KommunalWiki FAQs
Frequently Asked Questions
Für aktuelle Informationen zu "Einer für alle" (EfA) wendet Euch bitte an uns, die BayKommun: projekt@baykommun.bayern
Mehr Informationen findet Ihr außerdem im Fokusthema BayernPackages und EfA.
Hierzu halten wir Euch über unsere Formate wie unser BayKommun-Briefing und unsere regelmäßig stattfindenden Webinare gerne auf dem Laufenden. Wenn Ihr Euch gezielt für einzelne Dienste interessiert, lasst uns das gerne wissen.
Über neu verfügbare Leistungen im DigitalMarkt informieren wir Euch in der DigitalMarkt-Supportgruppe im BayKoNet.
Ja. Ämter, die diese Leistungen schon produktiv nachnutzen, gehen folgendermaßen vor:
- Bitte mit dem "Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt registrieren.
- Die gewünschte Leistung bestellen.
- Ihr bekommt daraufhin den Vertrag und weitere Unterlagen zu dem bestellten Dienst zugesendet und habt damit die rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung der Leistung abgeschlossen.
- Nach erfolgreicher technischer Anbindung des Dienstes muss der Link zum Onlineantrag im BayernPortal bei eurer Behörde hinterlegt werden.
- Bitte übermittelt der BayKommun diesen Link im entsprechenden BayKommun-Ticket (wird mit der Bestellung im DigitalMarkt angelegt), damit wir wissen, dass die Leistung im Bayernportal verfügbar ist.
Ja, für ALLE EfA-Dienste muss die Leistung im DigitalMarkt bestellt werden. D.h. es muss ein Sub-Sub-Nachnutzungsvertrag über den DigitalMarkt der BayKommun abgeschlossen werden, da wir die Leistung im Auftrag des Freistaates und der bayerischen Ministerien an die Kommunen weitergeben.
Für diese Weitergabe ist ein Vertrag mit der BayKommun erforderlich, da wir die hierfür erforderliche, juristisch inhousefähige, Einheit sind. Dieser Vertrag ist notwendig, um die Leistungen rechtlich übermitteln zu dürfen.
Das Unternehmenskonto stellt in diesem Kontext die rechtssichere Möglichkeit der Authentifizierung für den digitalen Vertragsschluss dar.
Für die Ämter, die eine EfA-Leistung noch NICHT nachnutzen:
- Bitte mit dem "Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt registrieren.
- Die gewünschte Leistung bestellen.
- Daraufhin: Ihr bekommt den Vertrag und weitere Unterlagen zu dem bestellten Dienst zugesendet und habt damit die rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung der Leistung abgeschlossen.
- Gleichzeitig wird der Fachverfahrenshersteller bzw. IT-Dienstleister über die gewünschte Einrichtung der Leistung informiert und wird sich mit euch für die weiteren Schritte in Verbindung setzen.
- Nach erfolgreicher Anbindung erhaltet ihr die Aufforderung durch die BayKommun (Ticketsystem) den BayernPortal-Link zu übermitteln, damit wir wissen, dass die Leistung im BayernPortal verfügbar ist.
Für EfA-Leistungen gilt das Gleiche wie für alle Leistungen der BayernPackages: Sie müssen nicht genutzt werden, aber die Verwaltungsleistung muss bei Nicht-Nutzung des Dienstes anderweitig digital angeboten werden.
Mehr Informationen dazu findet Ihr im Fokusthema BayernPackages und EfA.
Die Finanzierung kommunaler EfA-Dienste erfolgt in Bayern überwiegend über den Finanzierungsmechanismus der BayernPackages, der eine hälftige Kostenübernahme durch Freistaat und Kommunen vorsieht. Diese Form der Finanzierung ist bis 2026 festgeschrieben, eine langfristige Fortschreibung dieser Finanzierung wird geprüft.
Mehr Infos zur Finanzierung der BayernPackages findet Ihr im Fokusthema BayernPackages und EfA.
Die Finanzierung kommunaler EfA-Dienste erfolgt über den Finanzierungsmechanismus der BayernPackages, der eine hälftige Kostenübernahme durch Freistaat und Kommunen vorsieht.
Mehr Informationen dazu findet Ihr im Fokusthema BayernPackages und EfA.