KommunalWiki FAQs

Frequently Asked Questions
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Welche OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen beinhaltet die EfA-Leistung "Bürgerbeteiligung und -information"?

Informationen zu den enthaltenen OZG-Leistungen und LeiKa-Leistungen findet Ihr auf der OZG-Informationsplattform.

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Gibt es weiterführende Informationen zur EfA-Leistung "Bürgerbeteiligung und -information" vom bereitstellenden Land?

Ja. Auf dem Portal DiPlanung findet Ihr weitere Informationen zum Dienst.

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Was ist die EfA-Leistung "Bürgerbeteiligung und -information"?

Bürgerinnen und Bürger haben bereits heute die Möglichkeit, über das zentrale Landesportal Bauleitplanung einheitlich und digital auf die Informationen einer Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB zuzugreifen.

Die bayerischen Kommunen stellen die jeweiligen Unterlagen auf die jeweilige dafür vorgesehene Internetseite und verlinken diese mit dem Landesportal. Damit wird der einheitliche Zugriff gewährleistet, wenn die jeweilige Kommune diese Informationen im Rahmen ihrer Planungshoheit über das Portal zugängig macht. Eine digitale Beteiligung ist über die auf der Seite der Gemeinde angegebene E-Mail-Adresse möglich.

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Wie kann eine Kommune die EfA-Leistung "Bürgerbeteiligung und -information" nachnutzen?

Die EfA-Leistung kann künftig kostenlos über unseren DigitalMarkt bestellt werden.

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Gemeinsam für ein starkes Bayern