Öffentliche Ausschreibungen
Transparenz bei unseren Werbemaßnahmen gemäß Art. 25 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
In Umsetzung der Transparenzpflichten nach Art. 25 Abs. 2 des European Media Freedom Act (Verordnung (EU) 2024/1083 – EMFA) veröffentlicht die BayKommun AöR jährlich eine Übersicht über ihre Ausgaben für staatliche Werbung.
Die Angaben umfassen sämtliche entgeltlichen Werbe- und Informationsmaßnahmen, die über Anbieter eines Mediendienstes oder Online-Plattformen beauftragt wurden. Die unten stehende tabellarische Übersicht enthält die gesetzlich geforderten Angaben und wird jährlich aktualisiert.
Beauftragungen der BayKommun AöR im Sinne von Art. 25 Abs. 1 EMFA erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
Übersicht der Werbeausgaben
Gemäß den Anforderungen der Verordnung erfolgt die Veröffentlichung transparent, elektronisch und barrierefrei. Die Berichte der Vorjahre bleiben archiviert und weiterhin abrufbar: