Nationale Digitaloffensive

Bund, Länder und Kommunen gemeinsam für eine moderne Verwaltung

Ein Titelbild der BayKommun Webseite, das das Logo der Nationalen Digitaloffensive vor einer generischen Landkarte mit leuchten Verknüpfungen zeigt.

Sehr verehrte Präsidentinnen und Präsidenten der Bezirkstage,
verehrte Damen und Herren Landräte,
liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

mit der Nationalen Digitaloffensive von Bund, Freistaat und Kommunen liegt ein zentrales Modernisierungsvorhaben für unsere bayerische Heimat vor Ihnen. Was wir in den nächsten Monaten gemeinsam auf den Weg bringen wollen, ist bedeutend mehr als ein IT-Projekt. Im Schulterschluss aller föderalen Ebenen möchten wir den überfälligen Turbo für einen flächendeckenden Rollout digitaler Verwaltungsleistungen zünden, die endlich spürbar bei den Menschen und Unternehmen im Freistaat ankommen sollen.

Für mich ist und bleibt die gezielte Weiterentwicklung Bayerns zu einem modernen Digitalstaat ein Herzensanliegen, dessen Erfolg sich auf kommunaler Ebene entscheidet. Denn: Im Rathaus und Landratsamt trifft Politik auf die Lebenswirklichkeit der Menschen. Nirgends anders als dort entscheidet sich, ob die Leute unseren Staat als bürokratisch und verstaubt empfinden oder als modern und innovativ wahrnehmen.

Die digitale Transformation unserer Verwaltung wirkt dabei als Standortvorteil für unsere heimische Wirtschaft und verbessert die Lebensqualität der Menschen. Smarte Digitalisierung hilft unseren Behörden aber nicht nur im Kampf gegen Bürokratie und Fachkräftemangel, sondern prägt auch das Image eines modernen Staates in den Köpfen seiner Bürgerinnen und Bürger. Schließlich geht es bei der Modernisierung unseres Gemeinwesens auch darum, verloren gegangenes Vertrauen in die Institutionen unserer Demokratie und deren Funktionsfähigkeit zurückzugewinnen.

Das Logo des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales mit einem Bild des Digitalministers Dr. Fabian Mehring.
© StMD Anne Hufnagl

Unser gemeinsamer Anspruch muss es also sein, dass staatliche Leistungen zukünftig so einfach und selbstverständlich nutzbar sind, wie Online-Banking oder Shopping im Netz. Standardisierte Behördengänge sollten im Jahr 2026 von überall aus und zu jeder Zeit online erledigt werden können. Das Smartphone wird dabei zum Rathaus in der Hosentasche – schnell, sicher und rund um die Uhr sowie an jedem Ort verfügbar.

Auf diesem Weg setze ich seit meinem Amtsantritt gezielt auf eine engstmögliche Zusammenarbeit mit Ihnen als wichtigsten Entscheiderinnen und Entscheidern vor Ort. Im Rahmen unserer neuen Offensive mit dem Bund bündeln wir nun die Kräfte von AKDB, BayKommun und Bayerns Kommunen, um miteinander die Digitalisierung der Verwaltung auf sämtlichen Ebenen pragmatisch und praxistauglich voranzutreiben.

Im Fokus stehen dabei ganz konkrete digitale Leistungen mit echtem Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger – von der elektronischen Wohnsitzanmeldung über den digitalen Führerscheinantrag bis hin zum digitalen Bauantragsverfahren.

Die folgenden Informationen auf dieser Webseite dienen Ihnen sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als einheitliche Informationsbasis für Kommunen und kommunale Spitzenverbände. Sie bündelt alle wesentlichen Informationen rund um unser Bund-Länder-Projekt, mit dem Bayern ab sofort als nationales Pilot-Bundesland deutschlandweit vorangeht. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie neben unserem Zielbild auch Informationen über die beteiligten Akteure sowie zu den Onlinediensten, der Finanzierungs- und Förderlogik, den Stichtagsregelungen und zum Rollout-Prozess.

Bei alledem liegt mir am Herzen auch für die Zukunft klarzulegen: Das Bayerische Digitalministerium lässt die Kommunen im Freistaat auf ihrem Weg in das KI-Zeitalter nicht allein. Wir leisten auch weiterhin finanzielle, organisatorische, technische und kommunikative Unterstützung. Zusammen gießen wir als Freistaat und Kommunen das Fundament für einen modernen Digitalstaat, der durch eine innovative Verwaltung besticht.

Für Ihren persönlichen Einsatz im Herzen der kommunalen Familie danke ich Ihnen im Zuge dessen ausdrücklich und wünsche viel Inspiration bei der Lektüre dieser Seiten.

Herzlichst,

Ihr Dr. Fabian Mehring, MdL
Staatsminister

Das Wichtigste in Kürze

Um welche Leistungen geht es?

  • Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
  • Aufenthalt Digital
  • Führerschein
  • Waffenrechtliche Erlaubnisse (eWaffe)
  • Digitale Baugenehmigung *

* Für die Digitale Baugenehmigung gelten aufgrund des vorgesehenen Pilot- und Rolloutprozesses besondere Rahmenbedingungen. Weitere Informationen sind dem Steckbrief zur Digitalen Baugenehmigung zu entnehmen.

Welche Vorteile habe ich?

  • Unterstützung bei der technischen Umsetzung, insbesondere bei der Bereitstellung und Integration der erforderlichen Komponenten.
  • Unterstützung vor Ort in der Anbindung bei den obigen Diensten, sollten Probleme auftreten.
  • Keine Anbindungskosten.
  • Entlastung bei Schnittstellenkosten für den EfA-Dienst eWA, wenn bis zum Stichtag (30.09.2026) eine Bestellung erfolgt.

Was muss ich tun?

