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Frequently Asked Questions
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Was ist die EfA-Leistung "Reisepass"?

Für Reisen ins EU-Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige ab der Geburt ein Reisedokument (Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Dokumente).

Der Reisepass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Die Gültigkeitsdauer des Passes (6 oder 10 Jahre) ist vom Alter der antragstellenden Person abhängig.

Der deutsche Reisepass enthält seit 2005 biometrische Merkmale im Chip, welche eine Prüfung der Identität der Reisepasshalterin oder des Reisepasshalters vereinfachen und beschleunigen können. Der Reisepass wird in der Regel im Bürgeramt beantragt. Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland die zuständige Passbehörde.

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Wie kann eine Kommune die EfA-Leistung "Reisepass" nachnutzen?

Die EfA-Leistung kann künftig kostenlos über unseren Digitalmarkt bestellt werden.

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Welche OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen beinhaltet der die EfA-Leistung "Reisepass"?

Informationen zu den enthaltenen OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen findet Ihr auf der OZG-Informationsplattform.

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