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Frequently Asked Questions

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Welche OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen beinhaltet die EfA-Leistung "Annexleistungen Personalausweis"?

Informationen zu den enthaltenen OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen findet Ihr auf der OZG-Informationsplattform.

Was ist die EfA-Leistung "Annexleistungen Personalausweis"?

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen nach Vollendung des 16. Lebensjahres und wenn sie der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, einen gültigen Personalausweis besitzen. Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann unter bestimmten Umständen erfolgen, zum Beispiel für betreute oder dauerhaft untergebrachte Personen, sowie für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz eines Reisepasses erfüllt werden.

Der Dienst "Annexleistungen Personalausweis" ermöglicht nicht die digitale Beantragung des Personalausweises, für welche nach wie vor das persönliche Erscheinen notwendig ist, sondern die Beantragung einer Befreiung von der Ausweispflicht und eine Verlustmeldung des Dokuments, also Annexleistungen.

Wie kann eine Kommune die EfA-Leistung "Annexleistungen Personalausweis" nachnutzen?

Die EfA-Leistung kann künftig kostenlos über unseren DigitalMarkt bestellt werden.

Gemeinsam für ein starkes Bayern