  • Die Dienste bestellen. Bestellungen der genannten Dienste müssen über den DigitalMarkt der BayKommun getätigt werden.
  • Wird der EfA-Dienst Elektronische Wohnsitzanmeldung bis zum 30.09.2026 bestellt, werden laufende Schnittstellenkosten für 2026 übernommen. Von dieser Entlastung bei den Schnittstellen profitieren natürlich auch die Kommunen, die den EfA-Dienst eWA bereits im Einsatz haben.

Wie geht es weiter?

  • Nach Bestellung über den DigitalMarkt der BayKommun startet der Anbindungsprozess.
  • Die Kommunen werden durch die Rollout-Teams kontaktiert.
  • Wenn Unterstützung benötigt wird, hilft die AKDB gerne weiter.
  • Nach erfolgter Anbindung können die Dienste von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Ein Bild des Bayerischen Digitalministers Dr. Fabian Mehring, der nach vorne gelehnt in einem modernen Gebäude steht.
© StMD Anne Hufnagl

„Bayern ist nicht nur der Geburts­ort des ersten Digital­ministeriums Deutsch­lands – wir sind Deutsch­lands Taktgeber bei der Verwaltungs­digitalisierung und Motor einer Digital­wirtschaft, die Maß­stäbe in Europa setzt. Jetzt wollen wir das nächste Kapitel dieser Erfolgs­geschichte aufschlagen - mutig, innovativ und mit einer klaren Vision für die digitale Zukunft Deutschlands."

Projektbeschreibung

Hintergrund und Zielsetzung

Die Nationale Digitaloffensive ist ein gemeinsames Modernisierungsprojekt von Bund, Ländern und Kommunen, mit dem Ziel, digitale Verwaltungsleistungen bundesweit schneller, standardisierter und effektiver flächendeckend bereitzustellen.

Ausgangspunkt ist eine von Bundesminister Dr. Karsten Wildberger und Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring initiierte Zusammenarbeit, mit der die Verwaltungsdigitalisierung über alle Ebenen hinweg enger abgestimmt wird. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Bayern ist dabei in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.

Das Logo der Nationalen Digitaloffensive.

Pilotierung und Umsetzung

Bayern hat sich gemeinsam mit Hessen frühzeitig als Pilotregion an der Nationalen Digitaloffensive qualifiziert. Inzwischen ist auch Niedersachsen Teil des Programms, weitere Länder folgen. Strukturelle Hemmnisse beim Rollout von Onlinezugangsgesetz (OZG)- und von „Einer für Alle“ (EfA)-Leistungen werden abgebaut, bestehende Lösungen besser nachnutzbar gemacht. Dabei gilt es, Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Einführung digitaler Angebote in den Kommunen zu erleichtern. Die Erkenntnisse aus Pilotkommunen und Workshops bilden zugleich die Grundlage für einen Ansatz, der perspektivisch auch anderen Ländern zur Verfügung gestellt werden kann.

Ende 2025 wurden mit ausgewählten Pilotkommunen zwölf Vor-Ort-Workshops durchgeführt. In Bayern beteiligten sich die Städte Aschaffenburg und Augsburg, die Landkreise Kelheim und Regensburg sowie die Kommunen Meitingen und Pullach. Ziel war es, zentrale Herausforderungen beim Rollout digitaler Verwaltungsleistungen zu identifizieren und Ansätze für eine flächendeckende Umsetzung zu entwickeln. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurde Anfang 2026 ein gemeinsames operatives Programm erarbeitet, das nun schrittweise umgesetzt wird.

Schwerpunktleistungen und Fördervoraussetzungen

Im Rahmen der Nationalen Digitaloffensive wurden in Bayern fünf zentrale Leistungen* fachlich festgelegt, die bis Ende 2026 flächendeckend digital bereitgestellt werden sollen:

  • Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
  • Aufenthalt Digital
  • Führerschein
  • Waffenrechtliche Erlaubnisse (eWaffe)
  • Digitale Baugenehmigung *

Wichtig ist dabei: Eine Förderung setzt voraus, dass die jeweilige Leistung tatsächlich und produktiv angebunden ist und für Bürgerinnen und Bürger im BayernPortal auffindbar ist.

* Für die Digitale Baugenehmigung gelten aufgrund des vorgesehenen Pilot- und Rolloutprozesses besondere Rahmenbedingungen. Weitere Informationen sind dem Steckbrief zur Digitalen Baugenehmigung zu entnehmen.

Über die Digitaloffensive Bayern

Die Nationale Digitaloffensive wird in Bayern gemeinsam vom Staatsministerium für Digitales (StMD), der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Bayern AöR (AKDB) als Landes-Generalunternehmer und der BayKommun AöR umgesetzt. Sie verbindet bestehende Strukturen mit dem Ziel, digitale Verwaltungsleistungen schneller in die Umsetzung zu bringen, Insellösungen zu verringern und ihre Verfügbarkeit in der Breite zu erhöhen.

Operative Beschreibung

Rolle des Bundes und des Freistaats Bayern

Die Umsetzung der Nationalen Digitaloffensive folgt einem abgestimmten Zusammenspiel aller beteiligten Ebenen und Partner.

Der Bund schafft den rechtlichen und fachlichen Rahmen, entwickelt zentrale Standards und Basisdienste und legt damit wesentliche Voraussetzungen für eine einheitliche Verwaltungsdigitalisierung. Zu einzelnen Teilbudgets der Gesamtinitiative liegen derzeit keine öffentlichen Detailangaben vor.

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales übernimmt die strategische Gesamtkoordination im Freistaat, setzt fachliche Prioritäten und koordiniert die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen in Bayern.

