KommunalWiki FAQs

Frequently Asked Questions

Ein Titelbild der BayKommun Webseite, das einen Netzwerk-Cluster mit vielen Verknüpfungen vor mintgrünem Hintergrund zeigt.
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Wenn wir als Kommune nicht alle Leistungen im Reifegrad 3 oder 4 anbieten, sondern unser digitales Angebot auch um ausfüllbare PDFs (Stufe 2) erweitern, wäre dies dann gesetzlich im Rahmen oder sind wir verpflichtet alles zu 100% im Reifegrad 3/4 Leistungen anzubieten?

Online-Leistungen sollen möglichst durchgängig digital und möglichst nutzungsfreundlich umgesetzt werden. Eine vollständige digitale Abwicklung des Online-Services ist ab Reifegrad 3 möglich. Eine Bereitstellung von PDFs reicht daher nicht aus. Die Leistungen müssen auch mit Blick auf die Single Digital Gateway (SDG)-Verordnung der EU zu 100% online zur Verfügung gestellt werden.

Wie können wir die Punkte "Abruf von Dokumenten aus EU-Ausland" und "Vorschau über abgerufene Nachweise" umsetzen?

Die technische Lösung läuft über das sogenannte NOOTS bzw. das EU-OOTS. Hier sind die Anschlussbedingungen derzeit noch unklar bzw. sollen im Verlauf des Jahres geklärt werden. Dies entspricht außerdem dem OZG-Reifegrad 4. Bislang ist also hier nichts veranlasst.

Mit welcher Seite des Your Europe Portals sollte das Logo der Your Europe Plattform verknüpft werden?

Die Einbindung des SDG-Logos nach Art. 22 SDG-VO erfolgt über das Bundesportal. Seitens der EU-KOM wird dies mittlerweile als hinreichend betrachtet.

Müssen auch Offline-Formulare im BayernPortal hinterlegt werden?

Für nicht-SDG2-relevante Leistungen wäre es im Sinne der Bürgernähe wünschenswert, auch Offline-Formulare im BayernPortal bereitzustellen, obwohl die SDG-Verordnung dies nicht explizit vorsieht.

Gängige Praxis ist, dass viele Kommunen solche PDF-Formulare bereit stellen, um den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Zugangswege zu ermöglichen.

Erfüllen wir durch Anbindung der Online-Verfahren im BayernPortal die SDG-Anforderungen?

Wenn für die SDG-relevanten kommunalen Online-Verfahren im BayernPortal die Informationen zur jeweiligen LeiKa-Leistung gepflegt sind, erfüllt Ihr grundsätzlich die Anforderungen an Auffindbarkeit und Bereitstellung der Online-Verfahren im Rahmen des SDG. Über das Bayerische Redaktionssystem werden die Daten dann in das Bundesportal geleitet und damit der gemeinsamen Linkablage zur Verfügung gestellt.

Welche Leistungen SDG Relevanz haben, lässt sich am einfachsten über die OZG-Informationsplattform feststellen.

Gemeinsam für ein starkes Bayern