KommunalWiki FAQs

Frequently Asked Questions
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Was ist die EfA-Leistung "Verpflichtungserklärung"?

Der Online-Dienst "Verpflichtungserklärung" ermöglicht die digitale Abgabe einer Verpflichtungserklärung bzw. die Vorbereitung einer Abgabe im Behördentermin. Verpflichtungsgeber können natürliche sowie juristische Personen als auch rechtsfähige Personengesellschaften sein. Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt von Drittstaatsangehörigen absichern.

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Wie kann eine Kommune die EfA-Leistung "Verpflichtungserklärung" nachnutzen?

Die EfA-Leistung kann kostenlos über unseren Digitalmarkt bestellt werden.

Nach der Bestellung wird der Anbindungsprozess von uns gestartet und über das BayKommun-Ticketsystem werden alle weiteren Schritte der Anbindung von uns detailliert begleitet. Im DigitalMarkt findet Ihr alle weiterführenden Informationen.

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Wo finde ich weiterführende Informationen zur EfA-Leistung "Verpflichtungserklärung"?

Mehr Informationen zur Anbindung des Dienstes findet Ihr im DigitalMarkt.
Außerdem steht Euch eine Supportgruppe im BayKoNet zur Verfügung. Um das BayKoNet nutzen zu können, ist eine Registrierung über unsere Homepage erforderlich.

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Welche OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen beinhaltet die EfA-Leistung "Verpflichtungserklärung"?

Informationen zu den enthaltenen OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen findet Ihr auf der OZG-Informationsplattform.

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Gemeinsam für ein starkes Bayern