Technische Umsetzung und Koordination in Bayern

Die AKDB übernimmt in Bayern als Landes-Generalunternehmer die technische Umsetzung, insbesondere die Bereitstellung und Integration der digitalen Verwaltungsleistungen, das fachverfahrensbezogene und technische Umsetzungs-Know-how sowie die Herstellung der Anschlussfähigkeit an bestehende kommunale Strukturen. Auf Bundesebene übernimmt die govdigital die Rolle des Bundes-Generalunternehmers. Sie ist dafür verantwortlich, die Flächendeckung zu steuern und den länderübergreifenden Austausch zu stärken.

Die gesetzliche Koordinierungsfunktion der BayKommun nach dem Bayerischen Digitalgesetz bleibt davon unberührt und wird vollumfänglich berücksichtigt. Die BayKommun AöR verantwortet die Organisation von Rollout, Nachnutzung und Vernetzung in Bayern. Sie unterstützt die rechtssichere Bereitstellung und Nutzung der Leistungen durch bestehende Angebote und Formate, insbesondere den DigitalMarkt, das KommunalWiki, das BayKoNet sowie weitere Austausch-, Informations- und Supportformate.

Aufgaben der Kommunen

Die Kommunen übernehmen die Einführung vor Ort. Dazu gehören insbesondere die Benennung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, die Beauftragung beziehungsweise Anbindung der Leistungen, die Einbindung in bestehende Abläufe und die anschließende Nutzung im Regelbetrieb.

Eine Grafik, die illustrativ eine Mitarbeiterin einer Kommune mit einem Laptop vor einem übergroß dargestellten Bildschirm zeigt.

Finanzierung und Förderlogik

Grundprinzip der Finanzierung

Die Finanzierung der Nationalen Digitaloffensive erfolgt auf Grundlage eines bundeseinheitlich vorgegebenen, erfolgsorientierten Finanzierungsmodells. Vergütet werden im Wesentlichen tatsächliche Neuanbindungen an EfA-Leistungen. Reine Systemumstellungen oder Umrüstungen bestehender Verfahren werden nach derzeitiger bundesseitiger Linie grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Fördervoraussetzungen und Anbindungspauschale

Für jede erfolgreiche Anbindung eines Verwaltungsträgers an einen der ausgewählten Onlinedienste fließt eine Pauschale in Höhe von 3.800 Euro je Verwaltungsleistung nach Bayern. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Leistung tatsächlich und dauerhaft produktiv angebunden ist und über einen funktionierenden Link im BayernPortal für Bürgerinnen und Bürger und/oder Unternehmen erreichbar gemacht wird. Ein entsprechender Eintrag im Redaktionssystem ist daher erforderlich.

Entlastung der Kommunen bei der Einführung

Die Mittel sollen Kommunen bei der Einführung der Leistungen gezielt entlasten. Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung fallen für Kommunen insbesondere die Anbindungskosten bei Dataport nicht an, wenn sie sich an den Dienst anbinden. Darüber hinaus werden im Jahr 2026 auch die laufenden Schnittstellenkosten zu den Fachverfahren der AKDB und der Komuna GmbH für den Dienst eWA übernommen, sofern sich Kommunen für die Nutzung entscheiden und diesen bis zum 30.09.2026 über den DigitalMarkt der BayKommun bestellen. Von dieser Entlastung bei den Schnittstellen profitieren natürlich auch die Kommunen, die den EfA-Dienst eWA bereits im Einsatz haben.

Ausnahmen und Besonderheiten einzelner Leistungen

Eine Ausnahme im Finanzierungsmodell gilt für den Onlinedienst Führerschein. Hier muss in Bayern aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf eine Eigenentwicklung gesetzt werden; das Programm des BMDS fördert in diesem Fall auch Neuanbindungen an die bayerische Lösung.

Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird zusätzlich auch der Umstieg von bayerischen Lösungen auf den EfA-Dienst finanziert.

Förderzeitraum und Einschränkungen

Das Programm des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist bis zum 31.12.2026 angelegt. Förderfähig sind damit nur Anbindungen von Leistungen an die Verwaltungsträger, die innerhalb dieses Zeitraums erfolgen.

Ergänzung

Da reine Umstellungen von der bayerischen Lösung auf den EfA-Dienst Digitale Baugenehmigung nach der derzeitigen bundesseitigen Linie grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, ist die Förderfähigkeit für die Leistung Digitale Baugenehmigung entsprechend eingeschränkt. Zusätzlich ist der vorgesehene Rolloutprozess zu beachten (siehe Steckbrief zur Digitalen Baugenehmigung).

Steckbrief

Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)

Fachbereich: Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro Geeignet für: Kreisangehörige Gemeinden, Große Kreisstädte, Kreisfreie Städte Was ist es?

Die Elektronische Wohnsitzanmeldung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, einen Wohnsitzwechsel vollständig online durchzuführen. Neben der Anmeldung werden auch die auf dem Personalausweis oder der eID gespeicherten Adressdaten aktualisiert. Die erforderlichen Adressaufkleber werden anschließend automatisiert durch die Bundesdruckerei versendet.

Was bringt der Dienst der Verwaltung?

Die digitale Abwicklung reduziert persönliche Vorsprachen im Bürgerbüro und entlastet Mitarbeitende bei standardisierten Meldevorgängen. Antragsdaten werden standardisiert digital übermittelt und können ohne zusätzliche Datenerfassung weiterverarbeitet werden. Dadurch sinken Verwaltungsaufwand und Bearbeitungszeiten, während gleichzeitig ein zeitgemäßer Bürgerservice angeboten werden kann.

Was bringt der Dienst den Bürgern?

Bürger können ihren Wohnsitzwechsel unabhängig von Öffnungszeiten bequem von zu Hause aus erledigen. Ein Termin im Bürgerbüro sowie mögliche Wartezeiten entfallen. Die Anmeldung kann rund um die Uhr durchgeführt werden, wodurch der gesamte Umzugsprozess einfacher und komfortabler wird.

