KommunalWiki FAQs

Frequently Asked Questions

Ein Titelbild der BayKommun Webseite, das einen Netzwerk-Cluster mit vielen Verknüpfungen vor mintgrünem Hintergrund zeigt.
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Wo finde ich Informationen zur aktuellen EfA-Umsetzung?

Für aktuelle Informationen zu "Einer für alle" (EfA) wendet Euch bitte an uns, die BayKommun: projekt@baykommun.bayern

Mehr Informationen findet Ihr außerdem im Fokusthema BayernPackages und EfA.

Wie kann ich zu allen Themen rund um EfA auf dem Laufenden bleiben und wie erfahre ich, wann die Leistungen für die Kommunen im DigitalMarkt verfügbar sind?

Hierzu halten wir Euch über unsere Formate wie unser BayKommun-Briefing und unsere regelmäßig stattfindenden Webinare gerne auf dem Laufenden. Wenn Ihr Euch gezielt für einzelne Dienste interessiert, lasst uns das gerne wissen.

Wie erfahre ich, wenn eine neue EfA-Leistung im DigitalMarkt verfügbar ist?

Über neu verfügbare Leistungen im DigitalMarkt informieren wir Euch in der DigitalMarkt-Supportgruppe im BayKoNet.

Müssen auch Kommunen, die eine EfA-Leistung bereits nutzen, diese nachträglich über den DigitalMarkt bestellen?

Ja. Ämter, die diese Leistungen schon produktiv nachnutzen, gehen folgendermaßen vor:

  • Bitte mit dem "Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt registrieren.
  • Die gewünschte Leistung bestellen.
  • Ihr bekommt daraufhin den Vertrag und weitere Unterlagen zu dem bestellten Dienst zugesendet und habt damit die rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung der Leistung abgeschlossen.
  • Nach erfolgreicher technischer Anbindung des Dienstes muss der Link zum Onlineantrag im BayernPortal bei eurer Behörde hinterlegt werden.
  • Bitte übermittelt der BayKommun diesen Link im entsprechenden BayKommun-Ticket (wird mit der Bestellung im DigitalMarkt angelegt), damit wir wissen, dass die Leistung im Bayernportal verfügbar ist.
Müssen EfA-Leistungen verpflichtend über den DigitalMarkt bestellt werden?

Ja, für ALLE EfA-Dienste muss die Leistung im DigitalMarkt bestellt werden. D.h. es muss ein Sub-Sub-Nachnutzungsvertrag über den DigitalMarkt der BayKommun abgeschlossen werden, da wir die Leistung im Auftrag des Freistaates und der bayerischen Ministerien an die Kommunen weitergeben.

Für diese Weitergabe ist ein Vertrag mit der BayKommun erforderlich, da wir die hierfür erforderliche, juristisch inhousefähige, Einheit sind. Dieser Vertrag ist notwendig, um die Leistungen rechtlich übermitteln zu dürfen.

Das Unternehmenskonto stellt in diesem Kontext die rechtssichere Möglichkeit der Authentifizierung für den digitalen Vertragsschluss dar.

Wie läuft die Bestellung einer EfA-Leistung über den DigitalMarkt ab?

Für die Ämter, die eine EfA-Leistung noch NICHT nachnutzen:

  • Bitte mit dem "Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt registrieren.
  • Die gewünschte Leistung bestellen.
  • Daraufhin: Ihr bekommt den Vertrag und weitere Unterlagen zu dem bestellten Dienst zugesendet und habt damit die rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung der Leistung abgeschlossen.
  • Gleichzeitig wird der Fachverfahrenshersteller bzw. IT-Dienstleister über die gewünschte Einrichtung der Leistung informiert und wird sich mit euch für die weiteren Schritte in Verbindung setzen.
  • Nach erfolgreicher Anbindung erhaltet ihr die Aufforderung durch die BayKommun (Ticketsystem) den BayernPortal-Link zu übermitteln, damit wir wissen, dass die Leistung im BayernPortal verfügbar ist.
Müssen EfA-Leistungen genutzt werden?

Für EfA-Leistungen gilt das Gleiche wie für alle Leistungen der BayernPackages: Sie müssen nicht genutzt werden, aber die Verwaltungsleistung muss bei Nicht-Nutzung des Dienstes anderweitig digital angeboten werden.

Mehr Informationen dazu findet Ihr im Fokusthema BayernPackages und EfA.

Werden in Bayern alle Kosten für eine EfA-Nachnutzung dauerhaft für Kommunen übernommen?

Die Finanzierung kommunaler EfA-Dienste erfolgt in Bayern überwiegend über den Finanzierungsmechanismus der BayernPackages, der eine hälftige Kostenübernahme durch Freistaat und Kommunen vorsieht. Diese Form der Finanzierung ist bis 2026 festgeschrieben, eine langfristige Fortschreibung dieser Finanzierung wird geprüft.

Mehr Infos zur Finanzierung der BayernPackages findet Ihr im Fokusthema BayernPackages und EfA.

Wie ist der aktuelle Stand der EfA-Finanzierung?

Die Finanzierung kommunaler EfA-Dienste erfolgt über den Finanzierungsmechanismus der BayernPackages, der eine hälftige Kostenübernahme durch Freistaat und Kommunen vorsieht.

Mehr Informationen dazu findet Ihr im Fokusthema BayernPackages und EfA.

Gemeinsam für ein starkes Bayern