegsfortbildungsförderung" ist in Bayern hinfällig, da der Online-Dienst bereits vollständig ausgerollt ist. Das in den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung genutzte Fachverfahren wird zentral durch die AKDB betrieben und wurde somit auch zentral an AFBG Digital angebunden.