Besonderheiten

Für die Nutzung benötigen Bürger einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp.

Die eWA zählt zu den bundesweit etablierten EfA-Leistungen und wird im Rahmen der Nationalen Digitaloffensive besonders gefördert. Die Leistung muss über den DigitalMarkt der BayKommun bestellt werden.

Anbindungshinweis

Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung fallen für Kommunen keine Anbindungskosten bei Dataport an, wenn sie sich an den Dienst eWA anbinden. Darüber hinaus werden im Jahr 2026 auch die laufenden Schnittstellenkosten zu den Fachverfahren der AKDB und der Komuna GmbH für den EfA-Dienst eWA übernommen, sofern sich Kommunen für die Nutzung entscheiden und diesen bis zum 30.09.2026 über den DigitalMarkt der BayKommun bestellen. Von dieser Entlastung bei den Schnittstellen profitieren natürlich auch die Kommunen, die den EfA-Dienst eWA bereits im Einsatz haben.

Weiterhin wird bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung zusätzlich auch der Umstieg von dem AKDB Online Dienst Wohnsitzanmeldung, auf den EfA-Dienst finanziert.

Wichtig! Stichtag 30.09.2026 für die Förderung der Kommunen:
Bitte beachtet den Anmelde-Stichtag und sichert euch die Vorteile unseres Rollout-Programms.

Finanzierungshinweis

Die Finanzierung umfasst die Anbindung und den Betrieb der EfALeistung sowie die Schnittstellenkosten zu den Fachverfahren der AKDB und der Komuna GmbH in 2026. Falls genügend Kommunen sich bis zum Stichtag 30.09.2026 entscheiden, wird gegen Ende 2026 seitens des Bay. Staatsministeriums für Digitales evaluiert, ob auch für 2027 weitere finanzielle Entlastungen bei den Schnittstellen für die Kommunen möglich sind. Falls dies möglich ist, werden die Kommunen zu einem gegebenen Zeitpunkt informiert.

Kommentar von Innenstaatssekretär Sandro Kirchner
Staatssekretär Sandro Kirchner ©BayStMI

„Digitale Dividende für die Bürgerbüros – eWA zeigt, wie ein moderner Staat heute funktionieren muss: Bürgerinnen und Bürger erledigen ihre Wohnsitzanmeldung und die Aktualisierung der Anschrift im Personalausweis bequem und unkompliziert von zu Hause aus, während die Verwaltung im Hintergrund medienbruchfrei arbeitet. Der Freistaat übernimmt für die Kommunen wesentliche Anbindungs- und Schnittstellenkosten – wer jetzt einsteigt, gewinnt Servicequalität, Effizienz und ein zeitgemäßes digitales Profil nach außen.“

Steckbrief

Aufenthalt Digital

Folgende Dienste sind inkludiert: Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte & aufenthaltsrelevante Bescheinigungen und Beschäftigungserlaubnis Fachbereich: Ausländerbehörde Geeignet für: Kreisfreie Gemeinden, Landkreise Was ist es?

Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates hat, benötigt zu einem längerfristigen Aufenthalt in Deutschland in der Regel, neben einem Visum für die Einreise, auch einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel wird befristet als Aufenthaltserlaubnis oder als Aufenthaltskarte erteilt. Unter bestimmten Bedingungen sind eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich. Der EfA-Onlinedienst „Aufenthalt Digital“ ermöglicht die Online-Beantragung eines Aufenthaltstitels unter Berücksichtigung verschiedener Aufenthaltszwecke und Antragsgründe. Ziel ist es, den Zugang zu aufenthaltsrechtlichen Leistungen für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen und gleichzeitig die Bearbeitungsprozesse in den Ausländerbehörden zu modernisieren.

Was bringt der Dienst der Verwaltung?

Für die Verwaltung bietet die digitale Leistung im OZG-Kontext erhebliche Vorteile bei der Standardisierung und Optimierung der Verfahrensabläufe. Einheitlich strukturierte digitale Anträge verbessern die Datenqualität und erleichtern die Bearbeitung in den Ausländerbehörden. Pflichtfelder, formale Prüfungen und digitale Dokumentenübermittlung reduzieren Rückfragen und verringern den Aufwand für die manuelle Nachbearbeitung. Gleichzeitig werden Medienbrüche abgebaut, da Antragsdaten nicht mehr oder nur in geringerem Umfang aus Papierunterlagen in Fachverfahren übertragen werden müssen. Dies führt zu einer effizienteren Vorgangsbearbeitung, einer besseren Nachvollziehbarkeit der Verfahren und einer spürbaren Entlastung der Mitarbeitenden. Darüber hinaus schafft die Digitalisierung die Grundlage für weitergehende Standardisierung, bessere Steuerung der Verfahren und perspektivisch auch für zusätzliche Automatisierungsschritte.

Was bringt der Dienst den Bürgern?

Für Bürgerinnen und Bürger besteht der wesentliche Vorteil darin, dass Anträge auf Erteilung, Verlängerung oder Änderung eines Aufenthaltstitels digital vorbereitet und – je nach Ausgestaltung des Onlinedienstes – online eingereicht werden können. Dadurch wird die Nutzung der Leistung zeitlich und örtlich flexibler, da viele Verfahrensschritte unabhängig von Öffnungszeiten erfolgen können. Digitale Formulare mit strukturierten Eingabefeldern unterstützen bei der vollständigen und nachvollziehbaren Antragstellung und helfen, Fehler oder unvollständige Angaben zu vermeiden. Die dabei kürzlich implementierte KI-Komponente ermöglicht es den Nutzenden bei der Antragstellung die hochgeladenen Dokumente auf Richtigkeit zu prüfen und somit die Antragsqualität zu steigern. Zudem profitieren Antragstellende von einer höheren Transparenz, etwa durch klare Hinweise zu erforderlichen Unterlagen, zum Verfahrensablauf sowie gegebenenfalls zum Bearbeitungsstand. Auch die Kommunikation mit der zuständigen Behörde kann durch digitale Übermittlungswege beschleunigt und vereinfacht werden.

Besonderheiten

Der Dienst ist auf Basis von Open Source erstellt, beliebig anpassbar und in jede Website und im Bürger-Service-Portal integrierbar. Anträge können medienbruchfrei ins Fachverfahren übernommen werden. Die mitgeschickten Dokumente – etwa Pass oder Arbeitsvertrag – können in die E-Akte des Antragstellers direkt abgelegt werden. Der Vorteil: weniger Fehler und eine schnellere Bearbeitung.

Stichtag 30.09.2026
Für die Inanspruchnahme der zentral bereitgestellten Leistungen im Rahmen des EfA-Onlinedienstes „Aufenthalt Digital“ ist zu beachten, dass die Bestellung über den DigitalMarkt durch die Kommunen bis spätestens zum 30.09.2026 erfolgen muss.

Finanzierungshinweis

Die Finanzierung der EfA-Leistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der EfA-Leistung bis Ende 2027, sowie die grundlegenden Rollout-Leistungen, die durch den Freistaat Bayern getragen werden. Kosten für Schnittstellen sowie für erforderliche Anpassungen oder den Einsatz von Fachverfahren sind hingegen von den Kommunen selbst zu übernehmen. Eine fristgerechte Beauftragung ist zudem Voraussetzung für die Sicherstellung der Finanzierung im Rahmen der aktuellen Förderkulisse.

Kommentar von Innenstaatssekretär Sandro Kirchner

„Gerade im Aufenthaltsrecht zeigt sich, wie wichtig eine moderne, verlässliche und transparente Verwaltung für unseren Rechtsstaat ist. Mit Aufenthalt Digital verbinden wir rechtssichere Verfahren mit einem serviceorientierten, digitalen Zugang – unabhängig von Öffnungszeiten und mit klaren Informationswegen für die Antragstellenden. Der Freistaat unterstützt diese Digitalisierung im Rahmen seiner Digitaloffensive, damit jede Ausländerbehörde den Schritt in die digitale Zukunft gehen kann.“

Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen
Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Steckbrief

Führerschein

Fachbereich: Führerscheinstelle / KFZ Geeignet für: Kreisfreie Gemeinden, Landkreise Was ist es?

Der Onlinedienst „Führerschein“ der AKDB ermöglicht die digitale Abwicklung ausgewählter Anliegen im Bereich Fahrerlaubnis. Je nach Ausgestaltung durch die zuständige Behörde können insbesondere standardisierte Verfahren wie die Beantragung eines Ersatzführerscheins, der Umtausch in einen EU-Kartenführerschein oder die Ausstellung eines internationalen Führerscheins online vorbereitet und eingereicht werden. Der Dienst unterstützt die strukturierte Erfassung der Antragsdaten sowie die digitale Übermittlung erforderlicher Unterlagen.

Was bringt der Dienst der Verwaltung?

Für die Verwaltung ergeben sich Vorteile durch standardisierte, digitale Antragseingänge und eine bessere Datenqualität. Pflichtfelder und Plausibilitätsprüfungen helfen, unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu vermeiden. Gleichzeitig werden Medienbrüche reduziert, da Daten und Unterlagen nicht mehr in gleichem Umfang manuell aus Papierformularen übernommen werden müssen. Dies erleichtert die Bearbeitung, verbessert die Nachvollziehbarkeit der Vorgänge und kann die Bearbeitungszeiten verkürzen.

Was bringt der Dienst den Bürgern?

Für Bürgerinnen und Bürger bietet der Dienst vor allem mehr Komfort, Flexibilität und Transparenz. Anträge können orts- und zeitunabhängig gestellt werden, ohne ausschließlich an Öffnungszeiten gebunden zu sein. Die geführte Online-Antragstellung erleichtert das Ausfüllen, reduziert Fehler und macht sichtbar, welche Unterlagen benötigt werden. Dadurch wird das Verfahren verständlicher und nutzerfreundlicher. Zudem können Papieraufwand und persönliche Vorsprachen in Teilen reduziert werden.

Besonderheiten

Eine Besonderheit der Leistung liegt darin, dass sie sich zwar gut für standardisierte Verfahren eignet, jedoch nicht jeder Verfahrensschritt vollständig digitalisierbar ist. Je nach Anliegen können weiterhin Anforderungen an Identitätsprüfung, Originalunterlagen, biometrische Lichtbilder oder persönliche Vorsprachen bestehen. Der Dienst ist daher besonders geeignet, Fahrerlaubnisverfahren digital zu unterstützen und zu vereinfachen, auch wenn einzelne Schritte weiterhin analog bleiben können.

Anbindungshinweis

Eine Ausnahme im Finanzierungsmodell gilt für den Onlinedienst Führerschein. Hier muss in Bayern aufgrund gesetzlicher Vorgaben auf eine Eigenentwicklung gesetzt werden; das Programm des BMDS fördert in diesem Fall auch Neuanbindungen an die bayerische Lösung.

Stichtag 30.09.2026
Für die Inanspruchnahme der zentral bereitgestellten Leistungen im Rahmen des Onlinedienstes „Führerschein“ ist zu beachten, dass die Bestellung über den DigitalMarkt durch die Kommunen bis spätestens zum 30.09.2026 erfolgen muss.

Finanzierungshinweis

Die Finanzierung der Leistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der Leistung bis Ende 2027, sowie die grundlegenden Rollout-Leistungen, die durch den Freistaat Bayern getragen werden. Kosten für Schnittstellen sowie für erforderliche Anpassungen oder den Einsatz von Fachverfahren sind hingegen von den Kommunen selbst zu übernehmen. Eine fristgerechte Beauftragung ist zudem Voraussetzung für die Sicherstellung der Finanzierung im Rahmen der aktuellen Förderkulisse.

Kommentar von Innenstaatssekretär Sandro Kirchner

„Beim Führerschein setzen wir auf eine eigene bayerische Lösung. Für die Landkreise und kreisfreien Städte bieten die Onlinedienste die Möglichkeit, in einem Bereich, der viele Bürger betrifft, das Image der Behörde als moderner Dienstleister zu stärken und Parteiverkehr zu reduzieren.“

Steckbrief

Waffenrechtliche Erlaubnis (eWaffe)

Fachbereich: Waffenbehörde Geeignet für: Kreisfreie Städte, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften Was ist es?

Der Onlinedienst „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ für die OZGLeistungsbündel (a) „Waffenrechtliche Erlaubnisse für Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition“ (10151) und (b) „Umgang mit Waffen“ (10154) ermöglicht die nutzerzentrierte und durchgehend digitale Umsetzung der Beantragung z. B. der grünen, gelben und roten Waffenbesitzkarte sowie der Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine, Europäische Feuerwaffenpässe und weitere Leistungen vom Kommunalportal im Front-End bis in das Fachverfahren im Back-End, ohne Medienbrüche zwischen Antragseingang und Fachverfahren. Die rechtliche Grundlage bildet das Waffengesetz (WaffG). Dieses regelt den Umgang mit Waffen im Rahmen des deutschen Waffenrechts.

Was bringt der Dienst der Verwaltung?

Für die Verwaltung schafft „eWaffe“ vor allem standardisierte und effizientere Abläufe. Digital eingereichte Anträge liegen in strukturierter Form vor und können dadurch einfacher geprüft und weiterverarbeitet werden. Die Datenqualität verbessert sich, da Pflichtfelder und Validierungen fehlerhafte oder unvollständige Eingaben verringern. Zudem werden Medienbrüche reduziert, weil Angaben nicht mehr vollständig manuell aus Papierformularen übernommen werden müssen. Zudem können sich Antragsstellende über die BundID verifizieren, was die Identitätsprüfung je nach Antrag verkürzt oder ersetzt. Dies entlastet die Waffenbehörden, verbessert die Nachvollziehbarkeit der Vorgänge und kann die Bearbeitungszeiten verkürzen.

Was bringt der Dienst den Bürgern?

Für Bürgerinnen und Bürger bietet „eWaffe“ vor allem eine einfachere und bequemere Antragstellung. Anträge können orts- und zeitunabhängig digital sowie ausweisverifiziert (via BundID) eingereicht werden. Durch strukturierte Online-Formulare werden Nutzende Schritt für Schritt durch das Verfahren geführt, was die Wahrscheinlichkeit unvollständiger Angaben reduziert. Außerdem können Unterlagen digital übermittelt werden, wodurch Papieraufwand und (mehrfache) persönliche Vorsprachen insb. bei Verlängerungsanträgen reduziert werden. Insgesamt wird das Verfahren transparenter, nutzerfreundlicher und besser zugänglich.

Besonderheiten

Die digitale Verwaltungsleistung „eWaffe“ ist durch ihre Einbettung in das sicherheitsrelevante Waffenrecht besonders. Sie ist geprägt durch hohe Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit, Identitätsfeststellung sowie an die rechtssichere Prüfung persönlicher Voraussetzungen wie Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde und Bedürfnis. Gleichzeitig besteht ein hoher Dokumentations- und Nachweisbedarf. Die Leistung eignet sich daher besonders zur digitalen Unterstützung und Standardisierung der Antragstellung und Verfahrensbearbeitung, bleibt jedoch aufgrund der erforderlichen Einzelfallprüfung nur begrenzt automatisierbar.

Anbindungshinweis

Zahlreiche Waffenbehörden nutzen derzeit den Dienst „Kleiner Waffenschein“ aus dem BayernStore nach. Dieser wurde zum 30.06.2026 abgeschaltet, da das StMI kein Konkurrenzprodukt zur EfA-Lösung Waffenrechtliche Erlaubnisse (eWaffe) anbieten darf, die als Bestandteil der BayernPackages vom Freistaat Bayern und den Kommunen bezahlt wird. Das StMI bittet um einen proaktiven Wechsel auf die Antragsstrecke(n) der eWaffe der jeweiligen Waffenbehörde.

Sofern keine Nachnutzung von eWaffe geplant ist, muss eine umfassende Begründung gegenüber dem StMI (über die Regierungen) erfolgen. Das StMI weist darauf hin, dass Behörden nach Art. 19 Abs. 1 S. 1 BayDiG verpflichtet sind, geeignete Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Als digital geeignet gelten alle in den BayernPackages enthaltenen Onlinedienste.

Stichtag 30.09.2026: Für die Inanspruchnahme der zentral bereitgestellten Leistungen im Rahmen des EfA-Onlinedienstes „eWaffe“ ist zu beachten, dass die Bestellung über den DigitalMarkt durch die Kommunen bis spätestens zum 30.09.2026 erfolgen muss.

Finanzierungshinweis

Die Finanzierung der EfA-Leistung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der EfA-Leistung bis Ende 2027, sowie die grundlegenden Rollout-Leistungen, die durch den Freistaat Bayern getragen werden. Kosten für Schnittstellen sowie für erforderliche Anpassungen oder den Einsatz von Fachverfahren, sind hingegen von den Kommunen selbst zu übernehmen. Eine fristgerechte Beauftragung ist zudem Voraussetzung für die Sicherstellung der Finanzierung im Rahmen der aktuellen Förderkulisse.

Kommentar von Innenstaatssekretär Sandro Kirchner

„Mit eWaffe digitalisieren wir ein sicherheitsrelevantes Kernthema: Waffenrechtliche Erlaubnisse werden über ein digitales Verfahren beantragt und bearbeitet und die Daten laufen strukturiert ins örtliche Waffenverwaltungssystem. So verbinden wir hohe Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Zuverlässigkeitsprüfung mit modernen, effizienten Abläufen in den Waffenbehörden und die Waffenbehörden erhalten wertvolle Kapazitäten für Beratung und schwierige Sachverhalte.“

Steckbrief

Digitale Baugenehmigung

Fachbereich: Untere Bauaufsichtsbehörden Geeignet für: Große Kreisstädte, Landkreise, kreisfreie Gemeinden, Delegationsgemeinden Was ist es?

Der „Einer für Alle“-Dienst (EfA-Dienst) „Digitale Baugenehmigung“ ermöglicht die digitale Einreichung aller gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen. Dazu zählen unter anderem Bauanträge, Anträge auf die Teilbaugenehmigung, Vorbescheide und Genehmigungsverlängerungen, die Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung, sowie die Anzeigen des Baubeginns, der Nutzungsaufnahme und der Beseitigung.

Weiterentwicklung des Digitalen Bauantrags

Der EfA-Dienst Digitale Baugenehmigung stellt die künftige Weiterentwicklung der bayerischen Lösung „Digitaler Bauantrag“ dar, die bereits nahezu flächendeckend angeboten wird und die digitale Einreichung von Bauanträgen, Anzeigen sowie Anlagen erlaubt. Bayernweit wurden über diese Lösung seit 2021 bereits circa 120.000 Vorgänge eingereicht.

Was bringt der Dienst der Verwaltung?

Für die Verwaltung vereinfacht die Digitalisierung die entsprechenden Verfahren erheblich. Im Gegensatz zu analogen Verfahren müssen umfangreiche Unterlagen nicht mehr in Papierform ausgetauscht werden. Stattdessen ermöglicht der EfA-Dienst digitale Beteiligungen und damit eine gemeinsame und parallele Prüfung durch die beteiligten Fachstellen und (ggf.) die Gemeinde. Dies führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten, einer klaren Strukturierung der Vorgänge und einer besseren Übersicht über alle relevanten Informationen. Die direkte Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten verbessert zusätzlich die Effizienz. Durch die erhöhte Transparenz und standardisierte Abläufe können die behördlichen Prozesse optimiert werden.

Was bringt der Dienst den Bürgern?

Für Bürgerinnen und Bürger bietet der EfA-Dienst vor allem eine einfachere, transparentere und schnellere Antragstellung. Eine Einreichung großformatiger Planzeichnungen sowie von Mehrfertigungen entfällt. Der Antrag kann im virtuellen Vorgangsraum kollaborativ mit anderen Beteiligten, zum Beispiel mit Entwurfsverfassern oder Vertretungen, erstellt werden. Hinweisfelder und hinterlegte Regeln im EfA-Dienst unterstützen dabei, Fehler zu vermeiden und den Prozess übersichtlicher zu gestalten. Durch die parallele Bearbeitung der beteiligten Stellen verkürzen sich außerdem die Bearbeitungszeiten, was die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger erhöht.

Besonderheiten

Die besondere Stärke der Leistung liegt darin, dass sie nicht nur eine digitale Einreichung von Anträgen und Anzeigen, sondern ein durchgängig digitales, kollaboratives, transparentes und regelbasiert unterstütztes Verfahren ermöglicht.

Vorgehen

Derzeit findet für den EfA-Dienst Digitale Baugenehmigung die notwendige Pilotphase mit einer begrenzten Zahl ausgewählter Bauaufsichtsbehörden statt. Die Erkenntnisse aus der Pilotphase werden anschließend in die weitere Umsetzung überführt. Der notwendige Rolloutprozess ist voraussichtlich in Q4 2026 abgestimmt und die Anpassung der Antragsstrecken abgeschlossen, sodass im Anschluss ein fokussierter Flächenrollout erfolgen kann. Dieser wird durch die BayKommun betreut, die den unteren Bauaufsichtsbehörden in Abstimmung mit dem zuständigen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr während des gesamten Prozesses als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Projektphasen

2026: Pilotphase

Q4 - 2026: Ende der Pilotphase

Im Anschluss: fokussierter Flächenrollout

Kommentar von Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter
StMB / Atelier Krammer

„Die Erfahrungen mit dem Digitalen Bauantrag sind rundum positiv. Die Zahlen zeigen, dass diese digitale Möglichkeit von den Planerinnen und Planern gerne angenommen wird. Sie können die Bauanträge dank des digitalen Verfahrens viel einfacher stellen und die Bauaufsichtsbehörden können sie leichter und schneller bearbeiten. Auf diesem Erfolg ruhen wir uns aber nicht aus. Momentan arbeiten wir daran, die Lösung durch den neuen EfA-Dienst Digitale Baugenehmigung noch komfortabler für die Nutzerinnen und Nutzer und noch effizienter für die Behörden zu machen.“

DigitalMarkt

Der BayKommun DigitalMarkt ist die zentrale Plattform für bayerische Kommunen, um digitale Verwaltungsleistungen rechtssicher nachzunutzen. Hier finden Städte, Gemeinden und Landkreise verfügbare Onlinedienste gebündelt an einem Ort und können sie direkt für ihre Verwaltung anfordern. Der Vorteil für Kommunen: Der Zugang zu digitalen Leistungen wird deutlich einfacher. Statt einzelne Lösungen selbst zu suchen, rechtlich zu prüfen und separat zu beschaffen, bietet der DigitalMarkt einen strukturierten und verlässlichen Weg zur Nachnutzung. Das spart Zeit, reduziert organisatorischen Aufwand und erleichtert die Einführung neuer Onlinedienste besonders dort, wo personelle oder fachliche Ressourcen begrenzt sind. Für den Rollout digitaler Verwaltungsleistungen ist der DigitalMarkt ein zentrales Instrument. Er hilft dabei, bestehende Dienste schneller in die Fläche zu bringen und Kommunen beim Einstieg in die digitale Verwaltung zu unterstützen. So trägt er dazu bei, die Verwaltungsdigitalisierung in Bayern geordnet, einheitlicher und für Kommunen besser umsetzbar voranzubringen.

Im Rahmen der Nationalen Digitaloffensive müssen Kommunen die Dienste über den BayKommun DigitalMarkt bestellen, Voraussetzung hierfür ist ein Unternehmenskonto der Kommune.

KoWi

Das KommunalWiki der BayKommun ist die zentrale Wissensplattform für bayerische Kommunen rund um die Verwaltungsdigitalisierung. Es bündelt wichtige Informationen, Begriffe, Antworten auf häufige Fragen und Hintergrundwissen an einem Ort und macht sie für Kommunen leicht zugänglich. Für die Kommune bedeutet das: Informationen müssen nicht mühsam an verschiedenen Stellen zusammengesucht werden. Das KommunalWiki hilft dabei, Themen der digitalen Verwaltung schneller einzuordnen, Fachbegriffe zu verstehen und offene Fragen verlässlich nachzuschlagen. Gerade für Verwaltungen mit begrenzten personellen Ressourcen schafft dies Orientierung und entlastet im Arbeitsalltag.

Auch für den Rollout digitaler Verwaltungsleistungen ist das KommunalWiki wichtig. Es unterstützt Kommunen dabei, Zusammenhänge besser zu verstehen, Anforderungen einzuordnen und sich auf die Einführung neuer Dienste vorzubereiten. So trägt es dazu bei, Wissen zu sichern, Unsicherheiten abzubauen und die Verwaltungsdigitalisierung in den Kommunen nachvollziehbarer und zugänglicher zu machen. Zur Nationalen Digitaloffensive sind viele Informationen gebündelt im KommunalWiki zu finden.

BayKoNet

Das BayKoNet ist eine kostenfreie, datenschutzkonforme und unabhängige Plattform für Mitarbeitende der kommunalen Ebene in Bayern. Damit begleiten wir Euch bei der Einführung und Nutzung von EfA-Diensten, indem Wissen, Erfahrungen und Unterstützung an einem Ort gebündelt werden. Ihr erhaltet dort Zugang zu Informationen aus dem Rollout, könnt Fragen stellen, Erfahrungen mit anderen Kommunen austauschen und von bereits gewonnenen Erkenntnissen profitieren.

Hier findet Ihr Expertinnen und Experten aus anderen Kommunen, hilfreiche Inhalte sowie schnelle Unterstützung.

Der Mehrwert liegt in der pragmatischen und ebenenübergreifenden Zusammenarbeit: Informationen, Erfahrungen und Hilfestellungen sind an einem Ort gebündelt. Das erleichtert den Austausch, spart Zeit und vermeidet Doppelarbeit. Denn: Das Wissen ist bereits da. BayKoNet hilft, es zugänglich zu machen und gemeinsam zu nutzen.

Unsere Foren, Fach- und Supportgruppen zu EfA-Diensten, Fachverfahren und BayernPackages werden größtenteils von Fachleuten aus den Kommunen moderiert.

Das BayKoNet auf einen Blick

  • schneller Zugang zu Informationen rund um EfA-Dienste und deren Einführung
  • Austausch mit Kommunen, die sich bereits im Rollout befinden oder Erfahrungen gesammelt haben
  • Unterstützung bei Fragen zu Prozessen, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen
  • Sichtbarkeit von Herausforderungen, Lösungswegen und Erfahrungen aus der kommunalen Ebene
  • Nutzung bestehender Kenntnisse statt isolierter Einzelbearbeitung
  • stärkere Vernetzung zwischen Projektbeteiligten, kommunalen Ansprechpartnern und Fachleuten
Erste Schritte und Kontakt zur BayKommun

Kommunen, die in der Nationalen Digitaloffensive aktiv werden möchten, können die vorhandenen Informations- und Unterstützungsangebote der BayKommun gezielt nach ihrem jeweiligen Bedarf nutzen:

DigitalMarkt
Die Registrierung im DigitalMarkt ist der zentrale Einstieg und Bezugspunkt, um die Onlinedienste nachnutzen zu können.

Sprechstunde Nationale Digitaloffensive
Die regelmäßige Sprechstunde am Dienstag unterstützt bei der ersten Orientierung und bietet Raum für Fragen zu Vorgehen, Rahmenbedingungen und nächsten Schritten.

KoWi
Das KommunalWiki dient als Wissens- und Informationsbasis. Dort stehen weiterführende Inhalte und Hilfestellungen zur Verfügung.

BayKoNET
Das BayKoNet ermöglicht den Austausch mit anderen Kommunen in den Supportgruppen der Fokusdienste und unterstützt die Vernetzung zu Themen der Umsetzung und Nachnutzung.

Kontaktformular der BayKommun
Für individuelle Fragen oder konkrete Anliegen steht unser Kontaktformular als direkter Weg zur BayKommun bereit. Damit stehen für jede Phase passende Kanäle zur Verfügung: vom Einstieg über die fachliche Orientierung und Vertiefung bis hin zum Austausch und zur direkten Kontaktaufnahme.

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Gemeinsam für ein starkes Bayern